Rechtsprechung
| EuG, 13.04.2011 - T-523/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Smart Technologies / HABM (WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH)
- EU-Kommission
Smart Technologies ULC gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (marques, dessins et modèles) (HABM).
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Smart Technologies / HABM (WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Smart Technologies / HABM (WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 23. Dezember 2009 - Smart Technologies/HABM (WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 554/2009-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 29. September 2009, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "WIR MACHEN DAS ...
Verfahrensgang
- EuG, 13.04.2011 - T-523/09
- EuGH, 12.07.2012 - C-311/11
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 12.07.2012 - C-311/11
Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Smart Technologies ULC (im Folgenden: Smart Technologies) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. April 2011, Smart Technologies/HABM (WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH) (T-523/09, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 29. September 2009 (Sache R 554/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist. - EuG, 10.01.2019 - T-832/17
achtung !/ EUIPO (achtung !) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit …
Rn. 19 Allerdings kann sich nach der Rechtsprechung, auch wenn die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft für alle Markenkategorien dieselben sind, im Rahmen der Anwendung dieser Kriterien zeigen, dass nicht jede der Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird und dass es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen (vgl. Urteil vom 13. April 2011, Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH], T-523/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:175, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.11.2024 - T-82/24
Geistiges Eigentum: Das Bildzeichen, das aus dem Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K …
Rn. 31 Was den Vorwurf angeht, wonach die Beschwerdekammer bestimmte Behauptungen nicht mit Beweisen belegt habe, ist darauf hinzuweisen, dass nichts dem EUIPO verbietet, bei seiner Beurteilung allgemein bekannte Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2011, Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH], T-523/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:175, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".