Steuerberatungsgesetz
Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 89 - 153) |
Erster Unterabschnitt - Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 89 - 94) |
(1) Gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, wird eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt.
(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine berufsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung der Berufstätigkeit oder für das Ansehen des Berufs bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
(3) Eine berufsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte zur Zeit der Tat der Berufsgerichtsbarkeit nicht unterstand.
Rechtsprechung zu § 89 StBerG
164 Entscheidungen zu § 89 StBerG in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 24.06.2016 - 35 StL 4/16
§§ 57 Abs. 1, 80 Abs.1, 89 Abs. 1, 90 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 StBerG
- BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06
Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens
- BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16
Strafzumessung (Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen)
- FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
Aufbewahrungskosten für Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV sind für ...
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 25/14
Forderungsfactoring durch eine Steuerberatungsgesellschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 1940/10
Anspruch eines freiberuflichen Steuerberaters auf Erteilung einer ...
- BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes - Anforderungen an die ...
- OLG Celle, 06.02.2017 - 1 StO 1/16
Zu den Voraussetzungen berufsgerichtlicher Ahndung nach Verurteilung wegen einer ...
- BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13
Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde ...
- LG Karlsruhe, 27.07.2009 - StL 3/09
Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters; Beginn ...
Querverweise
Auf § 89 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberaterordnung
- Organisation des Berufs
- § 81 (Rügerecht des Vorstandes)