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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.06.2000 - 1 HPL 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7717
OLG Zweibrücken, 06.06.2000 - 1 HPL 27/00 (https://dejure.org/2000,7717)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.06.2000 - 1 HPL 27/00 (https://dejure.org/2000,7717)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 1 HPL 27/00 (https://dejure.org/2000,7717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Antrag auf Ablösung des Sitzungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablösung des Sitzungsvertreters; Staatsanwaltschaft; Aussetzung der Hauptverhandlung; Strafprozeßrecht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 348
  • StV 2000, 516
  • StraFo 2000, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.03.1992 - 1 HEs 179/91

    Ablehnung; Antrag; Richter; Hauptverhandlung; Verteidiger; Aussetzung; Verzögern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2000 - 1 HPL 27/00
    Eine Aussetzung, die nicht der Förderung des Verfahrens dient und auch nicht in Erfüllung der prozessualen Fürsorgepflicht angeordnet wird, ist regelmäßig zu vermeiden (KG, StV 1993, 204; OLG Frankfurt, StV 1981, 25; OLG Bremen, StV 1986, 540; Senat, Beschluss vom 21.06.1991 - 1 BL 31/91 -).
  • OLG Bremen, 30.07.1985 - BL 186/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2000 - 1 HPL 27/00
    Eine Aussetzung, die nicht der Förderung des Verfahrens dient und auch nicht in Erfüllung der prozessualen Fürsorgepflicht angeordnet wird, ist regelmäßig zu vermeiden (KG, StV 1993, 204; OLG Frankfurt, StV 1981, 25; OLG Bremen, StV 1986, 540; Senat, Beschluss vom 21.06.1991 - 1 BL 31/91 -).
  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 BL 90/02

    Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung …

    Deshalb kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft in diesen Fällen nach allgemeiner Meinung nur in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten bzw. unumgänglich war (OLG Karlsruhe, a.a.O., vgl. dazu z.B. auch OLG Düsseldorf StraFo 2001, 255 betreffend eine grundlose Vertagung, weil kein Grund für die Annahme vorlag, dass die Schöffen aus Sicht des Angeklagten befangen sein könnten; OLG Zweibrücken StraFo 2000, 322 betreffend die grundlose Aussetzung wegen Beweisanträgen; OLG Celle Nds.Rpfl.
  • LG Köln, 26.08.2015 - 108 KLs 4/15
    Das Gebot der Verfahrensbeschleunigung, das nicht nur in Haftsachen gilt, erfordert generell, dass das Gericht die einmal begonnene Hauptverhandlung zügig und unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen zum Abschluss bringt (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2000, 348; Becker, in: Löwe-Rosenberg, 26. Auflage, § 228 Rn. 10).
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