Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1543
OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82 (https://dejure.org/1983,1543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82 (https://dejure.org/1983,1543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 1983 - 6 Ss 2170/82 (https://dejure.org/1983,1543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 264
    Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1984, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Ein solcher einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt nach der in der Literatur herrschenden und in der Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen Auffassung dann vor, wenn die einzelnen Lebensverhältnisse innerlich so miteinander verknüpft sind, daß sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden, nach der ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (…vgl. Gollwitzer a.a.O., Rdnr. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGHSt 23, 141 (145, 146).

    Vielmehr können auch mehrere Handlungen Bestandteile ein und derselben Tat im prozessualen Sinne darstellen (vgl. z.B. BGHSt 23, 141, 145; BGHSt 24, 185 (186).

    Ob das der Fall ist, ist stets unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei die für die Bejahung von Tatidentität notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen sich unmittelbar aus den zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen - auch unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ergeben muß (BGHSt 13, 21 ff; BGHSt 23, 141 (146, 147).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer inneren Verknüpfung mehrerer Handlungen auch darin gesehen, daß die eine Mittel zum Zweck der anderen ist (vgl. für den Fall einer betrügerisch erwirkten Aufnahme in ein Flüchtlingslager und verräterischen Beziehungen zu einem anderen Staat (BGHSt 9, 10 (11)), und darin, daß der Unrechts- und Schuldgehalt einer Handlung ohne Berücksichtigung der Ursachen der anderen Handlung nicht hinreichend beurteilt werden kann (vgl. z.B. für das Verhältnis zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der nachfolgenden Unfallflucht BGHSt 23, 141 ff und BGH NJW 1970, 1427).

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Dieser geschichtliche Vorgang wird, soweit er nach der Lebensauffassung eine sinnvolle Einheit bildet, der Entscheidung des Gerichts unterstellt, ohne daß es insoweit entscheidend auf die in der Anklage hervorgehobenen Einzelvorkommnisse und ihre rechtliche Würdigung ankommt (…vgl. z.B. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 4 zu § 264 StPO ;… Kleinknecht, 35. Aufl., Rdnr. 2 zu § 264 StPO ; BGHSt 10, 396 (397); BGHSt 16, 200 ; BGHSt 23, 270, 273).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer inneren Verknüpfung mehrerer Handlungen auch darin gesehen, daß die eine Mittel zum Zweck der anderen ist (vgl. für den Fall einer betrügerisch erwirkten Aufnahme in ein Flüchtlingslager und verräterischen Beziehungen zu einem anderen Staat (BGHSt 9, 10 (11)), und darin, daß der Unrechts- und Schuldgehalt einer Handlung ohne Berücksichtigung der Ursachen der anderen Handlung nicht hinreichend beurteilt werden kann (vgl. z.B. für das Verhältnis zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der nachfolgenden Unfallflucht BGHSt 23, 141 ff und BGH NJW 1970, 1427).

  • OLG Celle, 19.06.1978 - 2 Ss 125/78

    Getrennte Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Es ist wiederholt entschieden worden, daß zwischen zwei Vorwürfen, die sich auf denselben Lebenssachverhalt beziehen und infolge eines untrennbaren gedanklichen Zusammenhangs so miteinander verknüpft sind, daß sie sich wechselseitig ausschließen, Tatidentität i.S.v. § 264 StPO zu bejahen ist (…vgl. OLG Köln GA 1968, 24; OLG Gelle NJW 1968, 2390 und NJW 1979, 228; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1979, 178; im Ergebnis wohl auch RGSt 15, 133 (137) und RGSt 21, 78 ff; Senatsbeschluß vom 7. Februar 198o - 6 Ss 2379/79 = NJW 1981, 237).

    Diese umfassen nur tatsächlich sich gegenseitig ausschließende Fälle der Alternativität, in denen "der in der Anklage bezeichnete Sachverhalt und sein negatives Spiegelbild zum selben Lebenssachverhalt i.S. von § 264 StPO " gehören (OLG Celle, NJW 1979, 228 im Anschluß an OLG Celle, NJW 1968, 2390).

  • OLG Celle, 11.07.1968 - 1 Ss 166/68
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Es ist wiederholt entschieden worden, daß zwischen zwei Vorwürfen, die sich auf denselben Lebenssachverhalt beziehen und infolge eines untrennbaren gedanklichen Zusammenhangs so miteinander verknüpft sind, daß sie sich wechselseitig ausschließen, Tatidentität i.S.v. § 264 StPO zu bejahen ist (…vgl. OLG Köln GA 1968, 24; OLG Gelle NJW 1968, 2390 und NJW 1979, 228; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1979, 178; im Ergebnis wohl auch RGSt 15, 133 (137) und RGSt 21, 78 ff; Senatsbeschluß vom 7. Februar 198o - 6 Ss 2379/79 = NJW 1981, 237).

    Diese umfassen nur tatsächlich sich gegenseitig ausschließende Fälle der Alternativität, in denen "der in der Anklage bezeichnete Sachverhalt und sein negatives Spiegelbild zum selben Lebenssachverhalt i.S. von § 264 StPO " gehören (OLG Celle, NJW 1979, 228 im Anschluß an OLG Celle, NJW 1968, 2390).

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Auf diesen Tatbegriff greift auch Art. 103 Abs. 3 GG für die Rechtskraftwirkung eines gerichtlichen Urteils zurück (…vgl. Kleinknecht, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 264 StPO ; BVerfGE 23, 191 (202); BVerfGE 45, 434 ).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Auf diesen Tatbegriff greift auch Art. 103 Abs. 3 GG für die Rechtskraftwirkung eines gerichtlichen Urteils zurück (…vgl. Kleinknecht, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 264 StPO ; BVerfGE 23, 191 (202); BVerfGE 45, 434 ).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Vielmehr können auch mehrere Handlungen Bestandteile ein und derselben Tat im prozessualen Sinne darstellen (vgl. z.B. BGHSt 23, 141, 145; BGHSt 24, 185 (186).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Ob das der Fall ist, ist stets unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei die für die Bejahung von Tatidentität notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen sich unmittelbar aus den zugrundeliegenden Handlungen und Ereignissen - auch unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ergeben muß (BGHSt 13, 21 ff; BGHSt 23, 141 (146, 147).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Dieser geschichtliche Vorgang wird, soweit er nach der Lebensauffassung eine sinnvolle Einheit bildet, der Entscheidung des Gerichts unterstellt, ohne daß es insoweit entscheidend auf die in der Anklage hervorgehobenen Einzelvorkommnisse und ihre rechtliche Würdigung ankommt (…vgl. z.B. Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 4 zu § 264 StPO ;… Kleinknecht, 35. Aufl., Rdnr. 2 zu § 264 StPO ; BGHSt 10, 396 (397); BGHSt 16, 200 ; BGHSt 23, 270, 273).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
    Er setzt - wenngleich eine einheitliche Handlung im Rechtssinne auch stets eine Tat darstellt (vgl. z.B. BGHSt 9, 324 ff,) - keineswegs die Einheitlichkeit der Handlung voraus.
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
  • BGH, 19.05.1953 - 1 StR 765/52

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 07.02.1980 - 6 Ss 2379/79
  • BGH, 08.06.1977 - 2 ARs 129/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) für Entscheidungen im …

  • RG, 12.03.1883 - 369/83

    1. Sinn und Umfang des mit den prozessualen Normen über die Grenzen statthafter …

  • RG, 15.11.1886 - 2668/86

    1. Wie weit reicht für den Thatbestand des Betruges der Begriff prozessualer …

  • RG, 19.12.1881 - 2959/81

    Was ist "die in der Anklage bezeichnete That", kann insbesondere der einem …

  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 709/82
  • RG, 30.09.1890 - 2281/90

    1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s …

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 663/87

    Strafzumessung auf Grund des Eindrucks des Tatrichters über Tat und …

    Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO genügt die Mitteilung der Umstände, die für die Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind; der Tatrichter ist nicht etwa verpflichtet, sämtliche Strafzumessungserwägungen anzuführen (BGH StV 1984, 15).
  • LG Berlin, 09.03.2007 - 576 Ns 17/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Einstellung des Strafverfahrens gegen Erfüllung von …

    Es kommt auf den prozessualen Tatbegriff gemäß § 264 StPO an: Tatmehrheit schließt nicht automatisch aus, daß die mehreren Handlungen zur selben Tat im prozessualen Sinne gehören (vgl. die Kommentierungen zu § 264 StPO und insbesondere BGH 23, 141, 150; 24, 185, 186; BGH NStZ 83, 87 und Hamm StV 84, 15 für die Fälle "Unfall und anschließendes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht