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   BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66   

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BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66 (https://dejure.org/1967,1065)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1967 - V ZR 143/66 (https://dejure.org/1967,1065)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 (https://dejure.org/1967,1065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung eines Grundstücks durch Betrieb einer Wasserkunstanlage - Anspruch auf Beschränkung der Geräuscheinwirkung durch eine Wasserkunstanlage wegen Beeinträchtigung des Wohnbehagens - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 312
  • WM 1968, 123
  • DVBl 1968, 148
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66
    Es verweist zur Begründung auf die Grenzen des Meßgeräte (BGHZ 46, 35, 37) [BGH 29.06.1966 - V ZR 91/65] und den weiteren Umstand, daß diese Richtlinien den Arbeitslärm beträfen, während es sich hier um Geräusche handle, die ihrer Art nach auch sonst in der Natur vorkämen und dem Arbeitslärm nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden könnten.

    Im Urteil vom 29. Juni 1966 (BGHZ 46, 35, 37 f) [BGH 29.06.1966 - V ZR 91/65] hat der Senat darauf hingewiesen, daß die Lästigkeit eines Geräusches neben dem Schalldruck von mehreren anderen Komponenten bestimmt wird, vor allem den Frequenzen, der spektralen Zusammensetzung und auch der Einstellung des Lärmbetroffenen zu dem Geräusch; im vorliegenden Fall spielt darüber hinaus die Einwirkungsdauer eine entscheidende Rolle.

    Die erwähnte Entscheidung des Senats (BGHZ 46, 35) nimmt nur zu dem Verhältnis des Verkehrslärms auf einer 150 m entfernten Bundesstraße zu einem festgestelltermaßen nach seinen Frequenzen ungünstig zusammengesetzten und zeitlich anhaltenden Fabriklärm Stellung.

  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66
    Dieser Zweck allein kennzeichnet die Tätigkeit der Beklagten jedoch nicht schon als eine öffentlich-rechtliche; maßgebend ist, ob sich der Träger öffentlicher Gewalt bei der Ausnutzung und Verwendung seines Grundstücks der allgemein verbindlichen Rechtsätze der Privatrechtsordnung oder der besonderen Rechtsordnung des öffentlichen Rechts bedient, in welchem Fall der Gebrauch des Eigentums sich als ein öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln darstellt (BGHZ 41, 264, 267 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]; WM 1964, 514, 516).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66
    Ob das angefochtene Urteil auch insofern auf einem Verfahrensverstoß beruht, als die von beiden Parteien angetretenen Sachverständigenbeweise (Klägerinnen: zur Frage der nachteiligen physiologischen Wirkungen der fortdauernden, durch den Verkehrslärm bedeutsam erhöhten Geräuscheinwirkung; Beklagte: zur Frage der Überlagerung statt wesentlichen Erhöhung des Fontänengeräusches durch den Verkehrslärm) nicht erhoben worden sind, bedarf im Hinblick auf die Aufhebung aus anderen Gründen keiner Prüfung mehr (zum Ermessen des Tatrichters über die Heranziehung eines Sachverständigen vgl. BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] = LM ZPO § 286 (E) Nr. 1; ebenda Nr. 6 und § 286 (C) Nr. 10; ZZP 70, 201).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66
    Die Art der Beseitigung der Störung muß grundsätzlich dem beklagten Störer überlassen bleiben (BGB RGRK, 11. Aufl. § 1004, Anm. 41; BGH NJW 1960, 2335), insbesondere muß ihm auch die Entscheidung darüber überlassen bleiben, ob er den Betrieb der Anlage einstellen, umgestalten oder nur einschränken will, wenn die derzeitige Einrichtung die höchstzulässige Lautstärke überschreitet.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Es hält sich damit an die Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BGHZ 46, 35, 38; Senatsurteile v. 17. November 1967, V ZR 143/66, WM 1968, 123, 124; v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1044; v. 20. November 1970, V ZR 51/68, WM 1971, 134, 135).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    In dieser Eigenschaft kann er sich auf dem Boden des Zivilrechts bewegen, und zwar grundsätzlich auch zur Erreichung öffentlicher Zwecke (BVerwGE 5, 325; 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 19, 308 [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62][312]; BGHZ 9, 145 [147]; BGH DVBl. 68, 148; RGZ 158, 83 [89]).
  • OLG Dresden, 06.03.2013 - 1 U 987/12

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs aus Verletzung der

    Zwar oblag der Beklagten die Verkehrssicherung der Straßenbäume als hoheitliche Aufgabe, die Anpflanzung und Unterhaltung der Straßenbäume selbst diente jedoch keinen hoheitlichen Zwecken (vgl. zu dem vergleichbaren Betrieb eines Stadtparks BGH, Urteil vom 17.11.1967, Az.: V ZR 143/66, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend dahin unterschieden, daß die Kläger einmal die Verurteilung auf Beseitigung der "Einwirkungen durch Erdaufschüttungen" begehren, bei der der Beklagte in der Wahl der Mittel frei ist und deshalb auch nicht zu einer "ortsüblichen Abstützung" verurteilt werden kann, (vgl. BGH WM 1960, 1276, 1277; 1968, 123, 125; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2. Aufl. § 30 Anm. 2), und zum andern die Verurteilung des Beklagten zur Entfernung der näher bezeichneten Bleche begehren, deren Vorhandensein keine "Einwirkung durch Erdaufschüttung", sondern - nach dem Klagvortrag - eine Störung eigener Art darstellt.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Unter diesem Gesichtswinkel ähneln dem vorliegenden Fall einmal die in der Rechtsprechung zahlreich behandelten Fälle einer Abwehr von herabsetzenden oder sonstwie belastenden Äußerungen (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 - [DÖV 1967, 569]), vor allem aber Klagen auf Unterlassung oder Beseitigung einer Kirmesveranstaltung (BGH, Urteil vom 18. März 1964 - V ZR 44/62 - [BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]]), eines Kinderspielplatzes (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - [DVBl. 1973, 635]), eines Müllplatzes (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1967 - BVerwG IV C 216.65 - [BVerwGE 27, 170 [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]]), einer Parkanlage (BGH, Urteil vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 - [DVBl. 1968, 148]) oder einer (öffentlichen) Straße (BGH, Urteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 61/64 - [BGHZ 48, 239], BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 [a.a.O.]).
  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

    Für die Feststellung, ob der Schallpegel in Wohn- und Schlafräumen "ordnungsmäßig" ist, kommt vorhandenen technischen Regelwerken wie der DIN 4109 - wie bei allen Fragen rechtlicher Bedeutsamkeit von Geräuschimmissionen - zunächst entscheidendes tatsächliches Gewicht zu (BGHZ 46, 35 und BGH WM 1968, 123 zur VDI-Richtlinie 2058; BayObLG aaO. zur DIN 4109; BGH NJW 1990, 2465 zur TA-Lärm- BGH NJW 1993, 925, 929 zur VDI-Richtlinie 2058; BayObLG NJW-RR 1994, 598 zur DIN 4109).

    Auf dem Gebiet des Schallschutzes hat sich seit langem eigener Sachverstand etabliert, der im Rahmen einer fehlerfreien Amtsermittlung (§ 12 FGG ) in Anspruch zu nehmen ist Erst auf dem Hintergrund regelgerechter Meßergebnisse kann es Sache der Tatrichter sein, die eigenen Geräuschempfindungen an Ort und Stelle und nötigenfalls unter Hinzuziehung des Sachverständigen auf Übereinstimmung atit dem Stellenwert der gemessenen Werte oder auf eine Abweichung davon zu überprüfen (vgl. beispielhaft BGH WM 1968, 123).

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

    Der Unterlassungsantrag der Kläger ist mithin nicht auf die Abwehr oder Einschränkung hoheitlicher (Tätigkeit gerichtet (vgl. zu dieser Frage die Urteile des Senats vom 18. März 1964, V ZR 44/62, BGHZ 41, 264, und vom 17. November 1967, V ZR 143/66, WA 1968, 125).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    In Fällen von Lärm- und ähnlichen Beeinträchtigungen ist dann, wenn sie nicht unmittelbar durch Eingriffe von hoher Hand ausgelöst waren, eine Herbeiführung durch hoheitliche Maßnahmen verneint worden und die daraus abgeleiteten Ansprüche sind dem privaten Nachbarrecht unterstellt worden (§§ 906, 1004 BGB; vgl. die Senatsurteile vom 18. Februar 1959 - ZR 11/57, BGHZ 29, 314 - Autobahn -, vom 28. April 1967, V ZR 216/64 - Moselstaustufe -, vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 - Fontänenanlage - und vom 21. November 1967 - V ZR 196/65 - Sandabschwemmungen von Truppenübungsplatz - vgl. schon RGZ 159, 129, 140/41; BGHZ 48, 65 läßt offen).
  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 55/66
    Der Unterlassungsantrag der Kläger ist mithin nicht auf die Abwehr oder Einschränkung hoheitlicher (Tätigkeit gerichtet (vgl. zu dieser Frage die Urteile des Senats vom 18. März 1964, V ZR 44/62, BGHZ 41, 264, und vom 17. November 1967, V ZR 143/66, WA 1968, 125).
  • OLG Bamberg, 07.01.1999 - 6 W 42/98

    Pflicht zur Angabe der vom Schuldner vorzunehmenden Maßnahme im Rahmen des

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 4 O 73/92
  • OLG Koblenz, 05.02.1987 - 5 U 1135/86

    Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wegen Störungen des Grundeigentums

  • BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67

    Klage gegen die Nachbargemeinde auf Unterlassung des Einleitens von Regenwasser

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