Rechtsprechung
| EuG, 02.04.2008 - T-100/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Maison de l'Europe Avignon Méditerranée / Kommission
- EU-Kommission
Maison de l'Europe Avignon Méditerranée / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der mit Schreiben des Generaldirektors der GD Presse und Kommunikation vom 24. Januar 2003 bekanntgegebenen Entscheidung der Kommission, den am 13. Oktober 2000 unterzeichneten Vertrag zwischen der Kommission und der Klägerin über die Errichtung eines ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 17.06.2010 - T-428/07
CEVA / Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für …
Diese Auslegung werde durch den Beschluss des Gerichts vom 2. April 2008, Maison de l'Europe Avignon Méditerranée/Kommission (T-100/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bestätigt. - EuG, 12.10.2011 - T-353/10
Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - …
Rn. 35 Die Prüfung der Rechtsprechung erweist, dass das Gericht bei einem Rechtsstreit über vertragliche Fragen von einer Umdeutung der Nichtigkeitsklage absehen muss, wenn entweder die ausdrückliche Erklärung des Klägers selbst, die Klage nicht auf Art. 272 AEUV stützen zu wollen, einer solchen Umdeutung entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts Musée Grévin/Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnr. 88, und vom 2. April 2008, Maison de l'Europe Avignon Méditerranée/Kommission, T-100/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54, sowie Urteil CEVA/Kommission, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 59), oder aber die Klage sich auf keinen Klagegrund stützt, mit dem die Verletzung von Regeln für die betreffende Vertragsbeziehung gerügt wird, seien diese nun Vertragsklauseln oder Vorschriften des Rechts, das im Vertrag als anwendbar bestimmt wurde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Randnr. 18 angeführt, Randnr. 57, und Imelios/Kommission, oben in Randnr. 18 angeführt, Randnr. 33, sowie Urteil CEVA/Kommission, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 59).
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