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Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2026 - T-361/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,19109
EuG, 01.07.2026 - T-361/25 (https://dejure.org/2026,19109)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2026 - T-361/25 (https://dejure.org/2026,19109)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2026 - T-361/25 (https://dejure.org/2026,19109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG - Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 20 Abs. 2 sowie Art. 30 der Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG - Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 20 Abs. 2 sowie Art. 30 der Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG - Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 20 Abs. 2 sowie Art. 30 der Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG - Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a, Art. 20 Abs. 2 sowie Art. 30 der Richtlinie 2008/118/EG - Unregelmäßigkeit bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger ...

Sonstiges (5)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 118/2008 Art 7 Abs 1 ; EGRL 118/2008 Art 7 Abs 2 Buchst a ; EGRL 118/2008 Art 20 Abs 2 ; EGRL 118/2008 Art 30 ; BrStV § ... 26 Abs 7 S 1 ; EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst b ; EWGRL 83/92 Art 27 Abs 2 ; BranntwMonG § 138 ; BranntwMonG § 139 ; BranntwMonG § 140 ; BranntwMonG § 142 ; BranntwMonG § 143 ; BranntwMonG § 152 Abs 1 Nr 3

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Brenntag

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 13. Mai 2025 - Brenntag GmbH gegen Hauptzollamt Duisburg

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Brenntag

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 13. Mai 2025 - Brenntag GmbH gegen Hauptzollamt Duisburg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brenntag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines …

    Auszug aus EuG, 01.07.2026 - T-361/25
    Während die Verbrauchsteuerpflicht somit an die Herstellung der betreffenden Waren innerhalb des genannten Gebiets oder ihre Einfuhr in dieses Gebiet anknüpft, entsteht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118 der Verbrauchsteueranspruch erst zum Zeitpunkt der Überführung dieser Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 21).

    In Bezug auf die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bewirkt diese Regelung daher den Aufschub der Steuerpflicht, bis eine Voraussetzung des Steueranspruchs erfüllt ist (vgl. Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung des Wortlauts dieser Vorschrift jedoch geurteilt, dass bei der Bestimmung des Lieferzeitpunkts auf den tatsächlichen Erhalt der Waren als solche durch ihren Empfänger abzustellen ist (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 29).

    Rn. 35 Zudem hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118, der den Zeitpunkt definiert, zu dem die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung endet, festlegt, wann solche Waren als in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt gelten und wann infolgedessen der Steueranspruch bei diesen Waren entsteht (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 31).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-90/17

    Turbogás - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2026 - T-361/25
    Rn. 49 Unabhängig davon, dass gemäß der Antwort auf die erste Frage ein solches Dokument für die in dieser Frage genannten fiktiven Beförderungen nicht erforderlich sein kann, ist festzuhalten, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnis, über die sie zur Festlegung der Voraussetzungen verfügen, denen die Befreiung nach Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83 unterliegt, die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten müssen, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen u. a. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zählt (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2018, Turbogás, C-90/17, EU:C:2018:498, Rn. 43).

    Rn. 50 Wird im Zuge der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren die hierfür erforderliche Dokumentation nicht oder nicht ordnungsgemäß übermittelt, kann ein Mitgliedstaat die in Art. 27 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 92/83 vorgesehene Befreiung nicht versagen, wenn in Anbetracht der Informationen, über die die zuständigen Behörden verfügen, die materiellen Voraussetzungen für ihre Anwendung erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2018, Turbogás, C-90/17, EU:C:2018:498, Rn. 44).

  • EuGH, 13.03.2025 - C-137/23

    Alsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2026 - T-361/25
    Rn. 51 Anders verhielte es sich nur, wenn sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung, einer Steuerflucht oder einem Missbrauch beteiligt hätte oder wenn das Fehlen oder gegebenenfalls die Verspätung oder die Unrichtigkeit der für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren während ihrer Beförderung erforderlichen Begleitdokumentation den sicheren Nachweis verhindert hätte, dass der Alkohol zu steuerfreien Zwecken verwendet wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2025, Alsen, C-137/23, EU:C:2025:179, Rn. 68), was zu beurteilen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
  • EuGH, 02.06.2016 - C-355/14

    Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2026 - T-361/25
    Rn. 36 Was die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr und die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs betrifft, bezeichnet der Ausdruck die "Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren … aus dem Verfahren der Steueraussetzung" in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/118, wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, die physische Entnahme dieser Waren und nicht deren bloßen Verkauf, wobei die Entstehung des Anspruchs auf die Verbrauchsteuer, als Steuer auf den Verbrauch, möglichst nah beim Endverbraucher liegen muss und der Anspruch daher nicht entstehen kann, solange die betreffenden Waren im Steuerlager eines zugelassenen Lagerinhabers verbleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 48 bis 52).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-590/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuG, 01.07.2026 - T-361/25
    Wie der Gerichtshof geurteilt hat, geht aus dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/118 hervor, dass es für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, dass der Begriff der Verbrauchsteuer und die Voraussetzungen für die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs in allen Mitgliedstaaten gleich sind und dass diese Richtlinie deshalb auf Unionsebene festlegt, zu welchem Zeitpunkt die Überführung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr erfolgt (Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland, C-590/16, EU:C:2018:77, Rn. 44).
  • FG München, 15.07.2026 - 14 V 818/26

    Alkoholsteuer, Aromatisierung von Glühwein bzw. Weinschorle außerhalb des …

    Rn. 85 So hat das EuG entschieden, dass ein Mitgliedstaat eine unionsrechtlich vorgesehene Befreiung nicht versagen kann, wenn im Zuge der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren die hierfür erforderliche Dokumentation nicht oder nicht ordnungsgemäß übermittelt wird, wenn in Anbetracht der Informationen, über die die zuständigen Behörden verfügen, die materiellen Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung erfüllt sind (vgl. EuG-Urteil Brenntag vom 1. Juli 2026 - T-361/25, ECLI:EU:T:2026:426, Rn. 50).

    Anderes gilt nur, wenn sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung, einer Steuerflucht oder einem Missbrauch beteiligt hätte oder wenn der Verstoß gegen das Erfordernis einer Genehmigung den sicheren Nachweis verhindert hätte, dass der Alkohol zu steuerfreien Zwecken verwendet wurde (…vgl. EuGH-Urteil Alsen vom 13. März 2025, C-137/23, ECLI:EU:C:2025:179, Rn. 68; EuG-Urteil Brenntag vom 1. Juli 2026 - T-361/25, ECLI:EU:T:2026:426, Rn. 51).

    Rn. 102 Insbesondere geht der Senat bei vorläufiger Beurteilung nicht davon aus, dass sich eine Beförderung unter Steueraussetzung angeschlossen hat, bei der lediglich die hierfür erforderliche Dokumentation nicht übermittelt wurden (vgl. EuG-Urteil Brenntag vom 1. Juli 2026 - T-361/25, ECLI:EU:T:2026:426, Rn. 50).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1142/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, Abgabe an Dritte, Verhältnismäßigkeit.

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (…vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.; vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).
  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1143/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, keine vorher beantragte Abgabeerlaubnis, …

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (…vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.; vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).
  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1520/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, unerlaubte Verlagerung, Verhältnismäßigkeit

    Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den (Gegen-)beweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen (…vgl. EuGH-Urteil Bitulpetrolium Serv vom 25. April 2024 - C-657/22, ECLI:EU:C:2024:353, Rn. 30, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 5. September 2024, C-137/23, ECLI:EU:C:2024:697, Rn. 62 ff.; vgl. auch FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 22. April 2025 - 4 K 1673/24 VBr, ECLI:DE:FGD:2025:0422.4K1673.24VBR.00, Rn. 35, anhängig beim EuG unter T-361/25).
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