Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 261 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der Glaubhaftigkeit von Aussagen eines psychisch kranken Nebentäters) aufgrund eigener Sachkunde; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei lange zurückliegendem Tatvorwurf - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aussagefähigkeit des Zeugen unter Verweis auf die eigene Sachkunde des Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 4 S 1 StPO
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aussagefähigkeit des Zeugen unter Verweis auf die eigene Sachkunde des Gerichts - Wolters Kluwer
Aufhebung eines Strafurteils nach Geltendmachung einer Aufklärungsrüge wegen Nichteinholung eines psychologischen Gutachtens bzgl. der Glaubwürdigkeit des Nebenklägers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 1; StPO § 349 Abs. 4
Aufhebung eines Strafurteils nach Geltendmachung einer Aufklärungsrüge wegen Nichteinholung eines psychologischen Gutachtens bzgl. der Glaubwürdigkeit des Nebenklägers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
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Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.10.2012 - 3 KLs 27/12
- BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Papierfundstellen
- StV 2013, 483
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.05.2012 - 5 StR 174/12
Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. einer …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354).Die Beurteilung einer psychischen Störung des vielfach in psychiatrischen Einrichtungen untergebrachten sowie in seinem Aussageverhalten auffälligen Nebenklägers und von deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit erfordert spezifisches Fachwissen, das nicht Allgemeingut von Richtern ist; demgemäß hätte die eigene Sachkunde näherer Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschlüsse vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83, StV 1984, 232, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, aaO).
- BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08
Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354).
- BGH, 28.10.2009 - 5 StR 419/09
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Diagnose einer …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354).
- BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Zwar bedarf es hierfür - was die Revision auch nicht verkennt - grundsätzlich des Vortrags der Einwilligung der zu begutachtenden Person in die beantragte Untersuchung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12 mwN). - BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Die Beurteilung einer psychischen Störung des vielfach in psychiatrischen Einrichtungen untergebrachten sowie in seinem Aussageverhalten auffälligen Nebenklägers und von deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit erfordert spezifisches Fachwissen, das nicht Allgemeingut von Richtern ist; demgemäß hätte die eigene Sachkunde näherer Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschlüsse vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83, StV 1984, 232, …und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, aaO). - BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96
Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354). - BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83
Erfassung des denkbar schwersten und denkbar leichtesten Falles durch den …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Die Beurteilung einer psychischen Störung des vielfach in psychiatrischen Einrichtungen untergebrachten sowie in seinem Aussageverhalten auffälligen Nebenklägers und von deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit erfordert spezifisches Fachwissen, das nicht Allgemeingut von Richtern ist; demgemäß hätte die eigene Sachkunde näherer Darlegung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; Beschlüsse vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83, StV 1984, 232, …und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, aaO). - BGH, 01.03.1994 - 5 StR 62/94
Erfordernis der Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Feststellung …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354). - BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90
Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13
Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
- BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der …
Etwas anderes gilt nur, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2018 - 3 StR 18/18, NStZ 2019, 41, 42; vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13, StV 2013, 483 Rn. 9; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101;… KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 51;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 97, 115, 129;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 74). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15
Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt
Glaubwürdigkeitsgutachten sind deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur dann erforderlich, wenn es um die Aussagen Minderjähriger oder um die Beurteilung einer psychischen Störung geht, deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert (BGH, Urteile vom 19. Februar 1997 - 5 StR 621/96 -, und vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, sowie Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 -, sämtlich juris). - VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 1893/14
Dienstentfernung Lehrer
Solche Umstände sind gegeben, wenn es um die Beurteilung einer psychischen Störung geht, deren Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit spezifisches Fachwissen erfordert, was nicht Allgemeingut von Richtern ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013, 5 StR 39/13 - juris -).
- BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22
Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts …
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13 Rn. 9; vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05; vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93). - BGH, 15.05.2018 - 3 StR 18/18
Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen (Erforderlichkeit besonderer …
In der Person des Zeugen lagen aufgrund dessen Erkrankung besondere Umstände vor, deren Würdigung eine besondere Sachkunde erforderte (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 8; vom 5. März 2013 - 5 StR 39/13, juris Rn. 9). - OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es der Heranziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen regelmäßig nur dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (stRspr., vgl.: BGH…, Urteil vom 20.02.1990 - 1 StR 7/90, juris Rn. 4; Beschluss vom 05.03.2013 - 5 StR 39/13, juris Rn. 9;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Auflage, Rn. 1860 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO
Alter des Angeklagten als beweisrelevante Tatsache (Strengbeweisverfahren); unzulässige Beweismittel (völlige Ungeeignetheit bei Sachverständigengutachten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Beweiserhebung über das Alter des Angeklagten; Zuständigkeit der Jugendgerichte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 JGG, § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 StPO, § 338 Nr 4 StPO
Strafverfahren: Beweiserhebung über das Alter des Angeklagten; Zuständigkeit der Jugendgerichte - Wolters Kluwer
Feststellung der Ungeeignetheit eines Beweismittels durch das Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Feststellung der Ungeeignetheit eines Beweismittels durch das Gericht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 290
- NStZ-RR 2013, 186
- StV 2013, 483
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge; …
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
d) Der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, ist im Revisionsverfahren nur auf Grund einer Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 4 StPO zu beachten, die der Beschwerdeführer nicht erhoben hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07, NStZ-RR 2007, 282 mwN). - BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94
Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
aa) Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, das sich mit dem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, NStZ 1995, 97 mwN). - BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82
Beweisaufnahme - Freibeweis - Anknüpfungstatsachen - Gericht - Eigene Sachkunde - …
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
Ob das vorhandene Material dem Sachverständigen genügend Anknüpfungstatsachen wenigstens für ein Möglichkeits- oder Wahrscheinlichkeitsurteil bietet, kann das Gericht nötigenfalls im Wege des Freibeweises klären (…BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 1 StR 219/82, NJW 1983, 404;… Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 231). - BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung …
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
In einem derartigen Fall darf sich das Gericht für die Feststellung des Alters nicht mit dem Freibeweisverfahren begnügen; diese hat vielmehr im Strengbeweisverfahren zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 11. November 1981 - 2 StR 596/81, StV 1982, 101).
- BGH, 06.06.2024 - 5 StR 239/24 Die Strafkammer hat das Alter des Beschwerdeführers zur Tatzeit (14 Jahre) - wie geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 380/12, NStZ 2013, 290) - im Strengbeweisverfahren in der Hauptverhandlung ermittelt und sich dabei ausweislich des Vortrags der Revision bereits mit den Einwänden der Verteidigung beschäftigt.
Da es sich bei dem Strafmündigkeitsalter zugleich um eine Voraussetzung der Strafbarkeit und damit der Anwendung materiellen Rechts handelt, ist der Senat an die auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung beruhende Feststellung dieser doppelrelevanten Tatsache gebunden (vgl. zur Altersbestimmung als doppelrelevanter Tatsache BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 380/12, NStZ 2013, 290; vom 11. Januar 2000 - 1 StR 633/99, NStZ 2000, 388).
- BGH, 17.12.2019 - 3 StR 376/19
Zuständigkeit der Jugendkammern für Berufungen in Jugendsachen; keine Prüfung der …
Daran hat sich für die revisionsrechtliche Prüfung auch durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 nichts geändert (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 3 StR 483/90, NStZ 1991, 503; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 380/12; NStZ 2013, 290, 291).
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