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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4989
BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85 (https://dejure.org/1987,4989)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1987 - I ZR 106/85 (https://dejure.org/1987,4989)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - I ZR 106/85 (https://dejure.org/1987,4989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines nachträglichen Verzichts von Vereinbarungen eines untertariflichen Beförderungsentgelts im Güternahverkehr - Zulässigkeit eines Arglisteinwandes gegenüber Frachtführer bei länger andauernden Geschäftsbeziehungen und möglicher Existenzbedrohung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 820
  • TranspR 1987, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 87/84

    Verjährung der tariflichen Nachforderungsansprüche des …

    Auszug aus BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85
    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, kommt der Tarifsicherung auch im Güternahverkehr erhebliche Bedeutung zu, insbesondere wegen des Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs; das ergibt sich aus den Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde (§§ 87, 55 GüKG) und den Maßnahmemöglichkeiten nach §§ 88, 98 ff. GüKG (…vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1982 - I ZR 168/80, LM GüKG Nr. 65 zur Frage der Wirksamkeit eines Vergleichs über die Nachforderung; Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20).

    Jedoch ist auch bei ihm im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs der Gesichtspunkt der Tarifsicherung von ausschlaggebender Bedeutung, wie aus den zuvor erörterten Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde, den Überwachungsaufgaben der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr und aus der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 98 Nr. 1 GüKG folgt (…BGH, Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, LM BGB § 242 Cd Nr. 255 Bl. 2 R = DB 1984, 2454; Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 201/81

    Arglisteinwand gegenüber dem Anspruch des Güternahverkehrsunternehmers auf …

    Auszug aus BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85
    Jedoch ist auch bei ihm im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs der Gesichtspunkt der Tarifsicherung von ausschlaggebender Bedeutung, wie aus den zuvor erörterten Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde, den Überwachungsaufgaben der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr und aus der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 98 Nr. 1 GüKG folgt (BGH, Urt. v. 9.2.1984 - I ZR 201/81, LM BGB § 242 Cd Nr. 255 Bl. 2 R = DB 1984, 2454;… Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 168/80

    Transporte von Kies, Sand und Fertigbeton im Nahverkehr - Nachforderung von …

    Auszug aus BGH, 05.02.1987 - I ZR 106/85
    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, kommt der Tarifsicherung auch im Güternahverkehr erhebliche Bedeutung zu, insbesondere wegen des Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung eines leistungsfähigen Güternahverkehrs; das ergibt sich aus den Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Erlaubnisbehörde (§§ 87, 55 GüKG) und den Maßnahmemöglichkeiten nach §§ 88, 98 ff. GüKG (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1982 - I ZR 168/80, LM GüKG Nr. 65 zur Frage der Wirksamkeit eines Vergleichs über die Nachforderung;… Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 87/84, Umdr. S. 19, 20).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 213/98

    Forderungserlaß nach Aufhebung des Tarifzwangs

    Zudem verstieß ein Forderungserlaß gegen das Umgehungsverbot des § 22 Abs. 2 GüKG a.F., das nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1987 - I ZR 106/85, NJW-RR 1987, 820, 821) alle Vereinbarungen erfaßte, deren Sinn allein darin bestand, die von vornherein vereinbarte unzulässige Ermäßigung des Beförderungsentgelts nachträglich zu bestätigen und ihr dadurch nachträglich zur Wirksamkeit zu verhelfen.
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 147/86

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche des …

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß Abreden, die den tariflichen Vergütungsanspruch des Tranpsortunternehmers abändern, unwirksam sind, gleichviel wann und in welcher Form sie getroffen werden (BGH, LM GüKG Nr. 65 = TranspR 1983, 11 - zur Frage der Wirksamkeit eines Vergleichs über tarifliche Nachforderungsansprüche; BGH, NJW-RR 1987, 820 = TranspR 1987, 332 - zum Abschluß eines Erlaßvertrages).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 28/95

    Verjährung des Abtretungsanspruchs

    Zu den unzulässigen Vergünstigungen im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 GüKG a.F. gehören nach der Rechtsprechung des Senats Abreden, die den tariflichen Vergütungsanspruch des Transportunternehmers einschränken, gleichviel wann und in welcher Form sie getroffen werden (…BGH, Urt. v. 9.12.1982 - I ZR 168/80, TranspR 1983, 11 - zur Frage der Wirksamkeit eines Vergleichs über tarifliche Nachforderungsansprüche; Urt. v. 5.2.1987 - I ZR 106/85, TranspR 1987, 332 = NJW-RR 1987, 820 - zum Abschluß eines Erlaßvertrages).
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