Rechtsprechung
| EuG, 09.06.2021 - T-781/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Puma u.a./ Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Puma u.a./ Kommission
(fremdsprachig)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EUV 2016/1395 ; EUV 2016/1647 ; EUV 2016/1731
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Puma u.a. / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 09.06.2021 - T-781/16
- EuGH, 08.09.2022 - C-507/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 04.02.2016 - C-659/13
Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …
Auszug aus EuG, 09.06.2021 - T-781/16
die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1395 der Kommission vom 18. August 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China, die von Buckinghan Shoe Mfg Co. Ltd., Buildyet Shoes Mfg., DongGuan Elegant Top Shoes Co. Ltd, Dongguan Stella Footwear Co Ltd, Dongguan Taiway Sports Goods Limited, Foshan City Nanhai Qun Rui Footwear Co., Jianle Footwear Industrial, Sihui Kingo Rubber Shoes Factory, Synfort Shoes Co. Ltd., Taicang Kotoni Shoes Co. Ltd., Wei Hao Shoe Co. Ltd., Wei Hua Shoe Co. Ltd. und Win Profile Industries Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 (ABl. L 225, S. 52) für nichtig zu erklären;.und Vietnam Shoe Majesty Co., Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 (ABl. L 245, S. 16) für nichtig zu erklären;.
die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1731 der Kommission vom 28. September 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von General Footwear Ltd (China), Diamond Vietnam Co Ltd und Ty Hung Footgearmex/Footwear Co. Ltd hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 (ABl. L 262, S. 4) für nichtig zu erklären;.
- BFH, 20.02.2024 - VII R 2/23
Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der …
Rn. 19 Mit Beschluss vom 28.12.2018 - VII R 15/16 hat der erkennende Senat das Verfahren bis zur Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache C-612/16 und die Nichtigkeitsklagen Rechtssachen T-781/16, T-782/16 und T-861/16 ausgesetzt.Rn. 20 Nachdem der EuGH über die Rechtssachen C-612/16 mit Urteil vom 19.06.2019, EU:C:2019:508 und das Gericht der Europäischen Union über die Rechtssache T-781/16 mit Urteil vom 09.06.2021, EU:T:2021:328 (Entscheidung über Rechtsmittel mit Urteil vom 08.09.2022 - C-507/21 P, EU:C:2022:649) entschieden haben und die Rechtssache T-782/16 und T-861/16 durch Löschung aus dem Register erledigt worden ist, hat der erkennende Senat das vorliegende Verfahren unter dem neuen Aktenzeichen VII R 2/23 fortgeführt.
- BFH, 13.12.2022 - VII R 13/20
Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus der …
Weiterhin hat der EuGH klargestellt, dass die ursprünglichen Antidumpingverordnungen infolge des genannten Urteils nur insoweit ungültig geworden sind, als er Verstöße gegen die GrundVO festgestellt hat (Rz 80 ff.; vgl. auch Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) Puma u.a./Kommission vom 09.06.2021 - T-781/16, EU:T:2021:328).
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