Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
HGB § 435; ; HGB § 428; ; CMR § 27 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 321; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 29; HGB §§ 428 435
Zur Frage des groben Verschuldens nach Artikel 29 Abs. 1 CMR - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rüge anderweitiger Rechtshängigkeit; Keine Begründung der Einrede der Rechtshängigkeit durch negative Feststellungsklage; Schadensberechnung bei Haftung des Frachtführers; Grobe Fahrlässigkeit bei Fahrtantritt trotz evidentem Ladefehler; Nichtbeachtung von Warnungen vom ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 08.06.1998 - 3 U 163/00
- LG Köln, 16.05.2000 - 85 O 87/99
- OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00
Papierfundstellen
- VersR 2003, 88
- TranspR 2002, 239
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 30.08.1984 - 6 U 57/84
Höhenmäßige Beschränkung eines Schadenersatzanspruchs wegen bloßer …
Auszug aus OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00
Auch der Transport mit vertragswidrigen Transportmitteln ist als grobe Fahrlässigkeit eingestuft worden (vgl. OLG Hamburg VersR 1985, 832).
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut
Die danach vorzunehmende Auslegung des Art. 31 Abs. 2 CMR ergibt, daß die Rechtshängigkeit einer von dem als Schuldner in Anspruch Genommenen gegen den Anspruchsteller bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage nicht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Anspruchsteller vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats entgegensteht (ebenso OLG Köln TranspR 2002, 239, 241; OLG Hamburg TranspR 2003, 25 f.;… Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197 f.; ders. in TranspR 2003, 19, 20 f.). - BGH, 20.11.2003 - I ZR 294/02
Zulässigkeit einer Leistungsklage in einem anderen Vertragsstaat
Die danach vorzunehmende Auslegung des Art. 31 Abs. 2 CMR ergibt, daß die Rechtshängigkeit einer von dem als Schuldner in Anspruch Genommenen gegen den Anspruchsteller bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage nicht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Anspruchsteller vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats entgegensteht (ebenso OLG Köln TranspR 2002, 239, 241;… Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197 f.; ders. in TranspR 2003, 19, 20 f.). - OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01
Einrede der Rechtshängigkeit in einem anderen Vertragsstaat
- LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
Umladeverbot, grobes Verschulden
Im Falle des Verstoßes gegen ein ausdrücklich vereinbartes Umladeverbot liegt die demnach zu fordernde gesteigert grobe Fahrlässigkeit nach Auffassung des Gerichts aber jedenfalls dann vor, wenn der Frachtführer oder einer seiner Leute gegen ein solches Umladeverbot verstößt, das ihm erkennbar wegen des besonders gefährdeten Transportgutes bzw. des besonderen Sicherungsinteresses des Vertragspartners erteilt worden ist (vgl. auch OLG Köln VersR 2003, 88).
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