Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 12.11.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1390
BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01 (https://dejure.org/2004,1390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG; § 82 StVollzG.
    Schutzbereich von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit (Meinungen; Tatsachenbehauptungen; Recht auf Teilnahme am Kommunikationsprozess; Übersendung der Broschüre "Positiv in Haft" an einen Strafgefangenen; Gebot der Deutung im Licht der Meinungsfreiheit; ...

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen Strafgefangenen adressierten Informationsbroschüre zum Strafvollzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 305
  • NJW 2005, 1341
  • NStZ 2005, 286
  • NStZ 2006, 22
  • StV 2007, 317
  • StraFo 2004, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).

    Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und anzuwenden, dass die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und konstitutive Voraussetzung des freiheitlichen demokratischen Staates zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).

    Die Anforderungen, die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an die Ermittlung des Sinns von Äußerungen richtet, unterliegen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Das Recht auf Meinungsfreiheit wird dabei vom Grundgesetz geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (vgl. BVerfGE 61, 1 ).

    Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Art. 5 Abs. 1 GG schützt subjektivrechtlich wie objektivrechtlich die Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen auf der einen, die Informationsfreiheit auf der anderen Seite als einander ergänzende Elemente eines Kommunikationsprozesses; geschützt ist objektivrechtlich der Prozess der Kommunikation, subjektivrechtlich die Freiheit, daran teilzunehmen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Die Broschüre enthält außerdem Tatsachenbehauptungen wie zum Beispiel Angaben über ergangene Gerichtsentscheidungen; auch deren Äußerung und Verbreitung ist, als Voraussetzung für die Bildung von Meinungen, durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    So verstößt es gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ein Gericht der Würdigung einer Meinungsäußerung eine Aussage zugrundelegt, die so nicht gefallen ist, wenn es der Äußerung einen Sinn gibt, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn es sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für eine dem Grundrechtsträger nachteilige entscheidet, ohne für die Verwerfung anderer überzeugende Gründe anzugeben (vgl. BVerfGE 86, 122 ; 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
    Die in der Broschüre vertretenen Rechtsauffassungen zu Einzelproblemen des Strafvollzugsrechts sind durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt; es handelt sich daher um die Äußerung von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 71, 162 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 1 Vollz (Ws) 41/91
  • OLG Zweibrücken, 31.08.1988 - 1 Vollz (Ws) 10/88
  • OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 80/24

    Keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - BenettonWerbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter …

    Der Gewährleistungsgehalt wird dabei geschützt, ohne dass es auf den Gegenstand, den Wert, die Art der Begründung oder die Richtigkeit der Meinung ankäme (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01, juris Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung …

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer …

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24

    Berichterstattung über vergangene Beziehung eines Prominenten nicht allein wegen …

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2026 - 16 U 90/25

    Unwahre Tatsachenbehauptungen über geschlechtliche Identität und identifizierende …

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen/Lauber-Rönsberg, PresseR, 7. Aufl. 2023, § 6, Rn. 210 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG, NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen/Lauber-Rönsberg, a.a.O., § 6, Rn. 210).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen …

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an …

    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz;… Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von …

    Zum individuellen Schriftverkehr gehören die Broschüre "Positiv in Haft" der Deutschen Aids-Hilfe (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341), Kopien von Zeitungsausschnitten (vgl. OLG Frankfurt am Main NStE Nr. 3 zu § 68 StVollzG = ZfStrVO 1993, 118 -Ls; einem von der Partnerin des Gefangenen verfaßten pornographischen Brief beigelegte pornographische Fotos von sich (vgl. OLG Dresden NStZ 1998, 320) und einem Brief beigelegte Druckschriften geringen Umfangs des "Vereins zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzuges" (vgl. KG, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 2 Ws 212/91 Vollz).

    Betrachtet man die seither ergangenen Entscheidungen, so ist der Gesichtspunkt des Umfangs der Beilage etwas in den Hintergrund getreten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341).

  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
  • BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03

    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den …

  • OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches …

  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
  • BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer von einem …

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen …

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder …

  • BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07

    Informationsfreiheit; Empfang "umfangreicher schriftlicher Beilagen" in der …

  • OLG München, 12.08.2009 - 4 Ws 105/09

    Strafvollzug in Bayern: Anhalten des Buchs "Ritual Knast" wegen …

  • OLG Frankfurt, 21.10.2024 - 16 W 40/24

    Keine bildlich identifizierende Berichterstattung über heranwachsenden Rapper …

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit …

  • LG Regensburg, 05.12.2016 - SR StVK 633/16

    Gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Aushändigung von Buchsendungen

  • KG, 19.03.2024 - 5 Ws 208/23

    Untersagung des Besitzes von Büchern mit Inhalten der sog. "Reichsbürger"-Szene …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9603
OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 (https://dejure.org/2003,9603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besuchsrecht eines Gefangenen; Versagung der Teilnahme an einem Familienlangzeitbesuch; Teilnahmepflicht an Behandlungsmaßnahmen; Anspruch auf Zulassung zum Langzeit-und Intimbesuch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 60
  • StraFo 2004, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ws 55/01

    Verschuldung; Gefangener; Fluchtgefahr; Mißbrauchsgefahr; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Der gegenteiligen Ansicht (OLG München NStZ 1994, 560; LG Hamburg ZfStrVo 2000, 252; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9.Aufl., § 24 Rdnr.4), wonach bei Vorliegen der in § 24 Abs. 2 StVollzG genannten Voraussetzungen grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf weitere Besuche über die monatliche Mindestdauer von einer Stunde hinaus bestehe, kann der Senat nicht beitreten.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug …

    Es wäre vorliegend jedenfalls zu begründen gewesen, warum das Landgericht diese Norm, die eine Soll-Vorschrift zu Gunsten von Besuchen enthält, im verfahrensgegenständlichen Fall für nicht anwendbar hielt, und dies vor dem Hintergrund, dass § 24 Abs. 2 StVollzG zur Zeit seiner Geltung nach der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte auf Langzeitbesuche angewendet wurde (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 Ws 12/14 -, juris, Rn. 10 ff.; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris, Rn. 5, 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 -, juris, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 Ws 68/94 -, NStZ 1994, 560, welches § 24 Abs. 2 StVollzG sogar einen Rechtsanspruch auf weitere Besuche entnahm; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris, Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem …

    Rn. 12 b. Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz …

    Die Ermessensausübung muss aber den grundrechtlich geschützten Interessen des Gefangenen gerecht werden (…Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., P Rn. 83; vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03, juris Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Recht …

    Rn. 23 Die gerichtliche Überprüfung der Ausgestaltung des Besuchsrechts in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen ist - wie allgemein beim Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung - darauf beschränkt, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht und dabei eine Abwägung der organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Belange der Anstalt mit den berechtigten Interessen des Untergebrachten vorgenommen wurde (Zum Maßstab der gerichtlichen Überprüfung der Ermessenausübung einer Justizvollzugsanstalt bei Versagung der Genehmigung unüberwachter Langzeitbesuche im Strafvollzug siehe OLG Frankfurt StraFo 2016, 527 m.w.N.;… Inhaftierte haben keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von ungestörten und unbeobachteten Langzeitbesuchen, sondern nur auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung, LNNV/Laubenthal, a.a.O., Abschn. E Rn. 23 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 60;… Arloth/Krä, a.a.O., § 24 Rn. 4).
  • KG, 18.10.2021 - 5 Ws 165/21

    Versagung der Zulassung zu Langzeitbesuchen mit der Verlobten im Berliner …

    Langzeitbesuche konnten jedoch entsprechend § 24 Abs. 2 StVollzG zugelassen werden (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris Rdnr. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 Ws 426/04 -, juris Rdnr. 4; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz [Ws] 47/04 -, juris [nur Leitsatz], ZfStrVo 2005, 55, 56; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 -, juris Rdnr. 17;… Senat, Beschlüsse vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris Rdnr. 4, und 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz -, juris Rdnr. 7 ff.;… Feest/ Wegner in Feest/Lesting/Lindemann, a. a. O., Teil II § 26 LandesR Rdnr. 20).
  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer …

    Sondern ihm steht nur ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie - durch die Sollbestimmung des § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkte - Ermessensentscheidung zu (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; HansOLG Hamburg ZfStrVO 2005, 55; OLG Stuttgart ZfStrVO 2004, 51 = NStZ-RR 2004, 60 = StraFO 2004, 107; OLG Hamm ZfStrVO 1999, 308 und NStZ 1994, 308 bei Bungert; OLG Koblenz NStZ 1998, 398 bei Matzke; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2004 - 5 Ws 510/04 Vollz - 21. Juni 2004 - 5 Ws 292 und 293/04 Vollz - und 30. März 2000 - 5 Ws 164/00 Vollz - Juris; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 24 Rdn. 13; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG, § 24 Rdn. 5; Calliess/Müller-Dietz, § 27 StVollzG Rdn. 8 mit weit.
  • LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15

    Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen …

    Bei anderen Vollzugsentscheidungen darf die fehlende Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels jedoch eine Rolle spielen, zumal die Mitwirkung an der Behandlung einen positiven Indikator für die Erreichung des Vollzugsziels darstellt und hierdurch nicht zur Mitwirkungspflicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003, Az.: 4 Ws 216/03, abgedruckt in ZfStrVO 2004, 51;… Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 4, Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht