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Rechtsprechung
   EuG, 19.06.1997 - T-159/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12421
EuG, 19.06.1997 - T-159/97 R (https://dejure.org/1997,12421)
EuG, Entscheidung vom 19.06.1997 - T-159/97 R (https://dejure.org/1997,12421)
EuG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - T-159/97 R (https://dejure.org/1997,12421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Periculum in mora - Fehlen

  • Judicialis

    EGV Art. 185 (jetzt EGV Art. 242); ; EGV Art. 179; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 90; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 91; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94... ; ; Beschluss ADM-97-3 über die Organisation der Beschwerdekammern

  • Europäischer Gerichtshof

    Chaves Fonseca Ferrão / HABM

    "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Periculum in mora - Fehlen"

  • EU-Kommission

    Luis Manuel Chaves Fonseca Ferrão gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - Beschluß des Präsidenten des Amtes über die Organisation der Beschwerdekammern - Periculum in mora - Fehlen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Februar 1997 über die Organisation der Beschwerdekammern; Anforderungen an den Nachweis der Beeinträchtigung der ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • EuG, 26.02.1997 - T-191/96

    C.A.S. Succhi di Frutta SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 19.06.1997 - T-159/97
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Februar 1997 in der Rechtssache T-191/96 R, CAS Succhi di frutta/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 13).
  • EuGH, 10.09.1997 - C-248/97

    Chaves Fonseca Ferrão / HABM - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des …

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-159/97 R (Chaves Fonseca Ferrão/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Slg. 1997, II-1049) wegen Aufhebung dieses Beschlusses und Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Februar 1997 über die Organisation der Beschwerdekammern oder Zurückverweisung der Sache an das Gericht, anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), vertreten durch Oreste Montalto, Direktor der Rechtsabteilung, und João Paulo Miranda de Sousa, Rechtsabteilung, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES.

    Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Juli 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-159/97 R (Chaves Fonseca Ferrão/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Slg. 1997, II-1049; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem dieser den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses ADM-97-3 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im folgenden: Amt) vom 21. Februar 1997 über die Organisation der Beschwerdekammern (im folgenden: streitiger Beschluß) zurückgewiesen hat.

  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag Lloyd …

    Die Kommission führt aus, nach ständiger, auf den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen (vgl. für das Gericht Artikel 104 § 2 seiner Verfahrensordnung) gestützter Rechtsprechung sei die Dringlichkeit eine wesentliche und unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24 mit weiteren Nachweisen, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-159/97 R, Chaves Fonseca Ferrão/HABM, Slg. 1997, II-1049, Randnr. 11).
  • EuG, 08.06.1998 - T-148/97

    Keeling / HABM - "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und …

    Diese Klagen sind unter den Nrn. T-297/97 und T-159/97 in das Register eingetragen worden.
  • EuG, 02.04.1998 - 4 T 86/96

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Entscheidung …

    Die Kommission führt aus, nach ständiger, auf den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen (vgl. für das Gericht Artikel 104 § 2 seiner Verfahrensordnung) gestützter Rechtsprechung sei die Dringlichkeit eine wesentliche und unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R , Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24 mit weiteren Nachweisen, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-159/97 R , Chaves Fonseca Ferrão/HABM, Slg. 1997,II-1049, Randnr. 11).
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