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   LG Köln, 19.05.2011 - 8 O 257/10   

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https://dejure.org/2011,23978
LG Köln, 19.05.2011 - 8 O 257/10 (https://dejure.org/2011,23978)
LG Köln, Entscheidung vom 19.05.2011 - 8 O 257/10 (https://dejure.org/2011,23978)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 8 O 257/10 (https://dejure.org/2011,23978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flughafenbetreiber haftet weder i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB noch nach Art. 17 Abs. 1 MÜ für Verletzungen eines Fluggastes ohne Einstieg in ein Flugzeug, Transport oder Ausstieg; Haftung eines Flughafenbetreibers für Körperverletzungsschäden an Bord des Luftfahrzeugs oder beim ...

  • reise-recht-wiki.de

    Unfall auf dem Flughafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823; MÜ Art. 17 Abs. 1
    Flughafenbetreiber haftet weder i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB noch nach Art. 17 Abs. 1 MÜ für Verletzungen eines Fluggastes ohne Einstieg in ein Flugzeug, Transport oder Ausstieg; Haftung eines Flughafenbetreibers für Körperverletzungsschäden an Bord des Luftfahrzeugs oder beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Montrealer Übereinkommen - Haftung bei Verletzung innerhalb des Flughafens?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall bei Flughafencaddy-Transport - Schadensersatz?

Papierfundstellen

  • TranspR 2012, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Köln, 19.05.2011 - 8 O 257/10
    Die Klägerin kann eine Haftung der Beklagten für ein etwaiges Fehlverhalten des Fahrers des Elektrocaddys auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 11.01.2005, Aktenzeichen X ZR 163/02 veröffentlicht in NJW 2005, 1420, stützen.
  • OLG Frankfurt, 23.10.1996 - 9 U 16/96
    Auszug aus LG Köln, 19.05.2011 - 8 O 257/10
    Dabei ist der Begriff des Einsteigens weit auszulegen (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1997, 930 f).
  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Insofern kommt es darauf an, ob ein Luftfahrtunternehmen objektiv die Möglichkeit einer Einflussnahme hat und deshalb imstande ist, die mit der Luftbeförderung zusammenhängenden Schädigungen zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.1996 - 9 U 16/96, NJW-RR 1997, 930, 931; LG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - 8 O 257/10, TranspR 2012, 113 Rn. 27; Alexander/Felten, VersR 2018, 939, 942 f.; Vyvers, VuR 2018, 273, 274; Schmid in Giemulla/Schmid aaO Art. 17 Rn. 55).
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