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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2019 - III-1 RVs 51/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16027
OLG Köln, 30.04.2019 - III-1 RVs 51/19 (https://dejure.org/2019,16027)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2019 - III-1 RVs 51/19 (https://dejure.org/2019,16027)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2019 - III-1 RVs 51/19 (https://dejure.org/2019,16027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht ausgeschöpftem Dispositionskredit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2019, 522
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Rn. 20 Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).

    Der Rechtsanwalt hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses auch mit Geldern des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung umzugehen (BGH NJW 2015, 1190; BGH NJW 1960, 1629).

    Die Unterscheidung zwischen den Begehungsformen hat sich daran zu orientieren, ob zu dem bloßen Gelderhalt ein Tätigwerden des Rechtsanwalts (Anfordern des Geldes, Verwenden des Geldes zu eigenen Zwecken, Ableugnen des Zahlungseingangs) hinzutritt oder sich der Vorwurf in dem bloßen Untätigbleiben nach Zahlung schöpft (BGH NJW 2015, 1190; s. a. BGH wistra 2016, 152).

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Rn. 32 Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann nach derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht aus einer schlechten wirtschaftlichen Situation des Angeklagten hergeleitet werden kann (dazu vgl. BGHSt 52, 182; OLG Hamm NStZ 2010, 334; Schneider NStZ 2013, 498 [500 f.]).

    Vor diesem Hintergrund ist ein drohender Gläubigerzugriff (BGHSt 52, 182 - bei Juris Tz. 28) jedenfalls nicht festgestellt.

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09

    Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Rn. 20 Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).

    Rn. 32 Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung kann nach derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht aus einer schlechten wirtschaftlichen Situation des Angeklagten hergeleitet werden kann (dazu vgl. BGHSt 52, 182; OLG Hamm NStZ 2010, 334; Schneider NStZ 2013, 498 [500 f.]).

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Rn. 20 Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).
  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Rn. 20 Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend geht die Kammer davon aus, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, der Untreue in der Variante des Treubruchtatbestandes strafbar macht (BGH NJW 2015, 1190; BGH NStZ 2015, 277; BGH NStZ-RR 2004, 54; OLG Hamm NStZ 2010, 334).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Insofern besteht ein wesentlicher Unterschied zu den den in der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fällen zu Grunde liegenden Sachgestaltungen, in welchen die Angeklagten sich Kreditmittel erst hätten beschaffen müssen und die zweckentsprechende Mittelverwendung daher mit dem Risiko der Nichtgewährung des Kredits belastet war (so in den Fällen BGH NStZ 1982, 331 und wistra 1988, 191; s. auch BGH NStZ 1995, 233 [234]).
  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Ab diesem Zeitpunkt bestand für den Angeklagten keine Vermögensbetreuungspflicht mehr, er war lediglich schuldrechtlich zur Rückzahlung des von der Geschädigten erhaltenen Geldes verpflichtet, ohne dass diese Pflicht als solche zur Vermögensbetreuung strafbewehrt gewesen wäre (BGH NStZ 1986, 361;… Schönke/Schröder-Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 266 Rz. 34; soweit das OLG Karlsruhe [NStZ 1990, 82] diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "einschränken" will, waren die Mandatsverhältnisse in dem dort zugrundeliegenden Fall jedenfalls nicht erkennbar beendet).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Insofern besteht ein wesentlicher Unterschied zu den den in der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fällen zu Grunde liegenden Sachgestaltungen, in welchen die Angeklagten sich Kreditmittel erst hätten beschaffen müssen und die zweckentsprechende Mittelverwendung daher mit dem Risiko der Nichtgewährung des Kredits belastet war (so in den Fällen BGH NStZ 1982, 331 und wistra 1988, 191; s. auch BGH NStZ 1995, 233 [234]).
  • BGH, 06.04.1982 - 5 StR 8/82

    Parteiverrat - Ehescheidung - Ehescheidungsverfahren - Anderkonto - Verwahrtes …

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Insofern besteht ein wesentlicher Unterschied zu den den in der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fällen zu Grunde liegenden Sachgestaltungen, in welchen die Angeklagten sich Kreditmittel erst hätten beschaffen müssen und die zweckentsprechende Mittelverwendung daher mit dem Risiko der Nichtgewährung des Kredits belastet war (so in den Fällen BGH NStZ 1982, 331 und wistra 1988, 191; s. auch BGH NStZ 1995, 233 [234]).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89
    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19
    Ab diesem Zeitpunkt bestand für den Angeklagten keine Vermögensbetreuungspflicht mehr, er war lediglich schuldrechtlich zur Rückzahlung des von der Geschädigten erhaltenen Geldes verpflichtet, ohne dass diese Pflicht als solche zur Vermögensbetreuung strafbewehrt gewesen wäre (BGH NStZ 1986, 361;… Schönke/Schröder-Perron, StGB, 30. Auflage 2019, § 266 Rz. 34; soweit das OLG Karlsruhe [NStZ 1990, 82] diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "einschränken" will, waren die Mandatsverhältnisse in dem dort zugrundeliegenden Fall jedenfalls nicht erkennbar beendet).
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 544/59
  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

    Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof etwa für den Fall, dass ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwaltsvertrags zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, ebenso wie für den Vermieter, der die Mietkaution auf seinem Privatkonto eingezahlt hat, die Auffassung, dass sich dieser dann nicht wegen Untreue strafbar macht, wenn er uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren (…BGH, NStZ 2020, 418, juris Rn. 13;… NJW 2015, 1190, juris Rn. 17;… NStZ 2015, 277, juris Rn. 8;… BGHSt 52, 182, juris Rn. 27; so auch OLG Köln, StraFo 2019, 522, juris Rn. 15).
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