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   EuG, 01.07.2009 - T-259/05   

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https://dejure.org/2009,37048
EuG, 01.07.2009 - T-259/05 (https://dejure.org/2009,37048)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-259/05 (https://dejure.org/2009,37048)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-259/05 (https://dejure.org/2009,37048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Kommission

    Verfahren - Frist für den Beweisantritt - Art. 48 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts - Geltungsbereich (Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 44 § 1 Buchst. e, 48 § 1 und 66 § 2) (vgl. Randnrn. 62-64)

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Königreichs Spanien gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 8. Juli 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/354/EG der Kommission vom 29. April 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-404/19

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - EGFL und ELER - Von der Finanzierung

    Vgl. insbesondere Urteil vom 18. April 2002, Belgien/Kommission (C-332/00, EU:C:2002:235), angeführt in Fn. 25 der vorliegenden Schlussanträge, und Urteil vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission (T-259/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:232), angeführt in Fn. 35 der vorliegenden Schlussanträge, betreffend Rechtssachen, in denen der Verstoß gegen eine materielle Voraussetzung dazu geführt hat, dass alle Zahlungen vorschriftswidrig geleistet wurden.

    35 Vgl. insoweit Urteil vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission (T-259/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:232, Rn. 90 bis 114), bei dem alle Voraussetzungen für die Gewährung der betreffenden Beihilfen formal erfüllt waren.

    Dies war der Fall in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission (T-259/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 181 bis 185), ergangen ist, in dem festgestellt worden ist, dass die spanischen Behörden es verabsäumt hatten, das System zur Kontrolle der Beihilfen für die Erzeugung von Faserflachs umzusetzen, und zwar vor dem Hintergrund groß angelegter Betrügereien, die vor allem in systematischen Übererklärungen der verarbeiteten Faserflachsmengen und in missbräuchlichen Praktiken in Form einer Erzeugung von Flachs ohne kommerziellen Zweck bestanden.

  • EuG, 06.11.2014 - T-632/11

    Griechenland / Kommission

    p. I-1, points 7 à 9 ; arrêts du Tribunal du 1 er juillet 2009, Espagne/Commission, T-259/05, non publié au Recueil, point 112, et du 12 septembre 2012, Grèce/Commission, point 116 supra, point 13).
  • EuG, 07.07.2021 - T-587/16

    HM / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des

    Unter diesen Umständen sind die Anlagen D.1 und D.5 zur Gegenerwiderung zulässig (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Juli 2009, Spanien/Kommission, T-259/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:232, Rn. 64).
  • EuG, 12.11.2015 - T-255/13

    Italien / Kommission

    Cet allégement de l'exigence de la preuve pour la Commission s'explique par le fait que c'est l'État membre qui est le mieux placé pour recueillir et vérifier les données nécessaires à l'apurement des comptes du FEAGA (arrêts du 11 janvier 2001, Grèce/Commission, C-247/98, Rec, EU:C:2001:4, points 7 à 9 ; du 1 er juillet 2009, Espagne/Commission, T-259/05, EU:T:2009:232, point 112, et Grèce/Commission, point 52 supra, EU:T:2012:418, point 13).
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