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   BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07   

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https://dejure.org/2008,3146
BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,3146)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2008 - V ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,3146)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2008 - V ZR 89/07 (https://dejure.org/2008,3146)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    MauerG §§ 1 Abs. 1, 2; BGB §§ 894, 985
    Keine Rückübertragung von Mauergrundstücken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auschluss der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche auf Grundbuchberichtigung und Herausgabe ehemaliger Mauergrundstücke und Grenzgrundstücke; Rückgängigmachung von nach der Rechtswirklichkeit der DDR als wirksam erachtete staatliche Zugriffe auf individuelles Vermögen; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen zur Rückübertragung von durch DDR-Regime enteigneten Grundstücken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mauergrundstücke; Ausschluss des Grundbuchberichtigungsanspruchs für Grenz- und Mauergrundstücke

  • Judicialis

    BGB § 894; ; BGB § 985; ; MauerG § 1 Abs. 1; ; MauerG § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 894 § 985; MauerG § 1 Abs. 1 § 2
    Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigung bei ehemaligen Mauergrundstücken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Eigentum bei vertraglich in Volkseigentum überführtem Mauergrundstück (IMR 2008, 1070)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1045
  • NJ 2008, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Der Senat hat für das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz und zivilrechtlichen Ansprüchen auf Grundbuchberichtigung und Herausgabe entschieden, dass das Sonderrecht zur Bereinigung des DDR-Unrechts die Verfolgung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche ausschließt, da andernfalls die Voraussetzungen und Einschränkungen im Wiedergutmachungsrecht unterlaufen würden (vgl. BGHZ 120, 204, 207; 130, 231, 235; Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530).

    Der Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB kann danach nicht wegen eines zivilrechtlich bedeutsamen, zur Nichtigkeit des Erwerbsgeschäfts führenden Mangels geltend gemacht werden, wenn dieser in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Unrechtsverhalten der DDR stand (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 648; Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

    Ein solcher enger innerer Zusammenhang ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Staat an dem Erwerbsvorgang, in dem sich das staatliche Unrecht niederschlug, selbst beteiligt war (Senat BGHZ 130, 231, 237).

    Die Regelungen zur Bereinigung des Unrechts der DDR begründen materiell-rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegenüber dem an die Unwirksamkeit des Erwerbsvorganges anknüpfenden zivilrechtlichen Anspruch (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530 und Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 647).

  • EGMR, 23.10.2006 - 55878/00

    S. W. gegen Deutschland

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    cc) Daher geht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine enteignende Wirkung bereits dann vorliegt, wenn der frühere Eigentümer die Fähigkeit verloren hat, das Grundstück zu nutzen, zu kaufen, zu vermachen, zu verpfänden, zu verschenken oder anderweitig darüber zu verfügen; das gilt selbst dann, wenn das Eigentum nicht formal durch Enteignungsbeschluss oder ein darauf gerichtetes Rechtsgeschäft entzogen wurde (Entscheidung vom 23. Oktober 2006, W. ./. Deutschland, 55878/00, Rdn. 98 - veröffentlicht in juris).

    In Zusammenhang mit diesem Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf den einzigartigen Kontext der deutschen Wiedervereinigung und der daraus erwachsenen enormen Aufgaben hingewiesen, der unter besonderen Umständen sogar einen Ausschluss jeder Entschädigung für eine nur de facto entzogenes Eigentumsrecht zugelassen hätte (Entscheidung vom 23. Oktober 2006, W. ./. Deutschland, 55878/00, Rdn. 114 f.).

  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 262/91

    Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes bei Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Der Senat hat für das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz und zivilrechtlichen Ansprüchen auf Grundbuchberichtigung und Herausgabe entschieden, dass das Sonderrecht zur Bereinigung des DDR-Unrechts die Verfolgung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche ausschließt, da andernfalls die Voraussetzungen und Einschränkungen im Wiedergutmachungsrecht unterlaufen würden (vgl. BGHZ 120, 204, 207; 130, 231, 235; Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530).

    Die Regelungen zur Bereinigung des Unrechts der DDR begründen materiell-rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegenüber dem an die Unwirksamkeit des Erwerbsvorganges anknüpfenden zivilrechtlichen Anspruch (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530 und Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 647).

  • BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96

    Behandlung einer Unternehmenskonfiskation

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Der Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB kann danach nicht wegen eines zivilrechtlich bedeutsamen, zur Nichtigkeit des Erwerbsgeschäfts führenden Mangels geltend gemacht werden, wenn dieser in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Unrechtsverhalten der DDR stand (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 648; Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

    Diese Einwendung kommt gerade in den Fällen zum Tragen, in denen das Erwerbsgeschäft zur Überführung in das Volkseigentum bei richtiger Anwendung des allgemeinen Zivilrechts der DDR unwirksam gewesen wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Der Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB kann danach nicht wegen eines zivilrechtlich bedeutsamen, zur Nichtigkeit des Erwerbsgeschäfts führenden Mangels geltend gemacht werden, wenn dieser in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Unrechtsverhalten der DDR stand (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 648; Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

    Die Regelungen zur Bereinigung des Unrechts der DDR begründen materiell-rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegenüber dem an die Unwirksamkeit des Erwerbsvorganges anknüpfenden zivilrechtlichen Anspruch (Senat BGHZ 130, 231, 237; Urt. v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530 und Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 647).

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Die Enteignungen hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG VIZ 1995, 161, VIZ 1996, 206) nach der Staatspraxis der DDR beurteilt und nach diesem Maßstab als wirksam angesehen (Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 83/05, NJW-RR 2006, 884, 885).

    Die Rückgängigmachung staatlicher Zugriffe, die nach der Rechtswirklichkeit der DDR als wirksam - jedenfalls aber als faktisch nicht mehr umkehrbar - angesehen werden, ist danach nur auf Grund eines besonderen Gesetzes zulässig (BVerwG VIZ 1995, 161).

  • EGMR, 16.10.2006 - 2725/04

    H. E. B. gegen Deutschland

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Der Vertragsstaat kann vielmehr nach freiem Ermessen bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen er das entzogene Eigentum an die enteigneten Personen zurückgibt (Entscheidung vom 16. Oktober 2006, B. ./. Deutschland, 2725/04, Rdn. 62 - veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 130.01

    Einordnung von Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen an der

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Sie betreffen nicht die Frage, ob der Eigentumserwerb an den sog. Mauergrundstücken gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts verstieß (vgl. auch BVerwG ZOV 2002, 55), sondern die Vereinbarkeit strafrechtlicher Verurteilungen der Mitglieder der Partei- und Staatsführung der ehemaligen DDR sowie der Grenzsoldaten für die Todesschüsse an der früheren Staatsgrenze in einem Vertragsstaat mit den Regeln der EMRK, wenn die Handlungen in dem Staat, in dem sie begangen wurden, nicht als strafbar angesehen, jedenfalls aber nicht verfolgt wurden.
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 83/05

    Voraussetzungen einer Enteignung nach dem VerteidigungsG-DDR

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Die Enteignungen hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG VIZ 1995, 161, VIZ 1996, 206) nach der Staatspraxis der DDR beurteilt und nach diesem Maßstab als wirksam angesehen (Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 83/05, NJW-RR 2006, 884, 885).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
    Die Zugriffe des Staates auf das Vermögen Einzelner werden danach nur insoweit einer Revision unterzogen, als die vertragsschließenden Staaten deren Fortbestehen als ein nicht weiter hinnehmbares besonderes Unrecht angesehen haben (BT-Drucks. 11/7831, S. 1; BVerwGE 96, 172, 174).
  • BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04

    Vorrang der Restitution nach dem VermG gegenüber der Grundbuchberichtigung

  • EGMR, 22.03.2001 - 34044/96

    Schießbefehl

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 240/11

    Grundstückskauf in der ehemaligen DDR: Wiederaufleben des Übereignungsanspruchs

    Ob und inwieweit hierfür eine Wiedergutmachung gewährt wird, bestimmt sich allein nach dem zur Bereinigung von DDR-Unrecht geschaffenen Sonderrecht (vgl. Senat, Urteil vom 7. März 2008 - V ZR 89/07, NJW-RR 2008, 1045 Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZR 127/07

    Rückabwicklung der Inanspruchnahme von Grundstücken für den Mauerbau zu Zeiten

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem der Senat in einer Parallelsache die entscheidungserheblichen Fragen entschieden hat (Urteil vom 7. März 2008, V ZR 89/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    aa) Der Senat hat mit Urteil vom 7. März 2008 (V ZR 89/07, Rz. 14 ff.) ausgeführt, dass ein im Vorfeld einer Enteignung abgeschlossener Vertrag über den Verkauf eines Mauer- oder Grenzgrundstücks an die DDR nach den Bestimmungen in Art. 19, 41 EVertr unter Hinnahme der Rechtswirklichkeit der DDR ebenso als wirksam zu behandeln ist wie eine für diesen Zweck erfolgte Inanspruchnahme durch Bescheid (dazu bereits: Senat, Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 83/05, NJW-RR 2006, 884, 885).

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