Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 142 Abs. 1; ; StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 142 Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtlicher Hinweis; Abweichen des Verurteilungsgrundes vom in der Anklage enthaltenen rechtlichen Gesichtspunkt; Verstoss gegen das Analogieverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Gerichtliche Hinweispflichten - Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 18.10.2001 - 36 Ds 1521 Js 13269/01
- OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02
Papierfundstellen
- StraFo 2002, 193
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 07.03.1991 - 3 Ss 531/90
Anklage; Eröffnungsbeschluß; Verurteilung; Hinweis auf Tatbestandsalternative
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02
Unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt ist die Belehrung des Angeklagten auch dann erforderlich, wenn eine Verurteilung auf § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gestützt werden soll, nachdem die Anklageschrift dem Angeklagten eine Straftat nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgeworfen hatte (vgl. OLG Celle VRS 54, 38; BayObLG VRS 61, 31; OLG Frankfurt NZV 1989, 40; OLG Frankfurt StV 1992, 60). - BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 1 St 225/80
Unfall; Beteiligte; Wartepflicht; Weiterfahrt; Unkenntnis; Unterrichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02
Unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt ist die Belehrung des Angeklagten auch dann erforderlich, wenn eine Verurteilung auf § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gestützt werden soll, nachdem die Anklageschrift dem Angeklagten eine Straftat nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgeworfen hatte (vgl. OLG Celle VRS 54, 38; BayObLG VRS 61, 31; OLG Frankfurt NZV 1989, 40; OLG Frankfurt StV 1992, 60). - OLG Frankfurt, 26.07.1988 - 3 Ss 337/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02
Unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt ist die Belehrung des Angeklagten auch dann erforderlich, wenn eine Verurteilung auf § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gestützt werden soll, nachdem die Anklageschrift dem Angeklagten eine Straftat nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgeworfen hatte (vgl. OLG Celle VRS 54, 38; BayObLG VRS 61, 31; OLG Frankfurt NZV 1989, 40; OLG Frankfurt StV 1992, 60).
- OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei …
Rn. 7 Das weiter oben erwähnte Berufungsurteil des Landgerichts Göttingen vom 18.04.2002 wurde am 28.08.2002 rechtskräftig, nachdem der Strafsenat des Oberlandesgerichts die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen hatte (2 Ss 12/02).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.04.2002 - 3 Ss 23/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2002, 193
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten: …
Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ). - LG Mannheim, 05.03.2026 - 4 Qs 12/26
Notwendige Verteidigung bei strafrechtlichen Verfahren mit ausländerrechtlichen …
Somit kann auch, wenn die Bestellung des Pflichtverteidigers aufgrund der vergleichsweise geringen Straferwartung nicht in Betracht kommt, die Beiordnung bei ausländischen Beschuldigten geboten sein, wenn der Angeklagte in Folge einer rechtskräftigen Verurteilung mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen muss (vgl. die bereits durch den Beschwerdeführer zitierten Urteile: KG Beschl. v. 26.1.2000 - 1 AR 22/00-4 Ws 18/00, OLG Stuttgart Beschl. v. 20.5.2010 - 2 Ws 76/10, OLG Karlsruhe Beschl. v. 12.4.2002 - 3 Ss 23/02).Er ist nicht etwa unabhängig von der strafgerichtlichen Entscheidung zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, was zu Folge hätte, dass eine Pflichtverteidigerbestellung hier nicht angezeigt wäre (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 12.4.2002 - 3 Ss 23/02, BeckRS 2003, 5403 Rn. 13).
- OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung …
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193). - LG Nürnberg-Fürth, 16.07.2008 - 12 Qs 71/08
Strafrecht, notwendige Verteidigung, Ausweisung, Regelausweisung
Schwerwiegende mittelbare Nachteile aus einer Verurteilung sind zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine drohende Ausweisung (Landgericht Hannover, Beschluss vom 20.12.2000 - 46 Qs 282/00; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2002 - 3 Ss 23/02; Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 07.05.2002 - 3 Qs 27/02; Landgericht Berlin, Beschluss vom 04.03.2003 - 516 Qs 45/03;… Karlsruher Kommentar, 5. Auflage 2003, Bearbeiter Laufhütte, § 140 StPO Rn. 21;… Meyer-Goßner, 51. Auflage 2008, § 140 Rn. 23).
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