Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 8 S 901/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Reichweite der Genehmigungspflicht bei Änderung einer baulichen Anlage im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung; Mietpreisbegrenzung als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 172 Abs. 4
Änderung einer baulichen Anlage im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung; Aufnahme einer die Miethöhe einschränkenden Nebenbestimmung in die Genehmigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erhaltungssatzungen und Mieterschutz (IBR 1994, 171)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.01.1993 - 16 K 1952/92
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 8 S 901/93
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 8 S 901/93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 313
- UPR 1994, 280
- ZfBR 1994, 104
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83
Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 8 S 901/93
Rn. 22 An der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Erhaltungssatzung in § 172 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Zweifel (BVerfG, Beschl. v. 26.1.1987 = NVwZ 1987, 879 zur im wesentlich gleichlautenden Vorschrift des § 39 h BBauG). - BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85
Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 8 S 901/93
Rn. 23 Die hier maßgebliche Erhaltungssatzung "L-H-Viertel" der Beklagten steht auch mit dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Einklang (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.7.1987 - 4 C 26.85 - BVerwGE 78, 23 = NVwZ 1988, 357 = BRS 47, 129). - OLG Stuttgart, 05.04.1978 - 3 Ss (8) 1043/77
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Rückerstattung des Mehrerlöses …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1993 - 8 S 901/93
Nach der Rechtsprechung zu dieser Bestimmung wird das übliche Entgelt dann wesentlich überstiegen, wenn die geforderte Miete mehr als 20 % über den festgelegten Vergleichsmieten liegt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 5.7.1978, NJW 1978, 2209).
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe; …
Mit dem in dieser Weise formulierten gesetzgeberischen Kompromiss (…vgl. auch Bielenberg/Stock, Rn. 20 zu § 172 BauGB) sollte zum einen klargestellt werden, dass auch in derartigen Fällen Änderungen von baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen, nachdem der zuständige Ausschuss sich noch für eine Genehmigungsfreiheit ausgesprochen hatte (vgl. BTDrucks 13/7589 S. 29 sowie für die alte Rechtslage z.B. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1993 - VGH 8 S 901/93, NVwZ-RR 1994, 313). - VG Karlsruhe, 11.07.2025 - 2 K 6041/24
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Genehmigung; Wohnungsbevölkerung; …
Schutzwürdig ist deshalb ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994, 313 = juris Rn. 23 ff.;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: 157. EL November 2024, § 172 Rn. 42 ff.).Die Änderung ist auf die Bausubstanz zu beziehen und setzt eine städtebauliche Bedeutung voraus (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994, 313 = juris Rn. 25).
Es kommen auch Vorhaben in Frage, die bauordnungsrechtlich genehmigungs- oder anzeigefrei sind (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994, 313 = juris Rn. 25).
- VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 1290/92
Parteiwechsel im Baugenehmigungsrechtsstreit - sachdienliche Klageänderung; …
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 172 Abs. 3 BauGB sind nicht weniger bestimmt als die in § 39 h BBauG enthaltene Vorgängerregelung, die das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat (BVerfG, B. v. 26.01.1987 - 1 BvR 969.83 -, NVwZ 1987, 879; vgl. auch BVerwG, B. v. 08.07.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993 S. 262 f., VGH Mannheim, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994 S. 313 f. und Hess. VGH, B. v. 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, ESVGH 36 S. 262 bis 268).Genehmigungspflichtig sind nur Änderungen, bei denen in die Bausubstanz eingegriffen wird und die von städtebaulicher Bedeutung sind (VGH Mannheim, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994 S. 313 f.).
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 83.04
Bestehen eines Genehmigungsvorbehalts bei Änderungen baulicher Anlagen, die sich …
Mit dem in dieser Weise formulierten gesetzgeberischen Kompromiss (…vgl. auch Bielenberg/Stock, Rn. 20 zu § 172 BauGB) sollte zum einen klargestellt werden, dass auch in derartigen Fällen Änderungen von baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen, nachdem der zuständige Ausschuss sich noch für eine Genehmigungsfreiheit ausgesprochen hatte (vgl. BTDrucks 13/7589 S. 29 sowie für die alte Rechtslage z.B. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1993 - VGH 8 S 901/93, NVwZ-RR 1994, 313). - VGH Bayern, 26.11.2019 - 22 CS 19.1581
Erledigung der Verpflichtung zur Übermittlung einer Vorankündigung
Dies ergebe sich aus zwei obergerichtlichen Entscheidungen (VGH BW, B.v. 1.10.1993 - 8 S 901/93 - NVwZ-RR 1994, 313; BayVGH, B.v. 25.8.1989 - 23 CS 89.02090 u.a. - NVwZ-RR 1990, 328). - BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 84.04
Gebietsbezogenheit einer Erhaltungssatzung
Mit dem in dieser Weise formulierten gesetzgeberischen Kompromiss (…vgl. auch Bielenberg/Stock, Rn. 20 zu § 172 BauGB) sollte zum einen klargestellt werden, dass auch in derartigen Fällen Änderungen von baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen, nachdem der zuständige Ausschuss sich noch für eine Genehmigungsfreiheit ausgesprochen hatte (vgl. BTDrucks 13/7589 S. 29 sowie für die alte Rechtslage z.B. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1993 - VGH 8 S 901/93, NVwZ-RR 1994, 313). - VG München, 02.06.2025 - M 8 K 23.3755
Klageänderung, Änderung von Anfechtungszu, Verpflichtungsklage, …
Eine Änderung einer baulichen Anlage, liegt dann vor, wenn die innere oder äußere Bausubstanz der Anlage berührt wird und die Änderung eine städtebauliche Relevanz aufweist (…BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67, juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 8.5.2002 - 2 B 98.2215 - juris Rn. 19; VGH BW, U.v. 1.10.1993 - 8 S 901/93 - juris Leitsatz 1 und Rn. 25;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 157. EL November 2024, § 172 Rn. 105a).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Denkmalschutz: Berücksichtigung einer sich bereits abzeichnenden zulässigen Veränderung des geschützten Bildes einer Gesamtanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch ein verstecktes Denkmal ist schutzwürdig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 715 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.10.1992 - 6 K 1753/91
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 98
- UPR 1994, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88
Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92
Rn. 20 Eine erhebliche Beeinträchtigung setzt voraus, daß der Gesamteindruck empfindlich gestört würde (vgl. im einzelnen VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, VBlBW 1989, 221 = ESVGH 39, 42 (Solaranlage in Staufen)).Rn. 23 Dies schließt indessen eine Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung und damit der Baugenehmigung im Ermessenswege nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90
Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92
Denn bei der Gegenüberstellung der öffentlichen Interessen an der unveränderten Erhaltung einer Gesamtanlage nach § 19 DSchG einerseits und den möglichen entgegenstehenden öffentlichen Interessen (etwa an der Schaffung von Wohnraum) sowie den privaten Interessen an einer vernünftigen - auch der denkmalschutzrechtlichen Bedeutung Rechnung tragenden - Nutzung der Gebäude kann andererseits nicht außer Betracht bleiben, wie sich eine Gesamtanlage in absehbarer Zeit entwickeln wird (vgl. allg. zur Notwendigkeit einer Abwägung im Denkmalschutzrecht VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1991 - 1 S 2022/90 -, VBlBW 1992, 58 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 1519/91
Normenkontrolle einer Satzung zum Schutz von Grünbestand
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92
Rn. 18 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht, auf dessen Gründe verwiesen werden kann, davon ausgegangen, daß die umstrittene oberste Gaube in dritter Reihe einer Baugenehmigung sowie einer Zustimmung der Denkmalschutzbehörde bedarf, da eine Veränderung des durch eine Verordnung (jetzt Satzung; vgl. zur Weitergeltung auch das Normenkontrollurteil des erkennenden Gerichtshofs vom 30.3.1993 - 5 S 1519/91 -) gem. § 19 DSchG geschützten Ortskerns von S erfolgt. - VGH Baden-Württemberg, 05.03.1992 - 8 S 77/92
Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und Vereinbarkeit mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 2851/92
Daher bedarf es keiner weiteren Erörterung, welcher Stellenwert dem - in Ballungsräumen wie M ohne Zweifel anzunehmenden - Wohnraummangel (vgl. hierzu beispielsweise das Senatsurteil v. 5.3.1992 - 8 S 77/92 -, NVwZ-RR 1993, 67) beizumessen wäre.
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18
Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an …
In einem solchen Fall hat die unteren Denkmalschutzbehörde vielmehr, wie der Senat bereits entschieden hat, in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber zu entscheiden, ob sie die beantragte Veränderung genehmigt (…Senat, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O., und v. 10.10.1988 - 1 S 1849/88 - VBlBW 1989, 220; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993 - 8 S 2851/92 - juris;… Strobl u.a., Denkmalschutzgesetz für Bad.-Württ., 4. Aufl., § 19 Rn. 13).Vielmehr hat die Behörde dann in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber zu entscheiden, ob sie die beantragte Veränderung genehmigt (…vgl. erneut Senat, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O., und v. 10.10.1988, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993, a.a.O.;… Strobl u.a., a.a.O.., § 19 Rn. 13).
Wie der Verwaltungsgerichtshof sinngemäß entschieden hat, besteht ein Anspruch auf Erteilung der Veränderungsgenehmigung ferner dann, wenn die Veränderung zu einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Gesamtanlage führen würde, die Versagung der Genehmigung aber für den Antragsteller unzumutbar wäre (…und die Behörde dies nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensieren oder zum Anlass für eine Enteignung gegen Entschädigung nehmen will, vgl. erneut Senat, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O., und v. 10.10.1988, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993, a.a.O.;… Strobl u.a., a.a.O., § 19 Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19
Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen …
Ist ein denkmalgeschütztes Gebäude nur von Nachbargrundstücken aus, nicht jedoch von Passanten und der sonstigen Öffentlichkeit einsehbar, entfallen dadurch seine Schutzwürdigkeit und die erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes durch Veränderungen des Gebäudes nicht (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92 -).Dabei führt nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - auch des Verwaltungsgerichtshofs - der Umstand, dass das denkmalgeschützte Gebäude nur von Nachbargrundstücken aus, nicht jedoch von Passanten und der sonstigen Öffentlichkeit einsehbar ist, nicht zu einer maßgeblichen Reduzierung der Schutzwürdigkeit und daher nicht zu einer Verneinung der erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993 - 8 S 2851/92 - juris Rn. 26;… BayVGH, Urt. v. 19.12.2013 - 1 B 12.2596 - juris Rn. 21;… Beschl. v. 13.05.2015 - juris Rn. 3;… Beschl. v. 16.04.2015 - 2 ZB 14.180 - juris Rn. 8;… VG Sigmaringen, Urt. v. 28.04.2004 - 2 K 1623/03 - juris Rn. 20;… VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2009 - 4 K 1143/08 - juris Rn. 43;… VG Augsburg, Urt. v. 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014 - juris Rn. 32;… VG Ansbach, Urt. v. 23.07.2014 - AN 9 K 13.01369 - juris Rn. 52).
- VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08
Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster
Diese fehlende bzw. eingeschränkte Wahrnehmbarkeit der ungenehmigten Baumaßnahmen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus ändert jedoch im Ergebnis an der wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Kulturdenkmals nichts, denn Denkmalschutz ist primär Substanzschutz ( vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.06.2009 - 6 K 1697/08 - vgl. auch - wenngleich durchweg in Fällen des so gen. Ensembleschutzes - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92 - Bayer. VGH, Urteil vom 03.01.2008, BayVBl 2008, 477; VG Augsburg, Urteil vom 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014 - ), zumal das Gebäude des Klägers nach den zutreffenden Ausführungen der Hauptkonservatorin in seiner Gesamtheit und nicht nur mit seiner Fassade unter Denkmalschutz steht.
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 1 S 2992/99
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals
Erforderlich ist, dass der Gegensatz deutlich wahrnehmbar ist und vom Betrachter als belastend empfunden wird (Urteile des Senats vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl. 1990, 1113 …und vom 04.06.1991 a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92). - VG Augsburg, 11.08.2008 - Au 5 K 07.1014
Neubau im Bereich eines Ensembles; Ensemblerelevanz eines straßenabgewandten Teil …
Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Ensemble- bzw. Denkmalschutz sich auch auf die rückwärtigen Gebäudeteile bezieht und unabhängig davon ist, ob und mit welcher Intensität Passanten diese Gebäudeteile wahrnehmen können (VGH BW vom 25.10.1993 Az. 8 S 2851/92, VG Berlin vom 06.09.2007 VG 16 A 15.06, VG Augsburg vom 26.04.2006 Au 4 K 06.337).Entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (VGH BW vom 25.10.1993 Az. 8 S 2851/92, VG Berlin vom 06.09.2007 VG 16 A 15.06) ergibt sich aus der fehlenden Einsehbarkeit des straßenabgewandten Dachbereichs von den das Gebäude umgebenden Straßen- und Wegeflächen keine andere Bewertung.
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 1 S 968/01 Erforderlich ist, dass der Gegensatz deutlich wahrnehmbar ist und vom Betrachter als belastend empfunden wird (Urteile des Senats vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl. 1990, 1113 …und vom 04.06.1991, a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92 -).
- VG Stuttgart, 15.09.2023 - 6 K 51/22
Baugenehmigung: Ersatzneubau einer Mobilfunkanlage innerhalb einer als …
Rn. 40 Zu einer auch für einen "Durchschnittsbetrachter" wahrnehmbaren "intakten Dachlandschaft" gehören in erster Linie die historischen Dachformen und -neigungen sowie die traditionellen Dachdeckungsmaterialien (…vgl. nochmals Strobl, a.a.O., § 19 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1993 - 8 S 2851/92 - juris Rn. 21). - VG Sigmaringen, 28.04.2004 - 2 K 1623/03
Die fehlende Einsehbarkeit des Innenhofs eines Kulturdenkmals von der Straße aus …
Erforderlich ist, dass der Gegensatz zum Denkmal deutlich wahrnehmbar ist und vom Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2000, - 1 S 2992/99 -, BauR 2000, 1861 - 1863; Urteil vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl. 1990, 1113; Urteil vom 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, VBlBW 1992, 58 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92 -, zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 03.03.2005 - 8 K 1664/03
Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals durch den Anbau eines Balkons
Die Zustimmung ist nur zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt oder wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls unausweisliche Berücksichtigung verlangen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1993 - 8 S 2851/92 -).
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