Rechtsprechung
| EuG, 16.10.2024 - T-194/23 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Fractal Analytics/ EUIPO - Fractalia Remote Systems (FRACTALIA)
Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionsbildmarke FRACTALIA - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 18 Abs. 1 und 2 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegte Beweismittel - Art. 27 Abs. 4 der ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Fractal Analytics/ EUIPO - Fractalia Remote Systems (FRACTALIA)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Fractal Analytics/ EUIPO - Fractalia Remote Systems (FRACTALIA)
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 02.07.2025 - T-1103/23
Unionsmarken: Das Gericht hebt die Entscheidungen auf, mit denen die Wortmarke …
Rn. 42 In dieser Hinsicht hatte das Gericht Gelegenheit, zu entscheiden, dass die Benutzung der Marke einer Herstellergesellschaft durch eine mit ihr wirtschaftlich verbundene Vertriebsgesellschaft als eine mit Zustimmung des Inhabers erfolgte Benutzung dieser Marke anerkannt und somit gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 als Benutzung durch den Inhaber angesehen werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, J & F Participações/HABM - Plusfood Wrexham [Friboi], T-324/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:47, Rn. 32…, vom 5. März 2019, Meblo Trade/EUIPO - Meblo Int [MEBLO], T-263/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:134, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Oktober 2024, Fractal Analytics/EUIPO - Fractalia Remote Systems [FRACTALIA], T-194/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:696, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 25.02.2026 - T-297/25
Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung …
Rn. 71 Jedenfalls ist der Rechtsprechung auch zu entnehmen, dass der Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden, vom Ort der Benutzung einer Unionsmarke zu unterscheiden ist, wobei nur Letzterer für die Prüfung der ernsthaften Benutzung einer Unionsmarke relevant ist (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2024, Fractal Analytics/EUIPO - Fractalia Remote Systems [FRACTALIA], T-194/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:696, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.07.2025 - T-144/24
Unionsmarke - Verfahren zur Erklärung des Verfalls - Unionswortmarke …
Rn. 38 Daraus folgt, dass das EUIPO bei der Definition einer homogenen Gruppe von Waren oder Dienstleistungen nicht verpflichtet sein kann, sich auf die Angaben von Waren und Dienstleistungen zu beschränken, die ausdrücklich in der Nizzaer Klassifikation enthalten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2024, Fractal Analytics/EUIPO - Fractalia Remote Systems [FRACTALIA], T-194/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:696, Rn. 155). - EuG, 02.07.2025 - T-1104/23
Ferrari/ EUIPO - Hesse (TESTAROSSA) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
Rn. 68 Zudem hatte das Gericht Gelegenheit, zu entscheiden, dass die Benutzung der Marke einer Herstellergesellschaft durch eine mit ihr wirtschaftlich verbundene Vertriebsgesellschaft als eine mit Zustimmung des Inhabers erfolgte Benutzung dieser Marke anerkannt und somit gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 als Benutzung durch den Inhaber angesehen werden kann (…Urteile vom 17. Februar 2011, J & F Participações/HABM - Plusfood Wrexham [Friboi], T-324/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:47, Rn. 32, und vom 16. Oktober 2024, Fractal Analytics/EUIPO - Fractalia Remote Systems [FRACTALIA], T-194/23, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:696, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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