Rechtsprechung
| EuG, 07.07.2010 - T-60/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...
- Europäischer Gerichtshof
Herhof / OHMI - Stabilator (stabilator)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...
- EU-Kommission
Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke stabilator - Ältere Gemeinschaftswortmarke STABILAT - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 7, 11, 20, 37, 40 und 42 eingetragenen Gemeinschaftswortmarke "STABILAT" auf Aufhebung der Entscheidung R 483/2008-4 und R 705/2008-4 der Vierten Beschwerdekammer des ...
Verfahrensgang
- EuG, 07.07.2010 - T-60/09
- EuGH, 28.03.2011 - C-418/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 436 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuG, 22.01.2009 - T-316/07
Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 07.07.2010 - T-60/09
Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 11.07.2007 - T-443/05
El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) - …
Auszug aus EuG, 07.07.2010 - T-60/09
Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg. 2007, II-2579, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.07.2003 - T-162/01
Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)
Auszug aus EuG, 07.07.2010 - T-60/09
Nach der Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen sowie Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.03.2003 - T-128/01
DaimlerChrysler / HABM (Calandre)
Auszug aus EuG, 07.07.2010 - T-60/09
Die Zulassung solcher Beweismittel läuft Art. 135 § 4 der Verfahrensordnung des Gerichts zuwider, wonach die Schriftsätze der Parteien den vor der Beschwerdekammer verhandelten Streitgegenstand nicht ändern können (Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, DaimlerChrysler/HABM [Kühlergrill], T-128/01, Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 19. November 2008, Rautaruukki/HABM [RAUTARUUKKI], T-269/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13). - EuG, 19.11.2008 - T-269/06
Rautaruukki / HABM (RAUTARUUKKI)
Auszug aus EuG, 07.07.2010 - T-60/09
Die Zulassung solcher Beweismittel läuft Art. 135 § 4 der Verfahrensordnung des Gerichts zuwider, wonach die Schriftsätze der Parteien den vor der Beschwerdekammer verhandelten Streitgegenstand nicht ändern können (Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, DaimlerChrysler/HABM [Kühlergrill], T-128/01, Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 19. November 2008, Rautaruukki/HABM [RAUTARUUKKI], T-269/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).
- EuGH, 28.03.2011 - C-418/10
Herhof / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Herhof-Verwaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Herhof) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Juli 2010, Herhof/HABM - Stabilator (stabilator) (T-60/09, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Dezember 2008 (Sachen R 483/2008-4 und R 708/2008-4, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, durch die ihre auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung des HABM vom 21. Februar 2008 gerichtete Beschwerde ihrerseits zurückgewiesen worden war.
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