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   BFH, 11.05.2011 - V B 93/10   

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https://dejure.org/2011,16409
BFH, 11.05.2011 - V B 93/10 (https://dejure.org/2011,16409)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2011 - V B 93/10 (https://dejure.org/2011,16409)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - V B 93/10 (https://dejure.org/2011,16409)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • openjur.de

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 20
    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • Bundesfinanzhof

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 UStG 2005
    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • IWW
  • rewis.io

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • ra.de
  • rewis.io

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten

  • datenbank.nwb.de

    Antrag für die Genehmigung der Besteuerung nach tatsächlichen Entgelten statt nach vereinbarten Entgelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 93/10
    Wie der BFH bereits entschieden hat, fehlt eine Gestattung, wenn das FA keine oder keine nach außen erkennbare Entscheidung getroffen hat (BFH-Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 93/10
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - V B 93/10
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

    aa) Gemäß § 20 UStG ist für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten ein Antrag notwendig, auf Grund dessen das FA nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten durch formlosen Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--) gestattet haben muss (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann aber eine Steuererklärung, bei der die Besteuerungsgrundlagen nach tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind, nur dann als konkludenter Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung angesehen werden, wenn ihr deutlich erkennbar zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1406; vgl. auch Michel in Offerhaus/Söhn/ Lange, Umsatzsteuergesetz, § 20 Rz 136).

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 984; in BFH/NV 2011, 1406; in BFH/NV 2003, 210).

  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    c) Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 UStG a.F. ist für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten mithin ein Antrag notwendig, auf Grund dessen das FA nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet haben muss (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406).

    Dieser Verwaltungsakt muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend bekanntgegeben werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2011, 1406, Rz 4).

    Da die Gestattung einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) und die hierauf beruhende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 155 AO) zwei verschiedene Verfahren betreffen, kann die Umsatzsteuerfestsetzung nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag getroffen wurde (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 210, unter II.2.b, Rz 15; in BFH/NV 2011, 1406, Rz 4; in BFH/NV 2013, 984, Rz 13).

  • FG Hamburg, 23.07.2021 - 2 K 205/20

    Umsatzsteuer: Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Notwendig für den Wechsel zur Istbesteuerung ist mithin ein Antrag, aufgrund dessen das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten durch formlosen Verwaltungsakt auf § 118 Satz 1 AO gestattet haben muss (BFH, Beschluss vom 11. Mai 2011, V B 63/10, BFH/NV 2011, 1406).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann aber eine Steuererklärung, bei der die Besteuerungsgrundlagen nach tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind, nur dann als konkludenter Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung angesehen werden, wenn er deutlich erkennbar zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind (BFH, Urteil vom 18. August 2015, V R 47/14, BStBl II 2018, 611; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2011, V B 63/10, BFH/NV 2011, 1406) Ein konkludenter Antrag kann sich unter Umständen auch daraus ergeben, dass eine Umsatzsteuererklärung eingereicht wird, welche mit den Angaben in der Einnahmenüberschussrechnung korreliert, so dass für das Finanzamt die Ermittlung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten deutlich hervortritt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 28. April 2014, 16 K 128/12, juris).

    (BFH, Beschluss vom 11. Mai 2011, V B 63/10, BFH/NV 2011, 1406).

  • BFH, 22.02.2013 - V B 72/12

    Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag,

    Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten konkludent ausgesprochen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; vom 20. Januar 2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2014 - 16 K 128/12

    Rechtmäßigkeit einer konkludenten Gestattung der Ist-Besteuerung durch das

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist dies allenfalls dann der Fall, wenn der Voranmeldung deutlich erkennbar zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf der Grundlage von Ist-Einnahmen erklärt worden sind (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11

    Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Beschlüsse des BFH V B 93/10 und V B 65/02.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

    Dementsprechend kann der Steuerpflichtige die Gestattung des Finanzamts, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, nicht allein daraus ableiten kann, dass er einen Antrag an das FA auf Gestattung gestellt hat (BFH v. 28.08.2002 - V B 65/02, BFH/NV 2003, 210, II. 2. b) der Gründe, bestätigt durch BFH v. 11.05.2011 - V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406, 2. der Gründe).
  • FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14

    Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene

    Die Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann auch konkludent ausgesprochen werden (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2011 V B 93/10, BFH/NV 2011, 1406; vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; und vom 20.01.2000 V B 163/99, BFH/NV 2000, 897).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12

    Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.05.2011 V B 93/10.
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