Rechtsprechung
| EuG, 16.09.2009 - T-162/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia / Rat und Kommission
- EU-Kommission
Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Außervertragliche Haftung - Zollunion - Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Meeresfischereierzeugnissen - Unmöglichkeit der Vorlage bestimmter Dokumente als Nachweis - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 8. Mai 2007 - Pigasos Alieftiki Naftiki Etairia/Rat und Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin angeblich dadurch erlitten hat, dass der Rat und die Kommission es unterlassen haben, Vorschriften zu erlassen, aufgrund deren die Zollbehörden eines Mitgliedstaats, im vorliegenden Fall die griechischen Zollbehörden, als ...
Verfahrensgang
- EuG, 16.09.2009 - T-162/07
- EuGH, 12.05.2010 - C-451/09
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14
SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen - …
{FN:11} - Das Abkommen EG-Tunesien war bereits Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens in der Rechtssache, in der das Urteil Gattoussi (C-97/05, EU:C:2006:780) ergangen ist, und einer Prüfung durch das Gericht in den Rechtssachen, in denen die Urteile Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia/Rat und Kommission (T-162/07, EU:T:2009:333) und ICF/Kommission (…T-406/08, EU:T:2013:322, Rn. 208 bis 214) ergangen sind. - EuGH, 12.05.2010 - C-451/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 16. September 2009, Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia/Rat und Kommission (T-162/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der der Rechtsmittelführerin dadurch entstanden sein soll, dass der Rat und die Kommission es unterlassen haben, Vorschriften zu erlassen, aufgrund deren die Zollbehörden eines Mitgliedstaats, im vorliegenden Fall die griechischen Zollbehörden, als Beweis für den Gemeinschaftsursprung der von einem der Rechtsmittelführerin gehörenden griechischen Schiff gefangenen Erzeugnisse von einem Drittstaat ausgestellte andere Bescheinigungen als die in der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (…ABl. L 253, S. 1) vorgesehene Bescheinigung T2M anerkennen können.
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