Rechtsprechung
| EuG, 09.01.2007 - T-127/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Lootus Teine Osaühing / Rat
- EU-Kommission
Lootus Teine Osaühing / Rat
Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
Lootus Teine Osaühing / Rat
Landwirtschaft , Fischereipolitik
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Lootus Teine Osaühing gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 24. März 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2269/2004 des Rates vom 20. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2340/2002 und (EG) Nr. 2347/2002 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Tiefseearten für die im Jahr 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten ...
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).". - EuG, 06.09.2011 - T-18/10
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung …
Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).Rn. 71 Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine unmittelbare Betroffenheit eines Einzelnen, dass sich die angefochtene Handlung der Union erstens auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und zweitens ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der unionsrechtlichen Regelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Beschluss Lootus Teine Osaühing/Rat, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der …
{FN:64} - In Randnr. 51 des angefochtenen Beschlusses werden das Urteil Jégo-Quéré (zitiert in Fn. 4, Randnr. 36) und der Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat (T-127/05, Randnr. 50), angeführt. - EuG, 12.12.2007 - T-109/06
Vodafone España und Vodafone Group / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie …
Rn. 158 Eine natürliche oder juristische Person ist von einer Handlung der Gemeinschaft unmittelbar betroffen, wenn sich diese Handlung unmittelbar auf ihre Rechtsstellung auswirkt und die Durchführung der Handlung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteile Dreyfus/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 43, und Royal Philips Electronics/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 272; Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39). - EuG, 12.10.2011 - T-149/11
GS / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 - …
Nach der Rechtsprechung ist nämlich auch dann, wenn ein Kläger sich gegen eine Verordnung wendet, u. a. zu prüfen, ob diese ihn unmittelbar betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 9, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".