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Rechtsprechung
   FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14272
FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99 (https://dejure.org/2000,14272)
FG München, Entscheidung vom 02.02.2000 - 4 K 1695/99 (https://dejure.org/2000,14272)
FG München, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 4 K 1695/99 (https://dejure.org/2000,14272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG § 8
    Treu und Glauben bei KraftSt-Änderung nach § 713 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treu und Glauben bei der Kraftfahrzeugsteuer-Änderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Treu und Glauben bei KraftSt-Änderung nach § 713 Abs 1 Nr 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1211
  • UVR 2000, 360
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können …

    Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, daß eine verbösernde Änderungsfestsetzung ausscheidet, wenn sie auf Tatsachen gründet, die der Finanzbehörde infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen - zunächst - unbekannt geblieben sind (vgl. BFH-Urteil vom 29.4.1997 VII R 1/97, BStBl II 1997, 627 ).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht - …

    Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99
    Die Kenntnis der Zulassungsstelle sei hierbei nicht dem FA anzulasten, da die Zulassungsstelle kein Organ des FA sei (vgl. BFH-Urteil vom 7.10.1989, BStBl II 1990, S. 249 …und Urteil des Finanzgerichts München vom 12.6.1980, EFG 1980, S. 518).
  • BFH, 01.03.1999 - VII B 301/98

    Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid; Divergenz

    Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99
    Zwar verlangt § 88 AO von den Finanzämtern jedenfalls für die Jahre 1994, 1995 und das 1. Halbjahr 1996 nicht, vor Erlaß eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides ungeachtet der den Finanzämtern von den Zulassungsstellen elektronisch übermittelten Daten ohne einen besonderen Anlaß den Fahrzeugtyp allein deshalb zu ermitteln, um die Möglichkeit auszuschließen, daß es zu unzutreffenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuordnungen kommen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 1. und 11.3.1999 VII B 301/98 und VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129 m.w.N.).
  • BFH, 11.03.1999 - VII B 302/98

    Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid

    Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99
    Zwar verlangt § 88 AO von den Finanzämtern jedenfalls für die Jahre 1994, 1995 und das 1. Halbjahr 1996 nicht, vor Erlaß eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides ungeachtet der den Finanzämtern von den Zulassungsstellen elektronisch übermittelten Daten ohne einen besonderen Anlaß den Fahrzeugtyp allein deshalb zu ermitteln, um die Möglichkeit auszuschließen, daß es zu unzutreffenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuordnungen kommen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 1. und 11.3.1999 VII B 301/98 und VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129 m.w.N.).
  • FG München, 12.08.1998 - 4 K 3970/97
    Auszug aus FG München, 02.02.2000 - 4 K 1695/99
    Bei einem Fahrzeug mit einer Ladefläche, die offen (sog. offener Kasten) ist, und bei dem durch eine durchgehend fest eingebaute Trennwand der Raum zur Personenbeförderung von der zur Beförderung von Gütern dienenden Ladefläche abgetrennt sei (sog. Pritsche oder auch Pick-Up), komme es darauf an, ob die Ladefläche deutlich erkennbar die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertreffe (s. hierzu Urteile des Finanzgerichts München vom 15.7.1998 - 4 K 2303/97, nicht veröffentlicht - und vom 12.8.1998 4 K 3970/97).
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 4509/00

    Zulässigkeit rückwirkender KrafST-Änderungsbescheide wegen fehlerhafter …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen.
  • FG München, 05.11.2003 - 4 K 3401/03

    Änderung einer fehlerhaften KraftSt-Einstufung eines Fahrzeugs; KraftSt-Änderung …

    Im Einspruchsverfahren trug die Klägerin vor, dass eine rückwirkende Änderungsfestsetzung gem. dem Urteil des FG München vom 02.02.2000 (Az.: 4 K 1695/99) ausscheide, wenn die Zulassung des streitbefangenen Fahrzeuges nach dem 01.07.1996 erfolgt sei.
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 2744/00

    Rückwirkende Änderung im Kraftfahrzeugsteuerbescheid bei fehlerhafter Einstufung …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen.
  • FG München, 08.05.2002 - 4 K 3740/00

    Keine Hinweispflicht des FA auf Auflastung über 2.800 kg

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen (s.a. BFH-Urteil vom 12. Juli 20001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44).
  • FG München, 12.03.2003 - 4 K 235/03

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung aufgelasteter Pick-Up-Fahrzeuge; …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA bezogen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen.
  • FG München, 06.02.2002 - 4 K 4293/00

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung von KraftStbescheiden wegen …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen dürfen.
  • FG München, 10.04.2002 - 4 K 1651/02

    Hinweispflicht des FA auf die Möglichkeit einer Auflastung eines Pkw auf über …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 2. Februar 2000 4 K 1695/00 ( UVR 2000, 360) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038 ) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen dürfen.
  • FG München, 20.02.2002 - 4 K 429/02

    Besteuerung eines Kraftfahrzeugs nach dem Hubraum; Hinweispflicht eines …

    Die vom Senat geäußerten Bedenken in den Urteilen vom 02.02.2000 4 K 1695/00 (UVR 2000, 360 [FG München 02.02.2000 - 4 K 1695/99] ) und 4 K 4520/99 (EFG 2000, 1038) zur Ermittlungstätigkeit des FA beziehen sich nur auf Erstbescheide ab dem 2. Halbjahr 1996 und nicht auf einen Zeitpunkt, ab dem die Finanzverwaltung spätestens Änderungsbescheide hätte erlassen müssen (vgl. auch BFH-Urteil v. 12.07.2001, VII R 68/00 , BStBI II 2002, 44).
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