Rechtsprechung
| EuG, 13.10.2021 - T-22/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
IB/ EUIPO
Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Aussetzung des Invaliditätsverfahrens während des Disziplinarverfahrens - Entfernung aus dem Dienst - Nach der Entfernung gegenstandslos gewordenes Invaliditätsverfahren - Anfechtungsklage - Beschwerende Maßnahme - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
IB/ EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
IB/ EUIPO
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EuG, 13.05.2020 - T-308/19
Lucaccioni / Kommission
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Diese Wirkungen sind anhand objektiver Kriterien zu beurteilen, wie z. B. des Inhalts der Handlung, wobei gegebenenfalls der Kontext ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2020, Lucaccioni/Kommission, T-308/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:207, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach ständiger Rechtsprechung liegt im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in mehreren Phasen zustande kommen, insbesondere nach Durchführung eines internen Verfahrens, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2020, Lucaccioni/Kommission, T-308/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:207, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.06.1992 - C-18/91
V. / Parlament
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Kündigung des Dienstvertrags eines Bediensteten auf Zeit weder die Durchführung der Arbeiten des Invaliditätsausschusses noch eine etwaige Anerkennung der vor der Kündigung eingetretenen Invalidität durch den Invaliditätsausschuss noch die Rechte des betroffenen Bediensteten am Ende des entsprechenden Verfahrens beeinträchtigen darf (Urteil vom 19. Juni 1992, V./Parlament, C-18/91 P, EU:C:1992:269, Rn. 40). - EuG, 17.12.2019 - T-756/18
AG/ Europol - Anfechtungsklage - Öffentlicher Dienst - Beschluss (EU) 2015/1889 …
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Rn. 42 Im Übrigen hängt die Einordnung einer Maßnahme als eine beschwerende Maßnahme nicht von ihrer Form oder Bezeichnung ab, sondern bestimmt sich nach ihrem Gehalt und insbesondere danach, ob sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen des Klägers dadurch unmittelbar und sofort beeinträchtigen können, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2019, AG/Europol, T-756/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:867, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.10.2019 - T-432/18
Palo/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Versorgungsbezüge …
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Diese letztgenannte Verpflichtung wird der Verwaltung auch durch den in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz der guten Verwaltung auferlegt (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2019, Palo/Kommission, T-432/18, EU:T:2019:749, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 30.06.2021 - T-709/19
GW/ Rechnungshof
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
In einem solchen Fall muss die Verwaltung die Anträge des betreffenden Beamten mit besonderer Offenheit prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2021, GW/Rechnungshof, T-709/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:389, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.07.1998 - T-144/96
Beamte - Strafrechtliche Verurteilung - Disziplinarstrafe - Entfernung aus dem …
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Rn. 68 Es ist zwar denkbar, dass die Fürsorgepflicht die Anstellungsbehörde unter bestimmten Umständen dazu veranlassen kann, die vorgesehene Disziplinarstrafe zu verringern oder sogar aufzuheben, doch kann die Berücksichtigung der Interessen des Beamten, darunter sein Gesundheitszustand, nicht so weit gehen, dass der Anstellungsbehörde die Möglichkeit genommen wird, eine Strafe, selbst die gravierende Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienst, in einem Fall zu verhängen, in dem der Sachverhalt außergewöhnlich schwer wiegt und nicht ausschließlich oder auch nur hauptsächlich dem Gesundheitszustand des betreffenden Beamten zugeschrieben werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1998, Y/Parlament, T-144/96, EU:T:1998:173, Rn. 50). - EuG, 20.12.2019 - T-154/19
ZU/ EAD
Auszug aus EuG, 13.10.2021 - T-22/20
Eine solche Maßnahme muss von der zuständigen Behörde stammen und eine endgültige Stellungnahme der Verwaltung enthalten (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2019, ZU/EAD, T-154/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:901, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-587/21
DD/ FRA - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …
{FN:16} Urteil vom 13. Oktober 2021, 1B/EUIPO (T-22/20, EU:T:2021:689, Rn. 85). - EuG, 10.04.2024 - T-38/23
IB/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dauernde Vollinvalidität - Ablehnung …
Die in Durchführung des Urteils vom 13. Oktober 2021, 1B/EUIPO (T-22/20), ergangene Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11. April 2022 wird aufgehoben.
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