Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7350
BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11 (https://dejure.org/2012,7350)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V ZB 235/11 (https://dejure.org/2012,7350)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11 (https://dejure.org/2012,7350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags; Notwendigkeit der Darlegung von Tatsachen zur Durchführbarkeit der Abschiebung innerhalb der beantragten Haftdauer für die hinreichende Begründung eines Haftantrags

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2
    Haftantrag, Begründungserfordernis, Sicherungshaft, Abschiebung, Durchführbarkeit, Haftdauer, Dublin II-VO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags; Notwendigkeit der Darlegung von Tatsachen zur Durchführbarkeit der Abschiebung innerhalb der beantragten Haftdauer für die hinreichende Begründung eines Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG enthaltenen Anforderungen an die Begründung entspricht; fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 8, juris).

    Die beteiligte Behörde hat den Begründungsmangel auch nicht, was für die Zukunft möglich gewesen wäre (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 15, juris), durch eine Nachholung geheilt.

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Auf die mit dem Feststellungsantrag ohne Zulassung statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist festzustellen, dass der Betroffene durch die Haftanordnung des Amtsgerichts und die Aufrechterhaltung der Haft durch das Beschwerdegericht in seinen Rechten verletzt worden ist.
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Hinsichtlich der Durchführbarkeit der Abschiebung sind auf das Land bezogene Ausführungen erforderlich, in welches der Betroffene abgeschoben werden soll; anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - V ZB 311/10 Rn. 13, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Zwar hat der Senat für eine fehlende Prognose im Sinne von § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG entschieden, dass aus den späteren Abläufen auf den mutmaßlichen Inhalt einer gebotenen, aber unterlassenen Prognose geschlossen werden kann mit der Folge, dass sich der Mangel im Ergebnis nicht auswirkt (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 24).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Selbst wenn - was naheliegend ist - die Abschiebung des Betroffenen entsprechend den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. Nr. L 50 S. 1, nachfolgend: Dublin II-Verordnung) durchgeführt werden sollte, enthielt der Haftantrag keine Ausführungen dazu, dass Italien zur Rückübernahme des Betroffenen nach dieser Verordnung verpflichtet ist und für diesen Fall auch unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 17 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 7 Dublin II-Verordnung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10 Rn. 13, juris, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 2011, 320) die Abschiebung des Betroffenen bis spätestens zum 27. Oktober 2011 möglich gewesen wäre.
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11
    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem eine Haftdauer von weniger als drei Monaten beantragt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin-II-Verordnung) bedarf es konkreter Angaben dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012, V ZB 235/11, Rn. 8, juris).

    Einer dies darlegenden Begründung bedarf es auch dann, wenn die Behörde - wie hier - eine Haftdauer von weniger als drei Monaten beantragt (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11 Rn. 8, juris).

    (2) Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht nur bei Zurück- oder Abschiebungen in Drittstaaten, sondern auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung konkreter Angaben dazu, in welchem Verfahren die Zurückschiebung erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, Rn. 8 und vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, Rn. 5 - beide in juris).

  • BGH, 12.09.2012 - V ZB 169/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft;

    Ein Haftantrag, der den Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG nicht genügt, ist unzulässig und keine Grundlage für eine Haftanordnung (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, juris Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2014 - 29 T 236/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abreise bzw. Abschiebung hinsichtlich

    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2012, Az. V ZB 235/11 , m.w.N., zitiert nach ).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 29 T 255/12
    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2012, Az. V ZB 235/11, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 19.05.2015 - 29 T 95/15

    Haftbeschwerde, Haftantrag, zulässig, Durchführbarkeit, Begründungserfordernis,

    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2012, Az. V ZB 235/11, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 04.11.2015 - 23 T 649/15

    Abschiebungshaft, Haftdauer, Dublinverfahren, Haftbeschwerde, Haftbeschluss,

    Zudem sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung zu machen, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. BGH Beschluss vom 26.01.2012 - V ZB 235/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht