Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Urteil
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 JGG
Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Urteil - IWW
- Wolters Kluwer
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
JGG § 18 Abs. 2
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2020 - 3 KLs 11/20
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2020 - 5102 Js 205373/20
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20
Papierfundstellen
- StV 2022, 39
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …
Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20
Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN). - BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20
Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 -, NStZ-RR 2015, 154 f.). - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20
Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 -, NStZ-RR 2015, 154 f.).
- OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22
Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als …
Die Kammer hätte hierzu die von ihr für relevant erachteten Passagen vollständig wörtlich zitieren oder aber deren Gesamtkontext aussagekräftig darstellen müssen, wobei dessen Sinngehalt sich erst durch die vollständige Kenntnis der konkreten im Kontext stehenden weiteren Äußerungen und Passagen erschließen lässt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.11.2020 - 202 StRR 86/20, juris Rn. 20 ff., StV 2022, 39 (Ls.); siehe auch OLG Köln…, Urteil vom 09.06.2020 - 1 RVs 77/20, juris Rn. 74, Streit 2020, 172). - BGH, 25.02.2025 - 2 StR 21/25
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe …
Eine aktuelle Bewertung des Erziehungsbedarfs des Angeklagten, der nicht vorbestraft ist und sich weiterhin in der Berufsausbildung befindet, lassen die Urteilsgründe vermissen (…vgl. zur formelhaften Erwähnung des Erziehungsgedankens BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 2 StR 179/20, StV 2020, 680, 681 Rn. 6, und vom 11. November 2020 - 2 StR 321/20, StV 2022, 39 Rn. 4). - BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21
Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten: …
Hieran fehlt es, wenn die Begründung wesentlich oder gar ausschließlich mit solchen Zumessungserwägungen vorgenommen wird, die auch bei Erwachsenen in Betracht kommen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19, NStZ-RR 2020, 42, 43 und vom 11. November 2020 - 2 StR 321/20, juris Rn. 4, jeweils mwN).Diese abschließende, lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19 und vom 11. November 2020 - 2 StR 321/20, jeweils aaO).
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