Rechtsprechung
| EuG, 02.04.2020 - T-81/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Barata/ Parlament
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Barata/ Parlament
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Barata/ Parlament
Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Bescheinigungsverfahren - Beförderungsverfahren 2016 - Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind - Art. 45a des Statuts - Begründungspflicht - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Barata / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Barata / Parlament
Verfahrensgang
- EuG, 02.04.2020 - T-81/18
- EuGH, 03.12.2020 - C-259/20
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 30.09.2026 - T-84/25
HP/ Kommission
Rn. 58 Le Tribunal ne saurait donc substituer son appréciation des mérites et des qualifications des candidats à celle de l'administration lorsqu'aucun élément du dossier ne permet d'affirmer que, en appréciant ces mérites et ces qualifications, l'administration aurait commis une erreur manifeste (arrêt du 2 avril 2020, Barata/Parlement, T-81/18, non publié, EU:T:2020:137, point 89). - EuG, 03.03.2021 - T-723/18
Barata/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - …
Rn. 74 Eine Person, die gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts eine Beschwerde gegen eine sie beschwerende Maßnahme einlegt, kann grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, im Rahmen des Vorverfahrens nicht angehört worden zu sein, da der Zweck der Beschwerde gerade darin besteht, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (…Urteil vom 14. Dezember 2018, UC/Parlament, T-572/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:975, Rn. 90;… vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. September 2019, Barata/Parlament, C-71/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:793, Rn. 49, und Urteil vom 2. April 2020, Barata/Parlament, T-81/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:137, Rn. 109). - EuG, 29.04.2026 - T-229/24
Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens …
Nach Art. 91 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich des Statuts beginnt die Frist für die Klage allerdings erneut zu laufen, wenn nach einer stillschweigenden Ablehnung, aber innerhalb der Frist für die Klage, eine ausdrückliche Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde ergeht (vgl. Urteil vom 2. April 2020, Barata/Parlament, T-81/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:137, Rn. 83 und 84).
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