Rechtsprechung
| EuG, 29.06.2017 - T-427/16, T-429/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Martín Osete/ EUIPO - Rey (AN IDEAL WIFE)
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Martín Osete/ EUIPO - Rey (AN IDEAL WIFE)
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Martín Osete/ EUIPO - Rey (AN IDEAL WIFE)
Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarken AN IDEAL WIFE, AN IDEAL LOVER und AN IDEAL HUSBAND - Keine ernsthafte Benutzung der Marken - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlen eines berechtigten Grundes für die fehlende Benutzung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Martín Osete / EUIPO - Rey (AN IDEAL WIFE)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 29.06.2017 - T-427/16, T-429/16
- EuGH, 22.02.2018 - C-529/17
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 13.12.2018 - T-672/16
C=Holdings/ EUIPO - Trademarkers (C=commodore) - Unionsmarke - Verfallsverfahren …
Es ist jeweils im konkreten Fall zu prüfen, ob eine Änderung der Unternehmensstrategie zur Umgehung des jeweiligen Hindernisses die Benutzung der Marke unzumutbar macht (…Urteile vom 17. März 2016, Naazneen Investments/HABM, C-252/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:178, Rn. 96, und vom 29. Juni 2017, Martín Osete/EUIPO - Rey [AN IDEAL WIFE u. a.], T-427/16 bis T-429/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:455, Rn. 50;… vgl. auch entsprechend Urteil vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, EU:C:2007:340, Rn. 54). - EuG, 27.09.2018 - T-219/17
M J Quinlan & Associates/ EUIPO - Intersnack Group (Forme d'un kangourou) - …
Hat nämlich die Klägerin keinen Beweis für die ernsthafte Benutzung der angegriffenen Marke im relevanten Zeitraum erbracht, kann ein solches aus jüngerer Zeit stammendes Dokument es weder erlauben, die Tragweite der Benutzung der eingetragenen Marke im relevanten Zeitraum zu bestätigen oder besser zu beurteilen, noch ihre tatsächlichen Absichten in diesem Zeitraum belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2017, Martín Osete/EUIPO - Rey [AN IDEAL WIFE u. a.], T-427/16 bis T-429/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:455, Rn. 41). - EuG, 07.09.2022 - T-353/21
KTM Fahrrad/ EUIPO - KTM (R2R) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
Selbst wenn der Inhaber die Absicht hat, seine Marke wirklich und tatsächlich zu benutzen, liegt daher keine ernsthafte Benutzung der Marke vor, solange diese objektiv nicht tatsächlich und mit stabilem Erscheinungsbild des Zeichens auf dem Markt präsent ist, so dass die Verbraucher sie nicht als Hinweis auf die Herkunft der fraglichen Waren und Dienstleistungen wahrnehmen können (vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Martín Osete/EUIPO - Rey [AN IDEAL WIFE u. a.], T-427/16 bis T-429/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:455, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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