Rechtsprechung
| EuG, 14.05.2020 - T-282/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bernis u.a./ CRU
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Bernis u.a./ CRU
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bernis u.a./ CRU
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bernis u.a./ CRU
Verfahrensgang
- EuG, 14.05.2020 - T-282/18
- EuG, 16.07.2020 - T-282/18
- EuGH, 24.02.2022 - C-364/20
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 06.07.2022 - T-280/18
ABLV Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
Somit erzeugt dieser Beschluss Wirkungen auf die Rechtsstellung dieses Kreditinstituts (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 39).Rn. 43 Wie sich aus dem Urteil vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a. (C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923), ergibt, ist die negative Auswirkung des Entzugs der Zulassung eines Kreditinstituts auf die Aktionäre wirtschaftlicher und nicht rechtlicher Natur, da das Dividendenbezugsrecht der Aktionäre und ihr Recht auf Beteiligung an der Geschäftsführung unverändert bestehen bleibt, obwohl das Institut nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit nach diesem Entzug fortzusetzen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2019, BCE u. a./Trasta Komercbanka u. a., C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923, Rn. 111, sowie Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 41).
Im Gegensatz zu dem Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a. (C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923), ergangen ist, hat dieser Beschluss somit weder zum Zweck noch zur Folge, dass dieser Bank ihre Zulassung, die sie zur Ausübung einer Tätigkeit als Kreditinstitut berechtigt, entzogen wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 42).
Diese Schlussfolgerung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass diese NRA möglicherweise Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses SRB/EES/2018/09 nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung Nr. 806/2014 treffen muss, dessen Inhalt in Art. 2 Abs. 2 des verfügenden Teils dieses Beschlusses wiedergegeben wird, da diese nicht in den Rahmen des Abwicklungsmechanismus fallen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 43).
Somit wurde die Liquidation nicht durch diesen Beschluss angeordnet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 39 bis 45).
- EuG, 16.07.2020 - T-282/18
Bernis u.a./ CRU
APPLICATION for rectification of the order of 14 May 2020, Bernis and Others v SRB (T-282/18, EU:T:2020:209),.1 On 14 May 2020, the General Court adopted an order of inadmissibility in Case T-282/18 Bernis and Others v SRB (EU:T:2020:209).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-551/19
ABLV Bank/ EZB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 05.07.2024 - T-43/23
SCC Legal/ Kommission - Untätigkeitsklage - Pflanzenschutzmittel - Grundstoff …
Die Möglichkeit, eine Klage durch mit Gründen versehenen Beschluss als unzulässig abzuweisen, wird nämlich nach der Rechtsprechung nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Gericht vorher einen Beschluss erlassen hat, mit dem die Entscheidung über eine gemäß Art. 130 der Verfahrensordnung erhobene Einrede dem Endurteil vorbehalten wurde (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2020, Bernis u. a./SRB, T-282/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:209, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| EuG, 16.07.2020 - T-282/18 REC |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bernis u.a./ CRU
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- EuG, 14.05.2020 - T-282/18
- EuG, 16.07.2020 - T-282/18 REC
- EuGH, 24.02.2022 - C-364/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuG, 14.05.2020 - T-282/18
Bernis u.a./ CRU
Auszug aus EuG, 16.07.2020 - T-282/18
APPLICATION for rectification of the order of 14 May 2020, Bernis and Others v SRB (T-282/18, EU:T:2020:209),.1 On 14 May 2020, the General Court adopted an order of inadmissibility in Case T-282/18 Bernis and Others v SRB (EU:T:2020:209).
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