Rechtsprechung
| KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16 - 161 AR 160716 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 StGB, § 216 StGB
Hauptverfahrenseröffnung wegen Tötung auf Verlangen: Abgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen eines Hausarztes bei Verabreichung eines das Erbrechen verhindernden Medikamentes bei Selbststötung einer Patientin durch Einnahme von Schlaftabletten - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tötung auf Verlangen durch Unterlassen
- rechtsportal.de
StGB § 212 ; StGB § 13 ; StGB § 216
Strafbarkeit eines Arztes wegen unterbliebener Verhinderung eines Suizids - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 67 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Tötung auf Verlangen durch Unterlassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begehungscharakter einer Tötung auf Verlangen durch das Verabreichen eines das Erbrechen tödlich wirkender Tabletten verhindernden Mittels; Strafbarkeit eines Arztes wegen unterbliebener Verhinderung eines Suizids
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2015 - 601 Ks 4/14
- OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16
- LG Berlin, 12.10.2016 - 503 KLs 12/15
- KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16 - 161 AR 160716
- LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
- LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 393/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Papierfundstellen
- StV 2018, 304
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84
Teilnahme am Suizid
Auszug aus KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16
Sie geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 367) davon aus, dass der Angeschuldigte sich des Vergehens nach § 216 StGB durch Unterlassen (§ 13 StGB) schuldig gemacht hat.Die Selbstmordforschung zeige, dass "gerade derjenige, der die suizidale Situation so einrichtet, dass zwischen Selbsttötungshandlung und Todeseintritt eine längere Zeitperiode liegt, in der Dritte hinzukommen können, oftmals gerade nicht in einem unerschütterlichen Todeswillen, sondern in der unterschwelligen Hoffnung, dass sein 'verzweifelter Schrei nach menschlichem Beistand erhört wird' (BGHSt 32, 367)", handele.
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Auszug aus KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16
Die Vereitelung einer effektiven Rettungsmöglichkeit stellt sich als positives Tun dar (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 174;… Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., Vor § 13 Rn 159 mwN; eher in Frage gestellt in BGHSt 40, 257 [Sterbehilfe]), so dass es auch insoweit nicht darauf ankommt, ob den Angeschuldigten eine Erfolgsabwendungspflicht traf. - BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05
BGH hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf
Auszug aus KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16
Die Vereitelung einer effektiven Rettungsmöglichkeit stellt sich als positives Tun dar (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 174;… Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., Vor § 13 Rn 159 mwN; eher in Frage gestellt in BGHSt 40, 257 [Sterbehilfe]), so dass es auch insoweit nicht darauf ankommt, ob den Angeschuldigten eine Erfolgsabwendungspflicht traf.
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, sich durch die Förderung des Suizids der 44-jährigen D. sowie das spätere Unterlassen von Maßnahmen zu deren Rettung der Tötung auf Verlangen strafbar gemacht zu haben (vgl. KG, StV 2018, 304).
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