Rechtsprechung
| EuG, 23.10.2017 - T-404/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Galletas Gullón/ EUIPO - O2 Holdings (Forme d'un paquet de biscuits)
(fremdsprachig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Galletas Gullón/ EUIPO - O2 Holdings (Forme d'un paquet de biscuits)
Unionsmarke - Verfallsverfahren - Dreidimensionale Unionsmarke - Form einer Kekspackung - Verfallserklärung - Umfang der Benutzung - Keine Beeinflussung der Unterscheidungskraft
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Galletas Gullón / EUIPO - O2 Holdings (Forme d'un paquet de biscuits)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 07.12.2022 - T-747/21
Borussia VfL 1900 Mönchengladbach/ EUIPO - Neng (Fohlenelf) - Unionsmarke - …
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich zum einen aus Art. 19 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2018/625 in Verbindung mit deren Art. 10 Abs. 4 ergibt, dass die zum Nachweis der ernsthaften Benutzung der angegriffenen Marke vorgelegten Beweise Kataloge umfassen können, und dass zum anderen die Vorlage von Buchführungsunterlagen mit den Verkaufszahlen oder von Rechnungen für den Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke nicht unerlässlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2017, Galletas Gullón/EUIPO - O2 Holdings [Form einer Kekspackung], T-404/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:745, Rn. 60). - EuG, 11.01.2023 - T-346/21
Hecht Pharma/ EUIPO - Gufic BioSciences (Gufic) - Unionsmarke - Verfallsverfahren …
Zu den maßgeblichen Verkehrskreisen, an die sich Marken richten können, zählen nämlich nicht nur Endverbraucher, sondern auch Fachkreise, Industriekunden und andere professionelle Anwender (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2017, Galletas Gullón/EUIPO - O2 Holdings [Form einer Kekspackung], T-404/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:745, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 10. November 2021, AC Milan/EUIPO - InterES [ACM 1899 AC MILAN], T-353/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:773, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 313/16
Konkurrent klagt gegen Energydrink "Rockstar Revolt" von PepsiCo
Auch in der angeführten Entscheidung des EuG (BEckRS 2017, 128793 - Galletas Gullón) beruhte der Umstand, dass der Absatz von 5.892 Keks-Beuteln mit einem Gesamtumsatz von 2.498,95 EUR auf dem Gebiet Spaniens als für eine Rechtserhaltung als ausreichend erachtet wurde, insbesondere auf dem Umstand, dass ein über dreieinhalb Jahre andauernder kontinuierlicher Vertrieb nachgewiesen worden war. - EuG, 19.12.2019 - T-383/18
Sta*Ware EDV Beratung/ EUIPO - Accelerate IT Consulting (businessNavi) - …
Für solche Situationen sieht die erwähnte Bestimmung vor, dass die Pflicht zur Benutzung der eingetragenen Marke dann, wenn das im Handelsverkehr verwendete Zeichen von der Form, in der es eingetragen worden ist, nur in geringfügigen Bestandteilen abweicht und die beiden Zeichen somit als insgesamt gleichwertig betrachtet werden können, dadurch erfüllt werden kann, dass der Nachweis der Benutzung des Zeichens erbracht wird, das deren im Handelsverkehr benutzte Form darstellt (Urteil vom 23. Oktober 2017, Galletas Gullón/EUIPO - O2 Holdings [Form einer Kekspackung], T-404/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:745, Rn. 27).
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