Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2749
BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00 (https://dejure.org/2001,2749)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - 5 StR 603/00 (https://dejure.org/2001,2749)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 5 StR 603/00 (https://dejure.org/2001,2749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO; § 247a StPO
    Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung eines Zeugen; Anwesenheit; Fragerecht des Angeklagten

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • StV 2004, 306
  • StraFo 2001, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    In einem solchen Fall ist ein eindeutiger Vortrag des Beschwerdeführers zu den Einzelheiten jener besonderen Vernehmungsgestaltung unverzichtbar (vgl. auch BGH NStZ 2001, 48 ).

    Daher war in diesem Zusammenhang ein eindeutiger Vortrag des Beschwerdeführers zu den Einzelheiten jener besonderen Vernehmungsgestaltung unverzichtbar (vgl. auch BGH NStZ 2001, 48 ).

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99

    Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    Jedenfalls bei einem derartigen Verfahrensgang - der auch nach der protokollierten Dauer der Unterrichtung der Angeklagten gemäß § 247 Satz 4 StPO von höchstens zwei Minuten nicht fernliegt - wäre die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin nicht als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO zu bewerten; denn das persönliche Fragerecht des Angeklagten wäre dann von vornherein nicht tangiert gewesen (vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 -).

    Der Senat wiederholt, daß er in der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nach wie vor - gegen ihn bindende Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs (auch eingedenk der mittlerweile ergangenen in NStZ 2000, 440 abgedruckten Entscheidung des 4. Strafsenats) - generell keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO sieht (so bereits BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; vgl. dazu Kuckein StraFo 2000, 397, 398).

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    Der fünfte Senat sieht in der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nach wie vor - gegen ihn bindende Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. die in NStZ 2000, 440 abgedruckte Entscheidung des 4. Strafsenats) - generell keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO.

    Der Senat wiederholt, daß er in der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nach wie vor - gegen ihn bindende Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs (auch eingedenk der mittlerweile ergangenen in NStZ 2000, 440 abgedruckten Entscheidung des 4. Strafsenats) - generell keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO sieht (…so bereits BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; vgl. dazu Kuckein StraFo 2000, 397, 398).

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob in der Nichtvereidigungsentscheidung nach § 60 Nr. 1 StPO, die in Anwesenheit der Angeklagten wiederholt wurde, auch eine Wiederholung der Entlassungsentscheidung - jeweils mit unmittelbar vorangegangener Verhandlung hierüber - liegt (vgl. auch BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18; BGH, Beschluß vom 24. August 2000 - 1 StR 317/00 ).
  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 317/00

    Wesentliche Teile der Hauptverhandlung; Beweisantrag; Einstellung; Verletzung der …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob in der Nichtvereidigungsentscheidung nach § 60 Nr. 1 StPO, die in Anwesenheit der Angeklagten wiederholt wurde, auch eine Wiederholung der Entlassungsentscheidung - jeweils mit unmittelbar vorangegangener Verhandlung hierüber - liegt (…vgl. auch BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18; BGH, Beschluß vom 24. August 2000 - 1 StR 317/00 ).
  • BGH, 10.08.1995 - 5 StR 272/95

    Begründung der Revision - Angeklagter - Unberechtigter Ausschluß - Beeidigung der …

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00
    Jedenfalls bei einem derartigen Verfahrensgang - der auch nach der protokollierten Dauer der Unterrichtung der Angeklagten gemäß § 247 Satz 4 StPO von höchstens zwei Minuten nicht fernliegt - wäre die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin nicht als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO zu bewerten; denn das persönliche Fragerecht des Angeklagten wäre dann von vornherein nicht tangiert gewesen (…vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 20; BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 -).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des …

    Rn. 12 Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).

    Rn. 24 Allein diese Verfahrensweise steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung, die bei einem ausdrücklichen Verzicht des Angeklagten auf eine weitere Zeugenbefragung keinen wesentlichen Verfahrensvorgang in der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen sieht (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …

    Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713; vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur …

    Insofern ist im übrigen anerkannt, daß die Entlassung eines Zeugen dann nicht als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung zu bewerten ist, wenn der Angeklagte - wie hier der Beschwerdeführer - nach Unterrichtung über den Inhalt der Aussage auf Fragen an den Zeugen verzichtet (BGH NStZ 1998, 425; BGH StV 2000, 240; BGH StraFo 2001, 128).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …

    Rn. 12 - Nach der Unterbrechung zur Rücksprache des Verteidigers mit dem Angeklagten wurde die Vernehmung des Zeugen bereits nach wenigen Minuten beendet (vgl. zum Fall einer möglicherweise vorher festgelegten ganz punktuellen Befragung des Zeugen BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 5 StR 603/00) und wurden Anträge zur Vereidigung auch seitens des Verteidigers nicht gestellt.
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01

    Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der …

    Auch gebietet, wie bereits vom 3. und 5. Strafsenat - insoweit allerdings nicht tragend - ausgeführt, die Sicherung des Fragerechts nicht die Anwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10

    Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung …

    Eine 'besondere Verfahrensgestaltung', wie sie etwa der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHR StPO § 247 Abwesenheit 23 zu Grunde lag, ist nicht gegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht