Rechtsprechung
| OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 27.11.1986 - 443 Cs 112 Js 3364/86
- LG München I, 04.02.1987 - 13 Ns 112 Js 3365/86
- LG München I, 03.04.1987 - 13 Ns 112 Js 3364/86
- BayObLG, 15.07.1987 - RReg. 3 St 122/87
- BayObLG, 20.08.1987 - RReg. 3 St 154/87
- LG Augsburg, 17.09.1996 - 6 Ns 101 Js 125309/95
- LG Augsburg, 31.10.1996 - 7 Ns 101 Js 125310/95
- OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
- OLG München, 23.01.1997 - 3 Ws 27/97
- AG Bad Neustadt/Saale, 30.10.1997 - Cs 8 Js 15522/84
- LG Schweinfurt, 05.01.1998 - 2 Qs 154/97
- BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 174 (Ls.)
- StraFo 1997, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Auszug aus OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
Daraus ergibt sich jedoch nicht, daß Sitzblockaden generell nicht mehr als Nötigung durch Gewalt behandelt werden dürfen (vgl. dazu BGH, NJW 1995 S. 2643 ).Eine physische Gewalt kann nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995 S. 2643 ) dann vorliegen, wenn ein gewaltlos zum Anhalten veranlaßtes Fahrzeug bewußt dazu benutzt wird, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer tatsächlich zu sperren.
- BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Wiederaufnahmeverfahren zu …
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. November 1996 - 3 Ws 722/96 -, b) den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 17. September 1996 - 6 Ns 101 Js 125309/95 -, c) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. August 1987 - RReg.Rn. 5 Das Oberlandesgericht (StraFo 1997, S. 46 f.) verwarf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1. hiergegen mit der Maßgabe als unbegründet, dass sein Wiederaufnahmeantrag unzulässig sei.
- OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 Diese Feststellungen tragen auch nicht ansatzweise die Annahme, der Angeklagte habe angehaltene Fahrzeuge als Hindernis für eine weitere Straßenblockade einsetzen wollen oder dies billigend in Kauf genommen (so OLG München NStZ-RR 1997, 174 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".