Rechtsprechung
| EuG, 15.12.2016 - T-758/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Infineon Technologies/ Kommission
(fremdsprachig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht der EU weist die Klagen von Philips und Infineon im Rahmen eines Kartells auf dem Markt für Smartcard-Chips ab
- heise.de (Pressemeldung, 15.12.2016)
Millionenstrafen gegen Chipkartell mit Infineon bestätigt
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
EuG bestätigt Geldbußen gegen Infineon und Philips wegen Smartcard-Chip-Kartell
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips: Geldbußen gegen Philips und Infineon bleiben bestehen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Infineon Technologies / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Infineon Technologies/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2016 - T-758/14
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
- EuG, 08.07.2020 - T-758/14
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Infineon Technologies AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, 1nfineon Technologies/Kommission (T-758/14, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:737), mit dem das Gericht ihre auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 6250 final der Kommission vom 3. September 2014 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39574 - Smartcard-Chips) (im Folgenden: streitiger Beschluss) und, hilfsweise, auf Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbuße gerichtete Klage abgewiesen hat.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, 1nfineon Technologies/Kommission (T-758/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:737), wird aufgehoben, soweit das Gericht den Hilfsantrag der Infineon Technologies AG auf Ermäßigung der gegen sie von der Europäischen Kommission verhängten Geldbuße zurückgewiesen hat..
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17
Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt …
Rn. 1 Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt die Infineon Technologies AG (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, 1nfineon Technologies/Kommission (T-758/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:737, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 6250 final der Kommission vom 3. September 2014 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens (über den Europäischen Wirtschaftsraum [EWR]) (Sache AT.39574 - Smart Card Chips) (im Folgenden: streitiger Beschluss) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin verhängten Geldbuße abgewiesen hat.- das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, 1nfineon Technologies/Kommission (T-758/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:737), aufzuheben, soweit das Gericht nicht jedes Argument geprüft hat, das die Rechtsmittelführerin als Beleg für die Rechtmäßigkeit der ihr von der Kommission angelasteten Kontakte vorgebracht hat, und.
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Rechtsprechung
| EuG, 08.07.2020 - T-758/14 RENV |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Infineon Technologies/ Kommission
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht ordnet die Herabsetzung der gegen Infineon wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips verhängten Geldbuße um fast 6 Millionen Euro, von 82 784 000 auf 76 871 600 Euro an
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Smartcard-Chips-Kartell: Herabsetzung der gegen Infineon verhängten Geldbuße um 6 Mio EUR
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Smartcard-Chips-Kartell: Herabsetzung der gegen Infineon verhängten Geldbuße um 6 Mio EUR
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2016 - T-758/14
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
- EuG, 08.07.2020 - T-758/14 RENV
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
Auszug aus EuG, 08.07.2020 - T-758/14
Infineon Technologies und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten, die ihnen im Rahmen des ursprünglichen Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-758/14, im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens in der Rechtssache C-99/17 P und im Rahmen des Verfahrens nach Zurückverweisung entstanden sind.
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