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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 04.11.1993

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4254
VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,4254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.12.1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,4254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,4254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Wahlanfechtungsverfahren in Personalvertretungssachen; Individualinteresse des einzelnen Wahlberechtigten an der Rechtmäßigkeit der Personalratswahl; Bedeutung des korporativen Interesses von Personalvertretungen; Wahrnehmung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 477
  • AnwBl 1994, 526
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 10.03.1992 - HPV TL 2697/90

    6.000,-- DM Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
    Dies hat der Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 10. März 1992 - HPV TL 2697/90 - auch nicht zum Ausdruck bringen wollen.

    Rn. 14 Das Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswertes ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO in Verbindung mit § 83 Abs. 2 BPersVG, §§ 83 Abs. 5, 78 Abs. 1 Satz 1 und 12 Abs. 5 ArbGG gerichtsgebührenfrei, da es unter die Regelung über die Kostenfreiheit des gerichtlichen Verfahrens in Personalvertretungssachen fällt (Hess. VGH, Beschluß vom 10. März 1992 - HPV TL 2697/90 -).

  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
    Der Senat hat sich insoweit auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1977 - VII P 3.76 - Buchholz 238.3A § 83 BPersVG Nr. 8, bezogen.
  • LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91

    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
    Die neuere Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Berlin (Beschluß vom 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 - ARST 1992, 110) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz (Beschluß vom 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667) die bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl mit einem Mitglied einen Gegenstandswert in Höhe von 9.000,-- DM annehmen und für jedes weitere Mitglied den Gegenstandswert um 1.500,-- DM erhöhen, erscheint schon im Ausgangspunkt bedenklich.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wert der anwaltlichen Tätigkeit; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
    Die neuere Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Berlin (Beschluß vom 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 - ARST 1992, 110) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz (Beschluß vom 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667) die bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl mit einem Mitglied einen Gegenstandswert in Höhe von 9.000,-- DM annehmen und für jedes weitere Mitglied den Gegenstandswert um 1.500,-- DM erhöhen, erscheint schon im Ausgangspunkt bedenklich.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.1993 - 1 Ta 54/93

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten; Gegenstandswert; Interesse des …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93
    Bei nicht vermögensrechtlichen Gegenständen kommt es allein auf das objektive Interesse des Auftraggebers am Erfolg des Verfahrens an (…vgl. Göttlich/ Mümmler, BRAGO, 17. Aufl. 1989, Sonstige Angelegenheiten Nr. 4.3221; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 6. Mai 1993 - 1 Ta 54/93 - BB 1993, 1520).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21

    Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren

    Rn. 4 Die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 23.12.1993 - TK 1734/93 -, Juris), die Größe des Personalrats müsse berücksichtigt werden, ist demgegenüber vereinzelt geblieben und inzwischen auch von diesem Gerichtshof aufgegeben worden (Beschluss vom 25.03.2004 - 22 TL 1372/02 -, Juris).
  • OVG Saarland, 04.06.1997 - 5 P 5/96

    Festsetzung des Gegenstandswertes in personalvertretungsrechtlichen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 06.05.1994 - 18 L 1439/94

    Wertfestsetzung in Landespersonalvertretungssachen; Streitwertfestsetzung bei der …

    Schon deshalb kann dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt werden, der neuerdings (Beschl. v. 23.12.1993, - TK 1734/93 -) bei Wahlanfechtungen den Streitwert im Hinblick auf das (korporative) Interesse des Personalrats daran, in der bisherigen Zusammensetzung bestehen zu bleiben, je nach der Zahl seiner Mitglieder bemißt.
  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 9 E 5/17

    Gegenstandswert, Personalvertretung; wirtschaftliche Bedeutung, Auffangwert

    Rn. 6 Die mit der Beschwerde angeführte Rechtauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 23. Dezember 1993 - TK 1734/93 -, juris Rn. 5), wonach auf die Bedeutung der Wahlanfechtung für die Personalvertretung bezogen auf die Anzahl ihrer Mitglieder abgestellt werden soll, teilt der Senat - wie oben dargelegt - nicht.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1734/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8974
VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,8974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.11.1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,8974)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. November 1993 - TK 1734/93 (https://dejure.org/1993,8974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 27.04.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; Verteilungsverfahren

    Rn. 47 Zu dem Verfahren nach Hare-Niemeyer hatte der Senat bereits mit Beschluss vom 4. November 1993 (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - ESVGH 44 S. 102 ff. = PersR 1994 S. 327 ff. = juris, Rdnr. 36) ausgeführt:.

    Rn. 52 Ob danach die Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer zwingend und ohne Ausnahmemöglichkeit vorgeschrieben oder entsprechend einer Soll-Vorschrift im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses als das "am ehesten dem Minderheitenschutzes gerecht werdende Verfahren" (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. November 1993 a. a. O.) nur in der Regel heranzuziehen ist und in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus sachlichen, an dem Zweck der Freistellung orientierten und tragende Grundsätze des Personalvertretungsrechts berücksichtigenden Gründen Abweichungen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1984 - 6 P 30/83 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 14 = juris, Rdnrn. 15 ff., zu der allerdings abweichenden Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG zur Auswahl unter den Vorstandsmitgliedern, für die eine Berücksichtigung der Gruppengröße oder Stimmenanteile dort nicht vorgeschrieben ist), kann hier letztlich offen bleiben.

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04

    Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag betreffend eine Personalratswahl auch nicht innerhalb der Anfechtungsfrist geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 6 P 9/91 - PersV 1992, 439 ff. = ZfPR 1993, 155 ff. = juris; Hess. VGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 22 TL 3981/96 - ESVGH 47, 174 ff. = ZfPR 1997, 148 ff. = juris, Beschluss vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - ESVGH 44, 102 ff. = PersR 1994, 327 ff. = juris).
  • VGH Hessen, 16.03.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl freizustellender Personalratsmitglieder

    Zu dem Verfahren nach Hare-Niemeyer hatte der Senat bereits mit Beschluss vom 4. November 1993 (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - ESVGH 44 S. 102 ff. = PersR 1994 S. 327 ff. = juris, Rdnr. 36) ausgeführt: .

    Ob danach die Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer zwingend und ohne Ausnahmemöglichkeit vorgeschrieben oder entsprechend einer Soll-Vorschrift im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses als das "am ehesten dem Minderheitenschutzes gerecht werdende Verfahren" (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. November 1993 a. a. O.) nur in der Regel heranzuziehen ist und in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus sachlichen, an dem Zweck der Freistellung orientierten und tragende Grundsätze des Personalvertretungsrechts berücksichtigenden Gründen Abweichungen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1984 - 6 P 30/83 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 14 = juris, Rdnrn. 15 ff., zu der allerdings abweichenden Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG zur Auswahl unter den Vorstandsmitgliedern, für die eine Berücksichtigung der Gruppengröße oder Stimmenanteile dort nicht vorgeschrieben ist), kann hier letztlich offen bleiben.

  • VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 1/97

    Keine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im …

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß die Verwaltungsgerichte im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, bei der Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag auch nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 - PersV 1992, 439 ff., 441, 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 - PersR 1991, 337; Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - PersR 1994, 327, und 11. März 1997 - 22 TL 3981/96 -).

    Dieser hat mit Beschluß vom 23. Dezember 1993 - TK 1734/93 - entschieden, das korporative Interesse einer größeren Personalvertretung, deren Wahl angefochten werde, sei höher als mit dem Auffanggegenstandswert (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu bewerten, weil es sich nicht nur auf die Klärung der mit der Wahlanfechtung verbundenen Rechtsfragen beziehe, sondern auch darauf erstrecke, ob die Personalvertretung in der gewählten Zusammensetzung weiterhin bestehe.

  • VGH Hessen, 11.03.1997 - 22 TL 3981/96

    Anfechtung einer Personalratswahl - Berücksichtigung von außerhalb der …

    Hier sind die Verwaltungsgerichte im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, bei der Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag auch nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 - PersV 1992, 439 ff., 441, 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 - PersR 1991, 337; Hess. VGH, Beschluß vom 4. November 1993 - TK 1734/93 - PersR 1994, 327).
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