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BFH, 08.12.1983 - V S 13/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1983 V S 13/83, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1984, 122, …und vom 28. September 1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339). - BFH, 13.02.1992 - V R 140/90
Vercharterung einer Hochseeyacht ist nicht steuerfrei (§ 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. …
Die Ausnahmeregelung des § 3 a Abs. 2 Nr. 4 UStG 1980 i. d. F. vor dem Steuerbereinigungsgesetz 1985 greift nicht ein, weil es sich bei der Hochseeyacht des Klägers um ein Beförderungsmittel i. S. dieser Vorschrift handelt (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 17. März 1989 Rs. 51/88, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1989, 184; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1983 V S 13/83, UR 1984, 122, …und vom 18. März 1988 V B 43/85, BFH/NV 1989, 52). - BFH, 08.11.2011 - XI B 58/11
Rennsportfahrzeug als "Beförderungsmittel" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
aa) Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 3a UStG liegt ein Beförderungsmittel vor, wenn es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, das der Beförderung von Menschen und Gegenständen dient (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1983 V S 13/83, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1984, 122;… vom 28. September 1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339).
- FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
Ermäßigter Steuersatz für sog. Kombifahrten mit dem Schiff
Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 08.12.1983 V S 13/83, UR 1984, 122 …und vom 28.09.1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339). - BFH, 28.04.1988 - V R 202/83
Erklärung nichtsteuerbarer Umsätze aus der Vermietung von Yachten
Der Senat läßt sich dabei im wesentlichen von den Erwägungen leiten, die er in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1983 V S 13/83 (UR 1984, 122) wegen Aussetzung der Vollziehung zum Ausdruck gebracht hat. - BFH, 18.03.1988 - V B 43/85
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides über die …
Das FG halte die in seinen Urteilen vom 29. September 1983 IV 78 + 80/83 (IV 78/83 abgedruckt in Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 33) zum Ausdruck gekommene Auffassung - trotz der im Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Dezember 1983 V S 13/83 (UR 1984, 122) dargelegten Meinung - für vertretbar, daß die vom Antragsteller vercharterten Segelyachten keine Beförderungsmittel i.S. des § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 1980 seien, so daß die aus der Vercharterung erzielten Umsätze als nichtsteuerbar zu betrachten seien. - BFH, 28.09.1987 - V B 106/86
Voraussetzungen unter denen die Rechtmäßigkeit eines Bescheides für ernstlich …
Das FG Hamburg habe im Urteil vom 11. August 1982 V 37/81 (UR 1983, 60), ebenso wie der BFH in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1983 V S 13/83 (UR 1984, 122) diese Frage bejaht.