Rechtsprechung
| EuG, 06.09.2017 - T-550/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Dickmanns/ EUIPO
Streichung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 11.06.2019 - T-538/18
Dickmanns/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf …
Rn. 9 Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.Mit Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), wurde die Rechtssache T-550/16 im Register des Gerichts gestrichen.
Die Entscheidung vom 4. Juni 2014, mit der der Vertrag der Klägerin aufgelöst worden sei, sei infolge der Klagerücknahme durch die Klägerin in der Rechtssache T-550/16 bestandskräftig geworden, und mit der vorliegenden Klage werde versucht, ihre Bestandskraft in Frage zu stellen.
Rn. 37 Die angefochtene Handlung stellt somit eine Maßnahme dar, die die Entscheidung vom 4. Juni 2014, die bestandskräftig geworden ist, nachdem die Klägerin ihre Aufhebungsklage in der Rechtssache T-550/16 zurückgenommen hatte (…siehe oben, Rn. 10), lediglich bestätigt.
- EuGH, 05.02.2020 - C-631/19
Dickmanns/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs …
Folglich enthält das Schreiben vom 14. Dezember 2017 im Vergleich zur Entscheidung vom 4. Juni 2014, die infolge der Rücknahme der beim Gericht in der Rechtssache T-550/16 erhobenen Klage auf Aufhebung dieser Entscheidung bestandskräftig wurde, weder in Bezug auf die Auflösung des Vertrags der Rechtsmittelführerin noch in Bezug auf die konkreten Modalitäten der Durchführung dieser Auflösung neue Elemente.Ebenso wenig gelingt es der Rechtsmittelführerin, mit ihren Ausführungen darzulegen, dass zum einen das Schreiben vom 14. Dezember 2017, das die letzten für die Anfechtung der ergangenen, komplexen, aus mehreren aufeinanderfolgenden Handlungen bestehenden Gesamtentscheidung erforderlichen Informationen enthalten habe, gerichtlich überprüfbar sein müsse, um die Rechte auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und auf ein faires Verfahren zu gewährleisten, und zum anderen ihrem Vorbringen, dass die Rücknahme ihrer in der Rechtssache T-550/16 erhobenen Klage auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 zur Vermeidung des Kostenrisikos erforderlich gewesen sei, nicht die Relevanz fehle.
Daher hat das Gericht meiner Ansicht nach auch keinen Rechtsfehler begangen, als es in Rn. 37 des angefochtenen Beschlusses feststellte, dass dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin, die Rücknahme ihrer in der Rechtssache T-550/16 erhobenen Klage auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 sei zur Vermeidung des Kostenrisikos erforderlich gewesen, die Relevanz fehle.
- EuG, 18.11.2019 - T-181/19
Dickmanns/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf …
Rn. 9 Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.Mit Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), wurde die Rechtssache T-550/16 im Register des Gerichts gestrichen.
Weiter habe die Klägerin mit ihrem Antrag vom 25. Januar 2018 den Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), in Frage gestellt, mit dem das Gericht ihre Rücknahme der Klage T-550/16 gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 festgestellt habe.
- EuGH, 20.05.2021 - C-63/20
Dickmanns/ EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …
Rn. 10 Die Entscheidungen vom 28. November 2013 und 4. Juni 2014 wurden infolge des Urteils vom 27. Juni 2017, Clarke u. a./EUIPO (T-89/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:436), bzw. infolge der Klagerücknahme durch die Rechtsmittelführerin in der Rechtssache T-550/16 (Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO, T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597) bestandskräftig.Rn. 13 Am 4. Juni 2018 informierte das EUIPO die Rechtsmittelführerin mit der streitigen Entscheidung über die Ablehnung dieses Antrags und wies darauf hin, dass sie versuche, den Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), in Frage zu stellen, mit dem das Gericht die Rücknahme ihrer gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 gerichteten Klage in der Rechtssache T-550/16 festgestellt habe.
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