Rechtsprechung
| BayObLG, 09.03.1995 - 3 ObOWi 19/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AbfG § 1 Abs. 1 S. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schrottfahrzeuge; Flüssigkeit; Umweltgefährdung; Abfall
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 513
- VersR 1996, 891
- DVBl 1995, 1027
- BB 1995, 1055
- DÖV 1995, 1054
- BayObLGSt 1995, 50
- UPR 1995, 318
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des …
- VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im …
Der Eintritt eines Schadens darf sich nicht lediglich als theoretische oder gar fernliegende Möglichkeit darstellen (vgl. BayObLG B.v. 9.03.1995 - 3 ObOWi 19/95 -, NVwZ-RR 1995, 513 [514]). - BayObLG, 27.06.2001 - 4St RR 76/01
§ 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt
Die Entscheidungen des Senats vom 27.10.1994 (BayObLGSt 1994, 225) und vom 9.3.1995 (BayObLGSt 1995, 50), die sich mit der Frage der typischen Gefahr auseinandersetzen, sind zum objektiven Abfallbegriff und nicht zur Gefährdungsschwelle des § 326 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StGB ergangen.
- OLG Naumburg, 07.06.2016 - 2 Rv 45/16
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung: Lagerung von Altfahrzeugen zur Restaurierung …
Rn. 11 Inwieweit Autowracks dem Begriff des Abfalls i.S.d. § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. einerseits OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03. November 1989, Az.: 2 Ss 61/89; OLG Braunschweig, Urteil vom 06. Dezember 1993, Az.: Ss 71/93; OLG Celle, Beschluss vom 24. Januar 1997, Az.: 3 Ss 8/97, - juris; andererseits BayObLG, Beschluss vom 09. März 1995, Az.: 3 ObOwi 19/95, - juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. November 1995, Az.: 3 Ss 144/95, - juris).Er ist aber auch nicht objektiv dadurch entfallen, dass die Fahrzeuge in ihrem Zustand zum Feststellungszeitpunkt nicht fahrbereit waren und nicht alsbald mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand wieder ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zugeführt werden konnten (so BayObLG, Beschluss vom 09. März 1995, Az.: 3 ObOwi 19/95, - juris).
- LG Stuttgart, 05.04.2005 - 18 Qs 24/05
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Schrottreifes Autowrack auf …
Die Einstufung eines Fahrzeugs als Zwangsabfall setzt zum einen voraus, dass es nicht mehr entsprechend seiner ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet wird, zum anderen, dass die gegenwärtige Aufbewahrung bzw. seine Verwendung oder Verwertung typischerweise zu einer Gemeinwohlgefährdung, insbesondere zu einer Umweltgefährdung, führt (so auch BayOblG, NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle, NStZ 1996, 191 f.).Der Begriff des Gebrauchswerts stellt dabei aber nach Auffassung der Kammer auf den ursprünglichen Verwendungszweck oder auf einen unmittelbar (also ohne "Behandlung" i.S. des § 326 Abs. 1 StGB) an dessen Stelle tretenden neuen Verwendungszweck der Gesamtsache ab (so vor allem auch BayObLG NVwZ-RR 1995, 513).
Das Ausschlachten von Fahrzeugen ist daher als "Behandlung" in diesem Sinne zu qualifizieren (Henzler / Pfohl, "Der unerlaubte Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung ausgedienter Fahrzeuge"; wistra 2004, 301 (333); wohl auch BayObLG NVwZ-RR 1995, 513 f.).
Rn. 15 Die genannte Gefahr des Austritts von umweltgefährdenden Flüssigkeiten ergibt sich schließlich auch daraus, dass eine maßgebliche Einwirkung auf ein auf öffentlich zugänglicher Fläche abgestelltes Schrottfahrzeug ohne dessen vollständige Entsorgung die Gefahr der weiteren Einwirkung auf den Abfallgegenstand durch Dritte erhöht, was allein schon zu einer erheblichen (abstrakten) Umweltgefährdung führt (vgl. BayObLG NVwZ-RR 1995, 513 f.;… Brede, a.a.O.. S. 138).
- OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22
Strafsache wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen: Strafrechtlicher …
"wenn umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten noch im Fahrzeug enthalten sind und auf Grund typischer Auslösungs- und Wirkungsketten eine immanente Gefährdungseignung gegeben ist, also ein bestimmter Zustand die typische Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten auslöst; so wenn bei Schrottfahrzeugen Teile, die umweltgefährdende Flüssigkeiten enthalten, ausgeschlachtet sind oder werden sollen oder Eingriffe Dritter drohen, z.B. weil das Fahrzeug ungeschützt auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt ist, wobei es auf die konkrete Dichtigkeit der Leitungen nicht ankommt (…MüKoStGB/A/f, 3, Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73; LG Stuttgart NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42; OLG Celle, Urt. V. 15.10.2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; OVG Lüneburg NVwZ 2010, 1111;… Landmann/Rohmer UmweWRI Beckmann, 97. EL Dezember 2021, KrWG § 3 Rn. 73).Dies folgt aus der Rechtsnatur des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (…vgl. erneut BGH, Beschl., v. 5. Juni 2021 - 2 StR 307/20, BeckRS 2021, 33665, Rn. 16; LG Stuttgart, NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Celle, Urteil v. 15. Oktober 2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; Sack, NStZ 1998, 198,199; Sack, NZV2005,179;… Schönke/Schröder/ Heine/Schittenhelm, a.a.O., Rn. 8;… einer Umgestaltung in ein konkretes Gefährdungsdelikt grundsätzlich entgegentretend Franzheim/Pfohl, Umweltstrafrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 276ff., 333; a.A. ohne nähere Begründung OLG Naumburg NStZ-RR 2017, 13 f.; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 9; mit Einschränkung bei Ausschlachten OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42;… Thomas Fischer, a.a.O., Rn. 19a;… unklar ob sich der Autor der Auffassung des OLG Naumburg anschließt oder nur auf diese hinweist MüKoStGB/Alf, 3. Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73).
- OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Strafrechtlicher Abfallbegriff; Sache als …
Rn. 11 Die im Ergebnis abweichende Auffassung stellt zwar vom Ansatz her ebenfalls darauf ab, daß "Zwangsabfall" eine Sache ist, die zum einen wegen ihres konkreten Zustandes gegenwärtig ohne Gebrauchswert ist und zum anderen ohne Entsorgung die Umwelt gefährden würde; einen Gebrauchswert des alten Gegenstandes nimmt diese Auflassung jedoch nur an, wenn die Sache zu ihrem ursprünglichen Verwendungszweck oder zu einem unmittelbar (d.h. ohne Behandlung) an dessen Stelle tretenden neuen Verwendungszweck genutzt werden kann, d.h. wenn die Sache in ihrem gegenwärtigen Zustand als Ganzes weiterhin wirtschaftlichen Zwecken dient (BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191, 192) [OLG Celle 02.11.1995 - 3 Ss 144/95]. - OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97 Es ist nicht hinreichend dargetan, daß der Lkw bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung seines konkreten Zustands ohne Gebrauchswert war und in seinem Zustand ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfallG die Umwelt gefährdete (vgl. BayObLG NVwZ-RR 1995, 513 f m.w.N.).
Eine dem Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - 3 Ss 144/95 - (=NStZ 1996, 191 f) zugrundeliegende Fallgestaltung, auf die das Amtsgericht abzuheben scheint, ist hier gerade nicht gegeben, nämlich ein noch umweltgefährdende Flüssigkeiten enthaltendes Fahrzeugwrack, das nur zum Zwecke des Ausschlachtens bzw. bereits teilweise ausgeschlachtet gelagert oder abgelagert wird und bei dem deshalb die Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten entweder beim Ausschlachten (d.h. Behandeln im Sinne des § 4 Abs. 1 AbfG; vgl. Iburg NJW 1994, 894/896) oder auch nach dem Ausschlachten sogar naheliegend und nicht nur als theoretische Möglichkeit anzusehen ist (vgl. auch Entscheidung des BayObLG vom 9. März 1995 - 3 ObOWi 19/95 -, BB 1995, 1055 = NVwZ-RR 1995, 513).
- BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
Abfallbegriff bei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schrottfahrzeuge
Das Ausschlachten stellt keinen Gebrauch des Fahrzeugs zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck dar (vgl. BayObLGSt 1995, 50, 51 m.w.N.).Hinsichtlich der Beurteilung der abgestellten Fahrzeuge als Abfall wird im Rahmen des objektiven Abfallbegriffs im Hinblick auf das festgestellte teilweise sehr hohe Alter der Fahrzeuge auch das Gefährdungspotential umweltgefährdender Flüssigkeiten nochmals zu prüfen und dabei die Entscheidung des Senats in BayObLGSt 1995, 50, 52 zu beachten sein.
- OLG Schleswig, 20.05.1997 - 2 Ss 334/96 In einer späteren Entscheidung (Beschluß vom 9. März 1995 in NVwZ-RR 1995, 513) hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, daß die typische Gefahr des Auslaufens von Betriebsflüssigkeiten in der Regel auch dadurch ausgelöst werde, daß Schrottfahrzeuge/Autowracks, die umweltgefährdende Flüssigkeiten enthielten, ausgeschlachtet würden oder ausgeschlachtet werden sollten.
- VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 17 K 5631/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer abfallrechtlichen Entsorgungsanordnung …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1995, 291 (Ls.)
- DÖV 1996, 179
- BayObLGSt 1995, 67
- UPR 1995, 318
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
Auszug aus BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
Anders liegt der Fall jedoch, wenn hinzu kommt, daß durch das Untätigbleiben die Gefahr oder der Schaden (durch das Weiterwachsen) vergrößert wird (vgl. BGHSt 36, 255/258). - OLG Stuttgart, 06.05.1977 - 2 U 20/77
Auszug aus BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
Wenn der Landesgesetzgeber für die Anpflanzungen nicht den Begriff des Unterhaltens verwendet hat (vgl. OLG Stuttgart VersR 1978, 1075 zu BadWürttLStrG § 31), ist dies darauf zurückzuführen, daß er für die Tathandlung ein Wort gebraucht hat, welches sowohl das Ingangsetzen eines dynamischen Prozesses (Anpflanzung) wie auch das Herstellen eines statischen Zustandes (Errichtung von Zäunen usw.) umfassen sollte.
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2026 - 1 S 325/24
Anpflanzung; Bäume; Eigentum; Erledigung; Enteignungsgleicher Eingriff; …
Eine Anpflanzung liegt somit ohne Weiteres bei einer von Menschenhand erfolgten Bestockung einer Fläche mit Pflanzen vor (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 - juris Rn. 5 "im Sinne des Ingangsetzens eines dynamischen Prozesses"). - VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20
Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung …
Das Unterhalten einer Anpflanzung i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 1 StrG umfasst auch das Wachsenlassen bereits vorhandener Pflanzen (…vgl. Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, § 28 Rn. 14;… Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7a; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95 -, juris, zum dortigen Landesrecht, wonach das Wachsenlassen vom Begriff des Anlegens einer Anpflanzung umfasst sei). - VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen
Das Verbot erfasst nicht nur die Neuanlegung von Anpflanzungen, sondern auch das Wachsenlassen von Pflanzen (BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOwi 30/95 - juris Rn.5), wie es vorliegend der Fall ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2019 - 1 A 10172/19
Grünschnitt auf Privatgrundstücken durch Straßenbaubehörde
Rn. 38 Der Begriff des "Anlegens" von Anpflanzungen umfasst bereits nach dem Wortsinn, der auch eine mögliche Entwicklung und Entfaltung beinhaltet, nicht nur den Vorgang des Anpflanzens selbst, sondern auch das Wachsenlassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 1995 - 3 ObOWi 30/95 -, juris, Rn. 5 m. w. N.). - VG München, 03.08.2017 - M 2 K 16.3853
Beseitigung einer Grundstückseinfriedung im Sichtfeld einer Straßeneinmündung
- VG München, 06.12.2016 - M 2 K 16.4386
Anordnung zum Rückschnitt einer in den Straßenraum hineinragenden Hecke - …
Vom Begriff des "Anlegens" wird dabei auch das "Wachsenlassen" von Anpflanzungen erfasst (…vgl. Wiget in Zeitler, a.a.O., Art. 29 Rn. 26; BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541). - VG München, 17.09.2014 - M 2 S 14.3820
Eilantrag; Straßenrecht; Rückschnitt einer Thujenhecke
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der eine Anpflanzung derart in den Lichtraum einer Straße hineinwachsen lässt, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann, eine "Anpflanzung anlegt" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG, selbst wenn er die (frühere) Anpflanzung nicht selbst vorgenommen hat (Beschluss vom 04.04.1995, Az.: 3 ObOWi 30/95, BayVBl 1995, 541). - VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs
Das Tatbestandsmerkmal des "Anlegens" in Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG meint nicht nur die Neuanlage von Anpflanzungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, sondern auch das Hineinwachsenlassen der Pflanzen (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 8 CS 21.1595 - juris Rn. 12; BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541 = juris Rn. 5;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Sept. 2021, Art. 29 Rn. 26). - VG München, 05.05.2015 - M 2 K 15.1096
Keine Anpflanzungen bei Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der eine Anpflanzung derart in den Lichtraum einer Straße hineinwachsen lässt, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann, eine "Anpflanzung anlegt" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG, selbst wenn er die (frühere) Anpflanzung nicht selbst vorgenommen hat (Beschluss vom 04.04.1995, Az.: 3 ObOWi 30/95, BayVBl 1995, 541). - VGH Bayern, 12.01.2022 - 8 CS 21.1595
Erfolgloses Eilbegehren gegen vollziehbare sicherheitsrechtliche Verpflichtung …
Zum anderen ist einer Gesamtschau von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 zu entnehmen, dass von Satz 1 nicht nur das Neuanlegen von Anpflanzungen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung erfasst ist, sondern auch das Wachsenlassen der Pflanzen, die erst während der Geltung der Vorschrift die Sicht behindern und dadurch die verbotene Wirkung eintritt (vgl. BayObLG, B.v. 4.4.1995 - 3 ObOWi 30/95 - BayVBl 1995, 541 = juris Rn. 5;… Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand März 2020, Art. 29 Rn. 26). - VG München, 16.09.2014 - M 2 K 14.1380
Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern; Widmung als Eigentümerweg
- VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.1381
Rechtsschutzbedürfnis (verneint); Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 25.03.1994 - 1 B 161/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entsorgungspflichtige Gemeinde; Ersetzen von Abfallbehältern; Abfallentsorgung; Abstellmöglichkeiten
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 651
- UPR 1995, 318
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 07.10.2008 - 2 K 2482/06
Rechtswidrigkeit von Abgabenbescheiden wegen unterlassener …
Nach der Rechtsprechung des OVG Bremen hat beispielsweise die entsorgungspflichtige Gemeinde die Pflicht, Nachteile, die den Benutzern der Abfallentsorgung infolge einer Umstellung des Abfallbehältersystems entstehen, in das Umstellungskonzept einzubeziehen und an der Lösung auftretender Problem mitzuwirken (OVG Bremen, Beschluss vom 25.03.1994 - 1 B 161/93, Leitsatz veröffentlicht in UPR 1995, 318).
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 02.06.1994 - Bf II 40/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asbesthaltige Bauteile; Elektro-Speicherheizgerät; Gesundheitsgefahr; Sachverständigengutachten
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.05.1992 - 10 VG 1050/91
- OVG Hamburg, 02.06.1994 - Bf II 40/92
Papierfundstellen
- NJW 1995, 275 (Ls.)
- UPR 1995, 318
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08
Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand; …
So heißt es im Merkblatt Nr. 24 des Mietervereins zu Hamburg, in vielen vor 1977 gebauten Nachtspeicheröfen sei Asbest enthalten (siehe http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk24_merkblatt-asbest-nachtspeicheroefen.htm; vgl. zur Möglichkeit des Erlasses bauordnungsrechtlicher Maßnahmen: OVG Hamburg, Urteil vom 2. Juni 1994 - Bf II 40/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 1995, 275 (Ls.)).
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