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| BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Sie kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]. - BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und …
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Ob dies der Fall ist, muß unter Würdigung aller den Einzelfall und die Persönlichkeit des Betroffenen kennzeichnenden Umstände entschieden werden, wobei dem Schuldgehalt der Tat nicht die gleiche überragende Bedeutung wie im allgemeinen Strafrecht zukommt (BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]. - BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77
Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei …
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Entweder muß er die gestellten Fragen beantworten und richtig Auskunft geben, oder er muß erklären, daß er die Aussage ganz oder zum Teil verweigere (vgl. BGHSt 27, 374, 379) [BGH 27.02.1978 - AnwSt R 13/77].
- BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77
Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Es ist daher entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts (UA S. 26) unerheblich, ob bei isolierter Betrachtung die außerberufliche Verschuldung die zusätzlichen Voraussetzungen des § 89 Abs. 2 StBerG erfüllen würde (vgl. BGHSt 27, 305, 306 f.) [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]. - BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Sie kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]. - BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 5/88
Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89
Der Abschluß sog. Rückwärtsversicherungen läßt den Pflichtverstoß nicht entfallen (st. Rspr., zuletzt Urteil des Senats vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 5/88).
- BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06
Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens
Im Antwortschreiben hat er zumindest mitzuteilen, ob er die Auskunft verweigere (BGH, Urteil vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2003 - 2 K 3915/02 StB). - BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der …
Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
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