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   BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90   

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https://dejure.org/1991,245
BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90 (https://dejure.org/1991,245)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1991 - V ZR 53/90 (https://dejure.org/1991,245)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1991 - V ZR 53/90 (https://dejure.org/1991,245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Milchkontingent - Landwirtschaftsgericht - Zwangsverwaltung - Betriebsakzessorietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das Revisionsgericht; Rechtsnatur eines Milchkontingents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 114, 277
  • NJW 1991, 3280
  • MDR 1991, 1167
  • WM 1991, 1807
  • Rpfleger 1991, 429
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Es ist vielmehr personenbezogen, d.h. einer bestimmten Person zugeteilt, wenn auch an den Betrieb gebunden (BVerwGE 84, 140, 146).

    Das heißt, auch im Falle der Verpachtung vollzieht sich der Übergang der Referenzmenge kraft Gesetzes, ohne daß es dazu der Maßnahme einer Behörde oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwGE 84, 140, 146 ff mit Verweisung auf Urteil des EuGH v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214; Hähnel in Lukanow/Nies/Hähnel aaO S. 44; Hähnel/Harms, RdL 1986, 57).

    Ob sich der Übergang der Referenzmenge schon mit Beginn der vereinbarten Pachtzeit (so möglicherweise BVerwG, AgrarR 1989, 47) oder erst mit Übergabe des Pachtobjekts vollzieht (vgl. BVerwGE 84, 140 ff), kann in vorliegendem Zusammenhang offenbleiben.

  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Die Frage, ob für einen Rechtsstreit das Landwirtschaftsgericht oder das Prozeßgericht zuständig ist, betrifft die sachliche Zuständigkeit (BGHZ 12, 254, 257; Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 2 Rdn. 5; Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht, Art. 3 LPachtNeuOG Rdn. 4).

    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zum Senatsurteil in BGHZ 12, 254, 266. Im Zeitpunkt dieser Entscheidung betraf die Vorschrift des § 12 Abs. 2 LwVG, auf die der Senat seinerzeit seine gegenteilige Ansicht gestützt hat, im Gegensatz zur heutigen Rechtslage alle Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts gehörten.

  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Es mag offenbleiben, ob der Beklagte vor diesem Schreiben in Verzug war - wie das Berufungsgericht, allerdings mit Blick auf die Verschaffung des Milchkontingents, meint -, denn jedenfalls enthält das Schreiben vom 8. Mai 1987 im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung die etwa notwendige Mahnung, die mit der Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB verbunden werden konnte (RGZ 93, 180, 181; 106, 89, 90; BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 444).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 27/87

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung ist jede Prüfung der sachlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (vgl. auch BGH, Urt. v. 28. April 1988, I ZR 27/87, NJW 1988, 3267, 3268).
  • RG, 28.06.1918 - II 86/18

    Wirksame Bestimmung einer Rücktrittsfrist vor Verzug

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Es mag offenbleiben, ob der Beklagte vor diesem Schreiben in Verzug war - wie das Berufungsgericht, allerdings mit Blick auf die Verschaffung des Milchkontingents, meint -, denn jedenfalls enthält das Schreiben vom 8. Mai 1987 im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung die etwa notwendige Mahnung, die mit der Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB verbunden werden konnte (RGZ 93, 180, 181; 106, 89, 90; BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 444).
  • RG, 19.12.1922 - II 185/22

    Handelskauf; Unangemessene Nachfrist

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Es mag offenbleiben, ob der Beklagte vor diesem Schreiben in Verzug war - wie das Berufungsgericht, allerdings mit Blick auf die Verschaffung des Milchkontingents, meint -, denn jedenfalls enthält das Schreiben vom 8. Mai 1987 im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung die etwa notwendige Mahnung, die mit der Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB verbunden werden konnte (RGZ 93, 180, 181; 106, 89, 90; BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 444).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Das heißt, auch im Falle der Verpachtung vollzieht sich der Übergang der Referenzmenge kraft Gesetzes, ohne daß es dazu der Maßnahme einer Behörde oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (BVerwGE 84, 140, 146 ff mit Verweisung auf Urteil des EuGH v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214; Hähnel in Lukanow/Nies/Hähnel aaO S. 44; Hähnel/Harms, RdL 1986, 57).
  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Dazu genügt aber die Androhung einer Schadensersatzforderung, wenn sich diese klar auf den Nichterfüllungsschaden (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB) bezieht (BGHZ 74, 193, 202; MünchKomm/Emmerich, BGB 2. Aufl. § 326 Rdn. 47).
  • BGH, 24.06.1957 - VII ZR 310/56

    Treuhänder nach MilRegG 52

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    An seiner Stelle handelt zwar im eigenen Namen, aber in fremdem Rechts- und Interessenkreis der Zwangsverwalter (vgl. BGHZ 24, 393, 396).
  • BVerwG, 18.08.1988 - 3 B 35.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
    Ob sich der Übergang der Referenzmenge schon mit Beginn der vereinbarten Pachtzeit (so möglicherweise BVerwG, AgrarR 1989, 47) oder erst mit Übergabe des Pachtobjekts vollzieht (vgl. BVerwGE 84, 140 ff), kann in vorliegendem Zusammenhang offenbleiben.
  • BGH, 27.01.1978 - V ZR 238/75

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückkaufvertrags -

  • BGH, 05.06.1953 - V ZR 106/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Der Senat hat auch nicht mehr zu entscheiden, ob eine Landwirtschaftssache vorliegt (§ 549 Abs. 2 ZPO; BGHZ 114, 277, 279 ff) [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90].
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Es gewährt dem Milcherzeuger das Recht, im Rahmen der ihm zugeteilten Erzeugungs- oder Ablieferungsquote Milch abgabenfrei anzuliefern (BGHZ 114, 277, 280) [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90].
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146).
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