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   EuG, 13.12.2012 - T-34/10   

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https://dejure.org/2012,38787
EuG, 13.12.2012 - T-34/10 (https://dejure.org/2012,38787)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2012 - T-34/10 (https://dejure.org/2012,38787)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - T-34/10 (https://dejure.org/2012,38787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hairdreams / OHMI - Bartmann (MAGIC LIGHT)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGIC LIGHT - Ältere nationale Wortmarke MAGIC LIFE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Hairdreams HaarhandelsgmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGIC LIGHT - Ältere nationale Wortmarke MAGIC LIFE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen Wortzeichen MAGIC LIGHT für Haarpflegemittel und älterer Wortmarke MAGIC LIFE für Körperpflegemittel; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei sehr großer Ähnlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zwischen Wortzeichen MAGIC LIGHT für Haarpflegemittel und älter Wortmarke MAGIC LIFE für Körperpflegemittel; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei sehr großer Ähnlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Anmelders der Wortmarke "MAGIC LIGHT" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 8, 10, 21, 22, 26 und 44 auf Aufhebung der Entscheidung R 656/2008"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 18. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg. 2007, II-449, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-108/07

    Ferrero Deutschland / HABM

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, insbesondere ihre Bekanntheit, ist also bei der Beurteilung, ob Verwechslungsgefahr vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2008, Ferrero Deutschland/HABM, C-108/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2010, Farmeco/HABM - Allergan [BOTUMAX], T-131/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67).
  • EuG, 27.10.2005 - T-336/03

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB, DIE MARKE

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Nach Ansicht der Klägerin hat die Beschwerdekammer die visuelle Ähnlichkeit der Zeichen und insbesondere das Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 2005, Éditions Albert René/HABM - Orange (MOBILIX) (T-336/03, Slg. 2005, II-4667), unzutreffend beurteilt.
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.09.2006 - T-133/05

    'Meric / OHMI - Arbora & Ausonia (PAM-PIM''S BABY-PROP)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Rechtsprechung auch zu entnehmen ist, dass der Verbraucher dem Anfang einer Marke im Allgemeinen mehr Aufmerksamkeit widmet als deren Ende (Urteil des Gerichts vom 7. September 2006, Meric/HABM - Arbora & Ausonia [PAM-PIM'S BABY-PROP], T-133/05, Slg. 2006, II-2737, Randnr. 51).
  • EuG, 06.10.2004 - T-117/03

    New Look / OHMI - Naulover (NLSPORT)

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Wird die betreffende Ware hingegen hauptsächlich über Verkaufsgespräche verkauft, ist der klanglichen Ähnlichkeit üblicherweise mehr Gewicht beizumessen (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2004, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, Slg. 2004, II-3471, Randnr. 49).
  • EuG, 03.03.2004 - T-355/02

    Mülhens / OHMI - Zirh International (ZIRH)

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Daher ist zwar nicht ausgeschlossen, dass diese Waren auch auf mündliche Bestellung verkauft werden können, doch ist nicht anzunehmen, dass dies ihre gewöhnliche Vertriebsweise ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. März 2004, Mülhens/HABM - Zirh International [ZIRH], T-355/02, Slg. 2004, II-791, Randnr. 54).
  • EuG, 28.10.2010 - T-131/09

    Farmeco / OHMI - Allergan (BOTUMAX)

    Auszug aus EuG, 13.12.2012 - T-34/10
    Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, insbesondere ihre Bekanntheit, ist also bei der Beurteilung, ob Verwechslungsgefahr vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. April 2008, Ferrero Deutschland/HABM, C-108/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2010, Farmeco/HABM - Allergan [BOTUMAX], T-131/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67).
  • EuG, 16.09.2013 - T-250/10

    Das Gericht entscheidet den Rechtsstreit über die Marke KNUT - DER EISBÄR

    Die Silben "KNUT" und "KNUD" spielen somit wegen ihrer Stellung am Zeichenanfang, d. h. an seiner auffälligsten Stelle, bei der bildlichen Beurteilung eine wichtige Rolle (Urteile des Gerichts PAM-PIM'S BABY-PROP, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 51, vom 13. Dezember 2012, Hairdreams/HABM - Bartmann, [MAGIC LIGHT], T-34/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28, und DISCO DESIGNER, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 55).
  • EuG, 16.09.2013 - T-338/09

    mbp. - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1

    Selbst wenn ein begrifflicher Unterschied zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen festgestellt werden könnte, wäre er jedenfalls nicht ausreichend, um den zwischen diesen Zeichen bestehenden hohen Grad an visueller und phonetischer Ähnlichkeit zu neutralisieren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2012, Hairdreams/HABM - Bartmann [MAGIG LIGHT], T-34/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 23.09.2015 - T-400/13

    L'Oréal / OHMI - Cosmetica Cabinas (AINHOA)

    Partant, même s'il n'est pas exclu que lesdits produits puissent également être vendus sur commande verbale, il ne saurait être considéré que cette modalité est le mode de commercialisation habituel de ces produits [voir arrêt du 13 décembre 2012, Hairdreams/OHMI - Bartmann (MAGIC LIGHT), T-34/10, EU:T:2012:687, point 43 et jurisprudence citée].
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