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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8243
BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21 (https://dejure.org/2023,8243)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2023 - 2 StR 147/21 (https://dejure.org/2023,8243)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21 (https://dejure.org/2023,8243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des Täters: Fehlvorstellung, Korrektur des Rücktritthorizonts, mehraktiges Geschehen, subjektives Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, Abschluss der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versuchter Totschlag: Strafbefreiender Rücktritt bei Einwirkung auf den Täter durch einen Dritten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
    Versuchter Totschlag: Strafbefreiender Rücktritt bei Einwirkung auf den Täter durch einen Dritten

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative StGB

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts; Mehraktigkeit des Geschehens durch Messerstiche gegen die Körper der Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Maßgeblichkeit der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts; Mehraktigkeit des Geschehens durch Messerstiche gegen die Körper der Geschädigten

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Totschlag: Strafbefreiender Rücktritt bei Einwirkung auf den Täter durch einen Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 482
  • StV 2024, 94
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters, …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senat…, Urteil vom 17. Februar 2016 ? 2 StR 213/15 Rn. 18;… Beschluss vom 3. Februar 2022 ? 2 StR 317/21 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Maßgebend ist dabei das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (sog. "Rücktrittshorizont"; st. Rspr., vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175 ff.;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 90, 133 ff. mwN) und zwar selbst dann, wenn diese auf einer Fehlvorstellung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 719 f.) oder wenn der Täter nach der Tatausführung Umstände erkennt, die seine bisherigen Vorstellungen erschüttern (zur sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 174 ff. mwN).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Maßgebend ist dabei das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (sog. "Rücktrittshorizont"; st. Rspr., vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175 ff.;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 90, 133 ff. mwN) und zwar selbst dann, wenn diese auf einer Fehlvorstellung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 719 f.) oder wenn der Täter nach der Tatausführung Umstände erkennt, die seine bisherigen Vorstellungen erschüttern (zur sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 174 ff. mwN).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    So lange der Täter mit dem Versuch der Tatbegehung lediglich innehält, also keinen Entschluss zum endgültigen Verzicht auf deren Durchführung getroffen hat, weil er (zunächst) ein anderes Tatziel erreichen will, ist die Tat noch nicht aufgegeben (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502; Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene Handlungen vornimmt, die auf die Herbeiführung eines strafrechtlichen Erfolges gerichtet sind, kommt es auf das subjektive Vorstellungsbild des Täters nach jedem Einzelakt an (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, Tz. 35 f.; vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, Tz. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    So lange der Täter mit dem Versuch der Tatbegehung lediglich innehält, also keinen Entschluss zum endgültigen Verzicht auf deren Durchführung getroffen hat, weil er (zunächst) ein anderes Tatziel erreichen will, ist die Tat noch nicht aufgegeben (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 571/08, NStZ 2009, 501, 502; Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Maßgebend ist dabei das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (sog. "Rücktrittshorizont"; st. Rspr., vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175 ff.;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 90, 133 ff. mwN) und zwar selbst dann, wenn diese auf einer Fehlvorstellung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 719 f.) oder wenn der Täter nach der Tatausführung Umstände erkennt, die seine bisherigen Vorstellungen erschüttern (zur sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226;… LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 174 ff. mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe; …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Im Rahmen eines - wie hier - mehraktigen Geschehens können die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen bilden mit der Folge, dass für die Beurteilung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ein strafbefreiender Rücktritt durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, 83 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz, …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2016 ? 2 StR 213/15 Rn. 18;… Beschluss vom 3. Februar 2022 ? 2 StR 317/21 Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, …

    Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senat…, Urteil vom 17. Februar 2016 ? 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschluss vom 3. Februar 2022 ? 2 StR 317/21 Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des …

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach …

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im …

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung - …

  • BGH, 17.09.2026 - 3 StR 183/26
    Maßgeblich dafür ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont;… vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2026 - 2 StR 404/25, juris Rn. 10;… vom 7. Mai 2025 - 5 StR 744/24, StV 2026, 319 Rn. 9; Beschlüsse vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482 Rn. 9;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 22.04.2026 - 2 StR 404/25

    Tragfähiges Belegen des strafbefreienden Rücktritts von einem versuchten …

    Maßgeblich dafür ist - wie für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch - das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 f. Rn. 9 mwN, …und vom 26. September 2023 - 2 StR 206/23, Rn. 5).

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 3, …und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, StV 2023, 325, 327 Rn. 12 mwN, und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 f. Rn. 9 mwN).

  • BGH, 11.09.2024 - 2 StR 521/23

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Verständigung: Revision der …

    Maßgeblich dafür ist - wie für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch - das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 Rn. 9, …und vom 26. September 2023 - 2 StR 206/23, Rn. 5; jeweils mwN).

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, Rn. 8, …und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9;… Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, Rn. 12, und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 Rn. 9; jew. mwN).

    (1) Die enge zeitliche Abfolge der Schüsse an einer Örtlichkeit spricht dafür, dass die betreffenden Handlungen - unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung - durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten dergestalt zu einer Einheit verbunden sind, dass es für die Beurteilung der Frage des Rücktrittshorizonts allein auf dessen Vorstellung nach Abschluss des letzten - mit festgestelltem Tötungsvorsatz ausgeführten - Teilaktes ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 Rn. 11).

  • BGH, 07.05.2025 - 5 StR 744/24

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; unbeendeter und beendeter Versuch; …

    Auch insoweit ist allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74 f.; Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482 f. mwN).
  • LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24

    Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …

    Voraussetzung ist zunächst, dass der Täter zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit einem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs rechnet (unbeendeter Versuch), seine Herbeiführung aber noch für möglich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21).

    Maßgeblich für die Betrachtung ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21; BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - 2 StR 206/23 m.w.N.).

  • BGH, 07.04.2026 - 4 StR 685/25

    Verwerfung der Revision des Angeklagten wegen erfolgloser Verfahrensrüge; Keine …

    Maßgeblich ist dabei die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschlüsse vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23, NStZ-RR 2024, 40, 41 …und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 Rn. 10); lediglich bei einem mehraktigen Geschehen, innerhalb dessen der Täter verschiedene auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtete Handlungen vornimmt, kann es unter Umständen auf das subjektive Vorstellungsbild nach jedem Einzelakt ankommen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, NStZ 2023, 482, 483; Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 StR 408/21, NStZ-RR 2023, 74, 75, jew. mwN).
  • LG Wuppertal, 24.09.2024 - 23 KLs 11/24
    Die Einzelakte sind damit trotz des Tatplans, der - wie ausgeführt - nur in allgemeiner Form bestand und sich etwa noch nicht gegen ein konkretes Tatopfer richtete, und des zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs kein durch die subjektive Zielsetzung des Angeklagten verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, wie es etwa beim Fortbestehen des Vorsatzes bei einem Dazwischentreten eines Dritten der Fall sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2023, Az.: 2 StR 147/21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2025 - 5 Ks 111 Js 1501/24

    Heimtücke, Niedrige Beweggründe, Versuch, Gefährliche Körperverletzung, …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung - wie im hier vorliegenden Fall - ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (BGH, Beschluss vom 29.03.2023 - 2 StR 147/21).
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