Rechtsprechung
BGH, 09.07.2009 - V ZR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Bereicherungsanspruch wegen Bebauung eines fremden Grundstücks in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs - Darlegungs- und Beweislast für die begründete Erwartung späteren Eigentumserwerbs
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Bereicherungsansprüche nach Bebauung eines fremden Grundstücks in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60
Wertersatz bei Bereicherung
Auszug aus BGH, 09.07.2009 - V ZR 244/08
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass demjenigen, der ein fremdes Grundstück in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs bebaut, ein Bereicherungsanspruch zustehen kann, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (vgl. nur BGHZ 35, 356, 358 f. ;… BGH, Urt. v. 12. Juli 1989, NJW 1989, 2745, 2746).Zwar scheint es zu verkennen, dass dieser Anspruch erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem feststeht, dass es zu dem erwarteten Eigentumserwerb nicht mehr kommen wird (vgl. auch BGHZ 35, 356, 358 f. m.w.N.).
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus BGH, 09.07.2009 - V ZR 244/08
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass demjenigen, der ein fremdes Grundstück in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs bebaut, ein Bereicherungsanspruch zustehen kann, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (vgl. nur BGHZ 35, 356, 358 f. ; BGH, Urt. v. 12. Juli 1989, NJW 1989, 2745, 2746).
- BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12
Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme …
Jedoch entsteht der hier in Rede stehende und nach § 195 BGB (i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB) verjährende Bereicherungsanspruch (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 mwN) erst dann, wenn feststeht, dass es zu dem Erwerb des Eigentums bzw. des Erbbaurechts nicht mehr kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2009 - V ZR 244/08, juris; BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88, NJW 1989, 2745, 2747).