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Rechtsprechung
   EuG, 20.10.2011 - T-579/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20009
EuG, 20.10.2011 - T-579/08 (https://dejure.org/2011,20009)
EuG, Entscheidung vom 20.10.2011 - T-579/08 (https://dejure.org/2011,20009)
EuG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - T-579/08 (https://dejure.org/2011,20009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. Dezember 2008 - Eridania Sadam/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 3531 def. der Kommission vom 16. Juli 2008, mit der die Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, die die italienischen Behörden zugunsten der Zuckerraffinerie von Villasor zu gewähren beabsichtigen, und ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 01.08.2003 - C-28/02

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-579/08
    Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Wirtschaftliche Nachteile, die unmittelbar durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Beihilfen für den Ausgleich von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung oder landwirtschaftlichen Produktionsmitteln - Geltungsbereich (Art. 87 Abs. 2 Buchst. b EG; Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission) (vgl. Randnrn. 58, 61-71).
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …

    Rn. 116 Drittens mag es zwar sein, dass bestimmte in Rede stehende Maßnahmen als Betriebsbeihilfen angesehen werden könnten und solche Beihilfen, d. h. Beihilfen, die ein Unternehmen von Kosten befreien, die es normalerweise im Rahmen seines laufenden Betriebs oder seiner normalen Tätigkeiten zu tragen hätte, grundsätzlich verboten sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, C-113/00, EU:C:2002:507, Rn. 69 bis 71, und vom 20. Oktober 2011, Eridania Sadam/Kommission, T-579/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:608, Rn. 41).
  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

    Rn. 268 Außerdem stellt es einen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung dar, dass die Kommission beim Erlass von Entscheidungen nach Abschluss von Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik einen angemessenen Zeitraum einhalten muss (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2011, Eridania Sadam/Kommission, T-579/08, EU:T:2011:608, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ist nicht bewiesen, dass die übermäßig lange Verfahrensdauer die Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hat, sich wirksam zu verteidigen, wirkt sich die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Sachbehandlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht auf die Rechtsgültigkeit des Verwaltungsverfahrens aus und kann daher nur als Ursache eines Schadens angesehen werden, der vor dem Unionsrichter geltend gemacht werden kann (vgl. Urteil Eridania Sadam/Kommission, oben in Rn. 268 angeführt, EU:T:2011:608, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 271 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass sich die Beteiligten, wie im vorliegenden Fall AAL, in der in Art. 88 Abs. 2 EG genannten Prüfungsphase noch lange nicht auf die Verteidigungsrechte berufen können, die Personen zuerkannt worden sind, gegen die ein Verfahren eingeleitet wird, und lediglich über das Recht verfügen, in angemessener Weise unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in das Verwaltungsverfahren einbezogen zu werden (vgl. Urteil Eridania Sadam/Kommission, oben in Rn. 268 angeführt, EU:T:2011:608, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 17.12.2015 - T-242/12

    Das Gericht der EU bestätigt, dass die von Frankreich gewährte und von der …

    Ein Fehler oder sonstiger Rechtsverstoß, der nur eine Begründung berührt, genügt in diesem Fall nicht, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da er deren verfügenden Teil, der von dem Organ, das diese Entscheidung erlassen hat, beschlossen wurde, nicht entscheidend beeinflussen konnte (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2011, Eridania Sadam/Kommission, T-579/08, EU:T:2011:608, Rn. 56 und 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedenfalls können sich die Beteiligten wie hier die Klägerin in dem Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV keineswegs einen Anspruch auf rechtliches Gehör geltend machen, wie er denjenigen zusteht, gegen die ein Verfahren eingeleitet worden ist; sie verfügen lediglich über das Recht, am Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen beteiligt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Eridania Sadam/Kommission, oben in Rn. 230 angeführt, EU:T:2011:608, Rn. 80 und 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.09.2018 - T-68/15

    HH Ferries u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …

    Solche Beihilfen sind grundsätzlich verboten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, C-113/00, EU:C:2002:507, Rn. 69 bis 71, und vom 20. Oktober 2011, Eridania Sadam/Kommission, T-579/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:608, Rn. 41).
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