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   KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08   

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KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08 (https://dejure.org/2008,20713)
KG, Entscheidung vom 14.02.2008 - 3 Ws 31/08 (https://dejure.org/2008,20713)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 3 Ws 31/08 (https://dejure.org/2008,20713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.04.1997 - StB 3/97
    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).

    Die Dauer der Erzwingungshaft muss aber den genannten Aspekten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Rechnung tragen (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]).

  • BGH, 02.12.1994 - StB 22/94
    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).

    Die Dauer der Erzwingungshaft muss aber den genannten Aspekten unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Rechnung tragen (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]).

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Zwar kann die Beschuldigteneigenschaft auch dadurch entstehen, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen einen Tatverdächtigen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NStZ 1997, 398 m.N.; BGH NJW 2007, 237), aber auch daran fehlt es.
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Dieses ist indes kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht dergestalt, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gebe, die den Zeugen nicht in die Gefahr des § 55 Abs. 1 brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104), auch nicht als Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes gegen ihn (vgl. BGH NJW 1998, 1728; Dahs in LR a.a.O., § 55 Rdn. 11).
  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt in NStZ-RR 2000, 26 - die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 36, 192 (= NJW 1989, 2702) für die Anordnung der Beugehaft zu § 304 Abs. 5 StPO zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen nehmend - überzeugend ausgeführt hat, sind keine Gründe dafür ersichtlich, den Begriff der Verhaftung in § 310 Abs. 1 StPO (a. F.) anders auszulegen als den der Verhaftung in § 304 Abs. 5 StPO.
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Dieses ist indes kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht dergestalt, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gebe, die den Zeugen nicht in die Gefahr des § 55 Abs. 1 brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104), auch nicht als Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes gegen ihn (vgl. BGH NJW 1998, 1728; Dahs in LR a.a.O., § 55 Rdn. 11).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Zwar kann die Beschuldigteneigenschaft auch dadurch entstehen, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen einen Tatverdächtigen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NStZ 1997, 398 m.N.; BGH NJW 2007, 237), aber auch daran fehlt es.
  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Dieses ist indes kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht dergestalt, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gebe, die den Zeugen nicht in die Gefahr des § 55 Abs. 1 brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104), auch nicht als Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes gegen ihn (vgl. BGH NJW 1998, 1728; Dahs in LR a.a.O., § 55 Rdn. 11).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00

    Weitere Beschwerde gegen Ordnungshaft und gegen Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Dies spreche dafür, einem bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Beugehaft nicht die Beschwerdefähigkeit zu versagen (siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 382).
  • BGH, 22.10.1997 - StB 15/97

    Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft (Beugehaft) nach § 70 Abs.

    Auszug aus KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
    Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 2 Ws 99/99
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Für die Abgrenzung, unter welchen Voraussetzungen eine relevante mittelbare Selbstbelastung im Sinne von § 55 StPO besteht, ist anerkannt, dass bereits mögliche Erkenntnisse aus der Zeugenaussage ausreichen, die als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH NJW 1999, 1413 f) belastender Natur sind (vgl. KG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 Ws 31/08 -).
  • OLG Hamburg, 17.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Aussageverweigerungsrecht: Erzwingungshaftanordnung wegen grundlosen

    Vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts kann deshalb den bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Beugehaft die Beschwerdefähigkeit nicht versagt werden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 382 f.; KG, StraFo 2008, 199; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 70 Rn. 15 a; Ignor/Bertheau in LR StPO, 26. Aufl., § 70 Rn. 29; Matt in LRStPO, a.a.O., § 310 Rn. 42; Neubeck in KMR StPO, § 370 Rn. 22; Rogall in SK StPO, § 70 Rn. 39; ebenso BGHSt 36, 192 ff. zur Parallelvorschrift des § 304 Abs. 5 StPO; anderer Ansicht - ohne Begründung - Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 70 Rn. 20, § 310 Rn. 5).
  • KG, 30.11.2012 - 4 Ws 130/12

    Ordnungshaft nach § 70 StPO keine Verhaftung

    Die für den Fall, dass das festgesetzte Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, angeordnete Ordnungshaft (§ 70 Abs. 1 Satz 2 StPO) stellt - anders als die Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO (vgl. KG, StraFo 2008, 199; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 382; OLG Hamburg, NStZ 2010, 716) - keine Verhaftung im Sinne des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO dar (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   AG Essen, 27.02.2008 - 44 Gs 1518/08   

Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr im Verzug bei Abwarten der Polizeibeamten eine Stunde lang bis zum Einholen des Durchsuchungsbefehls nach Sichtung der zu beschlagnahmenden Marihuanapflanzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98 Abs. 2, § 105 Abs. 1
    Strafprozessrecht: Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung mangels Gefahr in Verzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 199
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Rechtsprechung
   KG, 14.02.2008 - 1 AR 69/08 - 3 Ws 31/08   

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KG, Entscheidung vom 14.02.2008 - 1 AR 69/08 - 3 Ws 31/08 (https://dejure.org/2008,41511)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Anordnung einer Beugehaft; Begriff des Beschuldigten; Wahrung der Verhältnismäßigkeit bezüglich der Dauer einer Erzwingungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 199
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