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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2010 - V ZA 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8242
BGH, 11.03.2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,8242)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,8242)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,8242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfeantrag für das Verfahren der Rechtsbeschwerde aufgrund der Unbestimmtheit eines Titels; Pflicht des aus einer Grundschuld vollstreckenden und eine Restforderung geltendmachenden Gläubigers zur Beifügung einer Gesamtabrechnung zu seinem Verfahrensantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 16
    Prozesskostenhilfeantrag für das Verfahren der Rechtsbeschwerde aufgrund der Unbestimmtheit eines Titels; Pflicht des aus einer Grundschuld vollstreckenden und eine Restforderung geltendmachenden Gläubigers zur Beifügung einer Gesamtabrechnung zu seinem Verfahrensantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfeantrag für Rechtsbeschwerde zurückgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZA 17/09
    Eine solche Unterwerfungserklärung, die für den Gläubiger die Vollstreckung dadurch erleichtert, dass die Entstehung und die Fälligkeit des titulierten Anspruchs weder bei der Erteilung der Klausel noch in der Vollstreckung selbst gegenüber den Vollstreckungsorganen nachzuweisen sind, ist zulässig (vgl. BGHZ 147, 203, 210).
  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZA 17/09
    Prozesskostenhilfe ist - trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung - nicht zu bewilligen, wenn die sich im Rechtsmittelverfahren stellenden Rechtsfragen geklärt sind oder aber ohne weiteres beantwortet werden können und die Sache selbst keine Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschl. v. 11. September 2002, VIII ZR 235/02, MDR 2002, 109, 110).
  • BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten nach Klagerücknahme

    Liegt der vom Landgericht angenommene Zulassungsgrund demnach - mangels Entscheidungserheblichkeit der dargestellten Rechtsfrage - tatsächlich nicht vor, so ist allein auf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsbeschwerde in der Sache selbst abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - V ZA 17/09, BeckRS 2010, 08913 Rn. 1 sowie [für die Revision] Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, BeckRS 2013, 10584 Rn. 9 und vom 25. Juni 2003 - IV ZR 366/02, BeckRS 2003, 05893).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11580
BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,11580)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,11580)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2010,11580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags an das Vollstreckungsgericht auf Aufhebung der Zwangsversteigerung aufgrund von Einwendungen des Schuldners aus einem Sicherungsvertrag mit dem Grundschuldgläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 732; ZPO § 767; ZPO § 768; ZPO § 234
    Erfolgsaussichten eines Antrags an das Vollstreckungsgericht auf Aufhebung der Zwangsversteigerung aufgrund von Einwendungen des Schuldners aus einem Sicherungsvertrag mit dem Grundschuldgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09
    Das auf das Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, WM 2010, 1022 ff.) gestützte Vorbringen des Schuldners führt nicht dazu, dass nunmehr die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu bejahen wären, mit dem er sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerung wenden will.

    a) Die von dem Schuldner zitierte Entscheidung des XI. Zivilsenats vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, WM 2010, 1022 ff.) ist im Übrigen nicht einschlägig, weil sie die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nach einer Abtretung (§ 1192 i. V. m. § 1154 BGB) einer mit einer Unterwerfungserklärung des Schuldners nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO verbundenen Sicherungsgrundschuld betrifft.

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09
    Das erneute Prozesskostenhilfegesuch des Schuldners vom 12. April 2010 ist zwar als zulässige, weil innerhalb der in § 234 ZPO bestimmten Frist bei Gericht eingegangene, Gegenvorstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, MDR 2001, 1007) gegen den Beschluss des Senats vom 11. März 2010 auszulegen; diese ist aber in der Sache unbegründet.
  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09
    b) Das Urteil des XI. Zivilsenats weicht schließlich nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, wonach die Parteien in einer Unterwerfungserklärung auch vereinbaren können, dass der Gläubiger von dem Nachweis der Höhe und der Fälligkeit des titulierten Anspruchs entbunden sein soll (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1981 - III ZR 179/79, NJW 1981, 2756 und vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 54/05

    Prüfungsumfang im Verfahren der Klauselerinnerung

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZA 17/09
    b) Das Urteil des XI. Zivilsenats weicht schließlich nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, wonach die Parteien in einer Unterwerfungserklärung auch vereinbaren können, dass der Gläubiger von dem Nachweis der Höhe und der Fälligkeit des titulierten Anspruchs entbunden sein soll (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1981 - III ZR 179/79, NJW 1981, 2756 und vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567).
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   BGH, 07.04.2011 - V ZA 17/09   

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https://dejure.org/2011,19901
BGH, 07.04.2011 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2011,19901)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2011,19901)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - V ZA 17/09 (https://dejure.org/2011,19901)
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