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   BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89   

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BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89 (https://dejure.org/1990,3970)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1990 - V ZR 202/89 (https://dejure.org/1990,3970)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1990 - V ZR 202/89 (https://dejure.org/1990,3970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines treuwidrigen Abhaltens von der Erklärung des Rücktritts - Inhalt der Verpflichtungen bei der Anbahnung von Rechtsgeschäften - Voraussetzungen einer wirksamen Bestätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123 162 242
    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines falschen Eindrucks über den Stand der Finanzierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 177
  • NJW-RR 1991, 177
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89
    Da sie dies nicht getan, sondern durch ihre falschen Erklärungen den Eindruck erweckt hat, über den Stand der Finanzierung unterrichtet zu sein, darf sie in entsprechender Anwendung des in § 162 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens aus der von ihr treuwidrig herbeigeführten Lage keinen Vorteil ziehen (BGHZ 88, 240, 248) [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83].
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sie die Finanzierung nicht selbst durchzuführen hatte und die Beklagten sich die nötigen Informationen auch bei der Firma I. GmbH hätte holen können, die Klägerin also möglicherweise zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war (vgl. BGHZ 95, 279, 288) [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83].
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89
    Bei einem solchen Sachverhalt fehlt es aber an der für eine Bestätigung erforderlichen, jede andere verständliche Deutung ausschließende (BGH Urt. v. 28. April 1971, VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795, 1800 und v. 29. September 1982, VIII ZR 320/81, WM 1982, 1249, 1251) Kundgabe des Bestätigungswillens.
  • BGH, 29.09.1982 - VIII ZR 320/81

    Klage des internationalen Eishockey-Verbandes gegen eine Gesellschaft auf Zahlung

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89
    Bei einem solchen Sachverhalt fehlt es aber an der für eine Bestätigung erforderlichen, jede andere verständliche Deutung ausschließende (BGH Urt. v. 28. April 1971, VIII ZR 258/69, NJW 1971, 1795, 1800 und v. 29. September 1982, VIII ZR 320/81, WM 1982, 1249, 1251) Kundgabe des Bestätigungswillens.
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    In Betracht käme etwa eine entsprechende Anwendung des in § 162 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens, nach dem eine Partei aus der von ihr treuwidrig herbeigeführten Lage keinen Vorteil ziehen darf (vgl. Senat, Urt, v. 12. Oktober 1990, V ZR 202/89, NJW-RR 1991, 177, 178).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 196/03

    Wirksamkeit einer Dienstbarkeit für eine Trafostation auf einem jeweils im

    Die Vorschrift ist aber Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten Lage Vorteile ziehen soll (BVerfGE 83, 82, 86; BGHZ 88, 240, 248; Senatsurt. v. 12. Oktober 1990, V ZR 202/89, NJW-RR 1991, 177, 178; BVerwGE 68, 156, 159; Bamberger/Roth/Rövekamp, BGB, 1. Aufl., § 162 Rdn. 10; MünchKomm-BGB/Westermann, 4. Aufl., § 162 Rdn. 18; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl. § 162 Rdn. 16; Staudinger/Bork, BGB, [Bearbeitung 2003] § 162 Rdn. 15).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Der Anspruch der Klägerin ergibt sich jedoch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, also einer Vertragsauslegung mit dem Zweck, die Lücken der vertraglichen Regelung zu schließen; sie knüpft an die im Vertrag objektivierten Regelungen an und versteht diese als eine selbständige Rechtsquelle, aus der Regelungen für die offen gebliebenen Punkte abgeleitet werden können (vgl. - auch zum folgenden: BGHZ 125, 7, 17 f.; 90, 69, 73 ff.; 77, 301, 304; 40, 91, 103 ff.; 9, 273, 277; BGH NJW 1995, 1212, 1213 [BGH 31.01.1995 - XI ZR 56/94]; BGH NJW-RR 91, 177; BGH NJW 1978, 695 f. [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]; BGH WM 64, 234, 235; Münchener Komm/Mayer-Maly, Bürgerliches Gesetzbuch [BGB], Bd 1, 3. Aufl. 1993, § 157 Rdnr. 24 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 157, Rdnr. 2 ff.).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

    Der in § 162 Abs. 1 und 2 BGB niedergelegte Rechtsgedanke beansprucht nämlich als übergreifendes Rechtsprinzip allgemeine Bedeutung: In aller Regel darf im Rechtsverkehr niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten objektiv rechtswidrigen Lage Vorteile ziehen (vgl. BGH 6. Februar 2004 - V ZR 196/03 - WM 2004, 2171: treuwidrige Berufung auf fehlende Eintragung einer Grunddienstbarkeit; 22. September 1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240: treuwidrige Berufung eines Werkbestellers auf Mängel, wenn er die angebotene Nachbesserung ausgeschlagen hat; 12. Oktober 1990 - V ZR 202/89 - NJW-RR 1991, 177: treuwidrige Vereitelung der Ausübung eines Rücktrittsrechts; BVerwG 28. Oktober 1983 - 8 C 39/82 - BVerwGE 68, 156: Die Wehrdienstausnahme des WehrPflG § 13a Abs. 1 Satz 1 entfällt dann nicht, wenn die Katastrophenschutzbehörde oder Katastrophenschutzorganisation die Mitwirkung des Wehrdienstpflichtigen oder Zivildienstpflichtigen treuwidrig vereitelt).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    Wird vom Vertragspartner bewusst der Eindruck erweckt, der Rechtsgrund für die Leistung sei gegeben, und werden deshalb Rechte des Vertragspartners nicht ausgeübt, so kann hieraus kein Vorteil gezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1990, V ZR 202/89, Juris Rdnr. 8).
  • LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09

    Unterlassung einer Zielvorgabe

    In aller Regel darf im Rechtsverkehr niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten objektiv rechtswidrigen Lage Vorteile ziehen (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 710/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 153; BGH 06.02.2004 - V ZR 196/03 - WM 2004, 2171: treuwidrige Berufung auf fehlende Eintragung einer Grunddienstbarkeit; 22.09.1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240: treuwidrige Berufung eines Werkbestellers auf Mängel, wenn er die angebotene Nachbesserung ausgeschlagen hat; BGH 12. Oktober 1990 - V ZR 202/89 - NJW-RR 1991, 177: treuwidrige Vereitelung der Ausübung eines Rücktrittsrechts).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19

    Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    Wird vom Vertragspartner bewusst der Eindruck erweckt, der Rechtsgrund für die Leistung sei gegeben, und werden deshalb Rechte des Vertragspartners nicht ausgeübt, so kann hieraus kein Vorteil gezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1990, V ZR 202/89, Juris Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 28 U 6/18

    Rücktritt vom Hofübergabevertrag - so nicht!

    Insoweit enthält Ziffer IV. 5. ("Umlegungs-, Flurbereinigungsverfahren") eine Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (vgl. BGH, BGHZ 127, 138, 142), die in der Regel - wie erkennbar auch vorliegend der Fall - darauf zurückzuführen ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt - hier: die Rechte/Befugnisse der Parteien bei einem erst nach Vertragsschluss/nach 1991 betriebenen Flurbereinigungsverfahren - nicht gedacht haben (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 177), ohne dass die getroffene Regelung nach dem Willen der Parteien bewusst abschließend sein sollte (vgl. BGH, NJW 1985, 1835).
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96

    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Leistung einer Einstandszahlung bei

    c) Der von den Parteien geschlossene Handelsvertretervertrag enthält eine Regelungslücke, d.h. die Parteien haben einen hier letztlich entscheidenden, regelungsbedürftigen Punkt nicht bedacht (vgl. BGH NJW-RR 91, 177).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 10 W 17/09

    Pflicht des Altenteilers zur Duldung der Veräußerung eines im Verhältnis zur

    Sie ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass die Parteien an einen bestimmten regelungsbedürftigen Punkt nicht gedacht haben, dass sie eine Regelung nicht für erforderlich hielten oder dass sich die bei Vertragsschluss bestehenden wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (BGH NJW-RR 1991, 177; NJW 2002, 1260; NJW-RR 1999, 923f.).
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 4 U 186/02

    Beurteilung der Finanzierbarkeit eines Projekts

  • OLG Hamm, 21.07.2005 - 2 U 38/05

    Vertragsauslegung: Voraussetzungen für eine Regelungslücke

  • LG Kiel, 19.09.2014 - 3 O 169/12

    Vertrag über Werbung: Fälligkeit eines Zuwendungsanspruchs; Transparenz einer

  • OLG Frankfurt, 11.07.1996 - 1 U 54/95

    Fehlende Überprüfung durch städtisches Revisionsamt steht Fälligkeit des Honorars

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