Rechtsprechung
| KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 4 RVG
Haftzuschlag; vorläufige Festnahme - Burhoff online
Haftzuschlag; vorläufige Festnahme
- openjur.de
- Judicialis
RVG Teil 4 Vorbem. 4 Abs. 4
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: ["Haft"-] Zuschlag bei vorläufiger Festnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
VB 4 Abs. 4 VV RVG
Strafsachen: Haftzuschlag - - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Entstehen des anwaltsgebührenrechtlichen Haftzuschlags; Entstehung des Haftzuschlags bei nur vorläufiger Festnahme des Beschuldigten; Entstehung des Haftzuschlags bei einer Verteidigung im beschleunigten Verfahren
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 482
Wird zitiert von ... (9)
- KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren …
Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483). - LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
Verteidigergebühren: Gebührenrechtlicher Haftzuschlag bei Aufenthalt des …
Hiergegen hat jedoch das Kammergericht (Beschluss vom 29. Juni 2006, 4 Ws 76/06 sowie Beschluss vom 05. Dezember 2006, 3 Ws 213/06) bereits entschieden, dass die vorgenannte Vorbemerkung mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung enthalte, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gelte, und es deshalb für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben seien, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit der Rechtsanwältin geführt haben. - KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzung für das Entstehen des Haftzuschlags für den …
Dieser Rechtsgrundsatz ist nach der Ersetzung der "Kann-Vorschrift" des § 83 Abs. 3 BRAGO durch die zwingende Bestimmung der (amtlichen) Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG (vgl. Senat, Beschluß vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 -) auf die mit dem RVG neu geschaffene Grundgebühr übertragbar.
- LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2025 - 18 Qs 4/25
Gebühr VV RVG Nr. 4109 bei Vorführung gemäß § 230 Abs. 2 1. Alt. StPO
Selbst eine vorläufige Festnahme mit alsbaldiger Freilassung des Mandanten reicht aus (…vgl. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz/Kapischke, 11. Aufl. 2024, RVG VV VV Vorbemerkung 4 Rn. 89), z. B. die vorläufige Festnahme nach im Sinne des § 127 b Abs. 1 StPO, die einer am Folgetag durchgeführten Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren nach den §§ 417 ff. StPO dienen soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06). - KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
Pflichtverteidigergebühr: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags im …
Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -). - LG Bochum, 10.06.2009 - 1 Qs 49/09
Voraussetzungen für eine Gewährung des Haftzuschlags nach Vorbem. 4 Abs. 4 …
Rn. 10 Durch die Gewährung des Haftzuschlages wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt in jedem Fall zu einem Mehraufwand führt, zumindest in Form eines erheblich größeren Zeitaufwandes, der in der Regel allein schon durch die erschwerte Kontaktaufnahme mit dem in einer Justizvollzugsanstalt (oder einer anderen Einrichtung), einsitzenden Mandanten entsteht (vgl. insoweit Entscheidung des Kammergerichts Berlin, 4. Strafsenat, vom 29.0.2006, Az. 4 Ws 76/06 mit vielen weiteren Nachweisen,JurBüro 2007, 643). - KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06
Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines …
8 Der Senat schließt sich der vom 4. Strafsenat des Kammergerichts in einer gleichartigen Sache (Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - ) vertretenen - auch mit Zitaten aus den Gesetzesmaterialien und der Kommentarliteratur unterlegten - Ansicht an, dass die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG (" Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem fuß, entsteht die Gebühr mit Zuschlag." ) mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung enthält, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, und es deshalb für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben. - KG, 05.12.2006 - 3 Ws 216/06
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall des Haftzuschlags
Der Senat schließt sich der vom 4. Strafsenat des Kammergerichts in einer gleichartigen Sache (Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - ) vertretenen - auch mit Zitaten aus den Gesetzesmaterialien und der Kommentarliteratur unterlegten - Ansicht an, dass die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG ("Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem fuß, entsteht die Gebühr mit Zuschlag.") mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung enthält, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, und es deshalb für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben. - AG Berlin-Tiergarten, 15.10.2009 - 81 Js 1798/08
Haftzuschlag; Erschwernisse; tatsächliches Entstehen
Entsprechend hat auch das Kammergericht bereits wiederholt in diesem Sinne entschieden (KG Beschluss vom 29.06.2006 - 4 Ws 76/06 -, KG, Beschluss vom 05.12.2006 - 3 Ws 216/06; www.burhoff.de).
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